Es besteht die Möglichkeit Bauakten auszuleihen. Dies beschränkt sich jedoch wie die Akteneinsicht auf Beteiligte am Verwaltungsverfahren.
Gemäß Gebührentarif der Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Schmallenberg wird für die Bereitstellung einer Bauakte (einschließlich vorheriger Beschaffung) eine Verwaltungsgebühr erhoben.
Die Gebühr je Akte 25,00 €.
Bei mehreren Akten für ein Objekt beträgt die Gebühr für Ein- und Zweifamilienhäuser einschließlich Nebengebäude (privat) max. 75,00 € und für sonstige Gebäude und Vorhaben (gewerblich) max. 300,00 €.
Verwaltungsverfahrengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (VwVfg NRW)