Aufgrund des § 96 Abs 5 Schulgesetz vom 15.02.05 hat das Ministerium für Schule, Jugend und Kinder NRW am 12.04.2005 die Verordnung über die Durchschnittsbeträge und den Eigenanteil der Erziehungsberechtigten für die Beschaffung der in einem Schuljahr erforderlichen Lernmittel erlassen.
Danach beträgt der der Eigenanteil ein Drittel des jeweiligen Durchschnittsbetrages.
Zur Zeit gelten folgende Durchschnittsbeträge:
1. Primarstufe
Grundschule bis zu 36,00 € (Eigenanteil 12,00 €)
2. Sekundarstufe I
Hauptschule, Realschule, Gymnasium bis zu 78,00 € (Eigenanteil 26,00 €)
3. Sekundarstufe II
gymnasiale Oberstufe bis zu 71,00 € (Eigenanteil 23,66 €)
4. Schule für Lernbehinderte
Klassen 1 - 4 bis zu 36,00 € (Eigenanteil 12.00 €)
Klassen 5 - 10 bis zu 78,00 € (Eigenanteil 26,00 €)