Die ambulanten Hilfen zur Erziehung sind gemäß § 27 SGB VIII eine sozialpädagogische Unterstützung für Familien, Kinder und Jugendliche, die in problematischen Lebenssituationen Hilfe benötigen.
Ziel ist die unterstützende Begleitung der Hilfeempfänger auf dem Weg zu selbständiger Problembewältigung (Hilfe zur Selbsthilfe).
Ausgangspunkt jeder Hilfe ist eine Beschreibung der aktuellen Situation und die Erstellung eines Hilfeplans. Der Hilfeplan beinhaltet kurz-, mittel- und langfristige Ziele, die Dauer und den Umfang der Maßnahme.
- Erziehungsberatung gem. § 28 SGB VIII
- Soziale Gruppenarbeit gem. § 29 SGB VIII
- Erziehungsbeistand gem. § 30 SGB VIII
- Sozialpädagogische Familienhilfe gem. § 31 SGB VIII
- Erziehung in einer Tagesgruppe gem. § 32 SGB VIII