Die Benutzungsgebühr wird als Gegenleistung für die Inanspruchnahme der öffentlichen Abwasseranlage erhoben. Die Gebühr gliedert sich in eine Schmutzwasser- und eine Niederschlagswassergebühr.
Schmutzwassergebühr
Die Schmutzwassergebühr wird als Verbrauchs- und Grundgebühr erhoben. Die Grundgebühr richtet sich nach der eingebauten Wasserzählergröße und beträgt bei einer Zählergröße von QN 2,5 (Standardzähler) 133,20 € pro Jahr. Die Verbrauchsgebühr wird anhand der verbrauchten Frischwassermenge auf dem Grundstück berechnet. Sie beträgt ab dem Jahr 2019 2,30 €/m³ (2018: 2,38 €/m³).
Grundstücke, die nach dem 01.10.2017 angeschlossen werden und für die kein Kanalanschlussbeitrag entrichtet wurde, werden mit einem Aufschlag von 0,10 €/m³ abgerechnet.
Niederschlagswassergebühr
Die Berechnung der Niederschlagswassergebühr erfolgt entsprechend der festgestellten angeschlossenen versiegelten und bebauten Fläche. Im Falle von Öko-Pflaster oder ähnlichen versickerungsfähigen Materialien wird die Fläche nur zur Hälfte der Gebührenberechnung zu Grunde gelegt. Die Niederschlagswassergebühr beträgt 0,42 € pro Quadratmeter angeschlossener Fläche.
Grundstücke, die nach dem 01.10.2017 angeschlossen werden und für die zuvor kein Kanalanschlussbeitrag entrichtet wurde, werden mit einem Aufschlag von 0,03 €/m² abgerechnet.