Kinder und Jugendliche sollen sich ausprobieren können, neue Erfahrungen sammeln und ihre Talente entdecken. Deshalb macht das Bildungspaket jetzt Mitmachen möglich.
Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene aus Familien mit geringem Einkommen sollen zukünftig nicht wegen ihrer finanziellen Situation von der Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in unserer Gesellschaft ausgeschlossen sein. Sie erhalten zusätzlich zu ihrem monatlichen Regelbedarf auch Bedarfe für Bildung und Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft. Das Bildungspaket fördert und unterstützt bedürftige Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene. Es ermöglicht ihnen die Teilhabe an soziokulturellen Angeboten wie Mitgliedschaft im Sportverein, Musikunterricht, Freizeiten sowie gezielte Unterstützung durch Lernförderung, wenn die Versetzung gefährdet ist.
Neuerungen im Bildungs- und Teilhabepaket seit dem 01.08.19
Seit dem 01.08.19 gibt es Veränderungen im Bereich des Bildungs- und Teilhabepaketes, welche durch das in Kraft getretene „Starke-Familien-Gesetz“ gelten.
Das Gesetz stärkt Familien mit kleinerem Einkommen und schafft faire Chancen auf gesellschaftliche Teilhabe für alle Kinder und Jugendlichen.
Weitere Informationen zum Bildungs- und Teilhabepaket erhalten Sie auch unter www.bildungspaket.bmas.de.
Auf diesem Schaubild erhalten Sie die wichtigsten Infos:
Die vorzulegenden Nachweise sind aus den Anträgen ersichtlich.
Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II - Grundsicherung für Arbeitsuchende)