Aufenthalts-, Melde- und Lebensbescheinigungen sind Auszüge aus dem Melderegister, aus denen die persönlichen Daten und Anschriften hervorgehen. Sie werden zur Vorlage bei Behörden (z.B. Haushalts- und Lebensbescheinigungen für die Familienkasse des Arbeitsamtes, Meldebescheinigungen für Rentenzwecke etc.) oder für private Zwecke benötigt. Die Anträge müssen persönlich gestellt werden. Ist dies nicht möglich, kann eine andere Person mit einer schriftlichen Vollmacht damit bevollmächtigt werden.
Aufenthaltsbescheinigung, z. B. zum Zweck der Eheschließung: 9,00 €
Aufenthaltsbescheinigung, z. B. zum Zweck der Eheschließung: Personalausweis oder Pass, ggf. schriftliche Vollmacht und Personalausweis/Pass der bevollmächtigten Person
Bundesmeldegesetz (BMG)