Eine Erklärung zur Änderung des Wohnungsstatus ist erforderlich beim Wechsel des Status von Hauptwohnung in Nebenwohnung bzw. umgekehrt.
Zuständig ist die (neue) Hauptwohnsitzgemeinde.
Ansonsten gilt das gleiches Verfahren wie bei Ummeldung (persönliches Erscheinen bei der (neuen) Hauptwohnsitzgemeinde unter Vorlage des Personalausweises).
Personalausweis und/oder Reisepass
Wohnungsgeberbescheinigung
Bundesmeldegesetz (BMG)