Die Gehwege sind von den Eigentümern der an die Straße angrenzenden, durch sie erschlossenen Grundstücke von Schnee freizuhalten.
In der Zeit von 7:00 bis 20:00 Uhr gefallener Schnee und entstandene Glätte sind unverzüglich nach Beendigung des Schneefalls bzw. nach dem Entstehen der Glätte zu beseitigen. Nach 20:00 Uhr gefallener Schnee und entstandene Glätte sind werktags bis 7:00 Uhr, sonn- und feiertags bis 9:00 Uhr des folgenden Tages zu beseitigen.
Download pdf-Datei "Informationen zum Winterdienst"
Gesetz über die Reinigung öffentlicher Straßen (StrReinG)