Dies beinhaltet die Haftung für Unfälle auf städtischen Grundstücken wie öffentlichen Straßen, Wegen oder Plätzen, z. B. ein Sturz bei Schnee- und Eisglätte.
Hat ein Bürger einen solchen Unfall erlitten, sollte er möglichst zeitnah einen schriftlichen Schadenersatzanspruch an die Stadt Schmallenberg stellen.
Es wird dann vom Bauamt der Stadt Schmallenberg geprüft, ob Schadenersatz geleistet werden kann.
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)