Der Allgemeine Soziale Dienst (ASD) des Jugendamtes ist zentrale Anlaufstelle für Kinder, Jugendliche, junge Volljährige und Eltern in persönlichen, erzieherischen und familiären Fragen.
Die Aufgaben des Allgemeinen Sozialen Dienstes basieren auf der Grundlage des Kinder- und Jugendhilfegesetztes (KJHG).
- Beratung in allgemeinen Fragen der Erziehung
- Beratung in Fragen der Partnerschaft, Trennung und Scheidung
- Hilfe für Kinder und Jugendliche in Konfliktsituationen
- Mitwirkung bei vormundschafts- und familiengerichtlichen Verfahren bei Sorgerechtsregelung, Umgangsregelung oder Kindeswohlgefährdung
- Vermittlung von geeigneten Hilfen zur Erziehung bei schwerwiegenden Erziehungsproblemen
- Schutz von Kindern und Jugendlichen bei körperlicher, seelischer und sexueller Misshandlung