Im Inland darf eine Ehe nur vor einem deutschen Standesbeamten geschlossen werden, soweit nicht bei ausländischen Staatsangehörigen eine Ausnahme gegeben ist. Jeder Eheschließung geht die sog. \"Anmeldung der Eheschließung\" voraus. Zuständig für die Entgegennahme der Anmeldung der Eheschließung ist der Standesbeamte, in dessen Bezirk einer der Eheschließenden seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat.
Die Anmeldung einer Eheschließung ist nur nach vorheriger Terminabsprache möglich.
Eheschließungen sind während der üblichen Öffnungszeiten (also auch am Freitagnachmittag) nach rechtzeitiger Terminvereinbarung jederzeit möglich.
Außerhalb der üblichen Öffnungszeiten werden in den nächsten Monaten folgende Termine für eine Eheschließung angeboten:
*Zu diesen Terminen steht – ebenso wie an den Freitagen unmittelbar davor – das Lenne-Atelier im Kurpark Schmallenberg als Trauort zur Verfügung. Trauungen am Freitag sind dort jeweils um 14 und um 16 Uhr möglich, an den Samstagen um 11 und um 13 Uhr.
Bei größeren Gesellschaften (zu allen Terminen) können Trauungen nach Absprache auch in der Stadthalle Schmallenberg (großer oder kleiner Saal) oder im Kurhaus Bad Fredeburg (großer Saal oder Rundsaal) stattfinden.
Setzen Sie sich bitte zur Vereinbarung eines Termins mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Standesamtes in Verbindung.
Für die Trauung außerhalb der üblichen Öffnungszeiten (Samstags) wird nach den geltenden gesetzlichen Bestimmungen eine zusätzliche Gebühr in Höhe von 66,- € fällig; zusätzlich wird für die Trauungen außerhalb des Rathauses (Lenne-Atelier, Stadthalle, Kurhaus) eine zusätzliche Gebühr erhoben.
40,00 €
66,00 € (wenn ausländisches Recht zu beachten ist)
66,00 € für eine Trauung außerhalb der üblichen Öffnungszeiten
Für Deutsche, die noch nicht verheiratet waren und die auch noch keine Lebenspartnerschaft begründet hatten:
- beglaubigte Ablichtung/Ausdruck aus dem Geburtenbuch bzw. Geburtsregister; erhältlich beim Standesamt
- Aufenthaltsbescheinigung vom Erstwohnsitz (erhältlich bei den Einwohnermeldeämtern)
- Personalausweis oder Reisepass
Näheres bitte in jedem Fall vorab beim Standesamt erfragen.
EheG, PStG, PStV, BGB, EGBGB, FamRÄnG, TSG, IPR