Das Jugendamt der Stadt Schmallenberg will den Kindern- und Jugendlichen zu ihrem Recht auf Förderung der Entwicklung und auf Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit im Sinne des § 1 des Achten Buches Sozialgesetzbuch (SGB VIII) - Kinder- und Jugendhilfe - zu verhelfen.
Die öffentliche Jugendhilfe hat, um an diesem Ziel mitwirken zu können, Angebote der Jugendarbeit zur Verfügung zu stellen. Darüber hinaus hat sie die eigenverantwortliche Tätigkeit der Jugendverbände und der Jugendgruppen zu fördern und mit ihnen partnerschaftlich zusammenzuarbeiten.
Deshalb werden Aktivitäten im Rahmen der Jugendarbeit entsprechend den Richtlinien zur Förderung der Jugendarbeit gefördert.