Die Stadt Schmallenberg betreibt die Reinigung der öffentlichen Straßen, Wege und Plätze innerhalb der geschlossenen Ortslagen. Die Reinigung der Gehwege wird den Eigentümern der an die Straße angrenzenden, durch sie erschlossenen Grundstücke auferlegt. Die Gehwege einschließlich der Straßenrinne sind nach Bedarf, mindestens jedoch einmal wöchentlich zu säubern. Außergewöhnliche Verunreinigungen sind unverzüglich zu beseitigen.
Gesetz über die Reinigung öffentlicher Straßen (StrReinG)