Stadt Schmallenberg
Öffentliche Bekanntmachung
Bauleitplanung der Stadt Schmallenberg
Bebauungsplan Nr. 34 "Grafschafter Straße II", Stadtteil Schmallenberg 3. Änderung im vereinfachten Verfahren gem. § 13 Baugesetzbuch hier: Satzungsbeschluss gem. § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch
Mit dem Ziel der bedarfsgerechten Änderung der als "Spielplatz" ausgewiesenen Flächen in "nicht überbaubare Grundstücksfläche" im Stadtteil Schmallenberg hat die Stadtvertretung Schmallenberg am 06.04.2017 die Aufstellung zur 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 34 "Grafschafter Straße II" beschlossen.
Der aus den 3 Teilflächen ("A", "B" und "C") bestehende Geltungsbereich der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 34 "Grafschafter Straße II" ist aus dem nachfolgenden Übersichtsplan zu ersehen:
Die Stadtvertretung Schmallenberg hat zum Abschluss der 3. Änderung des Bebauungsplanverfahrens Nr. 34 "Grafschafter Straße II", Stadtteil Schmallenberg, am 12.07.2018 folgenden Beschluss gefasst, der öffentlich bekannt zu machen ist:
"Die Stadtvertretung fasst für den planungsrechtlichen Teil der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 34 "Grafschafter Straße II", Stadtteil Schmallenberg, in der öffentlich ausgelegten Fassung den Satzungsbeschluss gem. § 10 Abs. 1 BauGB.
Die zugehörige Begründung wird beschlossen."
Dieser am 12.07.2018 vom Rat der Stadt Schmallenberg gem. § 10 Abs. 1 BauGB gefasste Satzungsbeschluss über die 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 34 "Grafschafter Straße II", Stadtteil Schmallenberg, sowie Ort und Zeit der Einsichtnahmemöglichkeit des Plans, bestehend aus der Planzeichnung und der Begründung, wird hiermit gem. § 10 Abs. 3 Satz 1 BauGB i.V.m. den §§ 7 und 52 der Gemeindeordnung NRW öffentlich bekannt gemacht.
Die 3. Änderung des Bebauungsplans wird gem. § 10 Abs. 3 Satz 2 und 3 BauGB ab sofort bei der Stadtverwaltung Schmallenberg, Rathaus, Unterm Werth 1, 2. Obergeschoss, beim Amt für Stadtentwicklung (Zimmer 217 / 218) während der allgemeinen Sprechzeiten zu jedermanns Einsicht bereit gehalten. Auf Verlangen wird über den Planinhalt Auskunft erteilt.
Zusätzlich werden die Planunterlagen auch zeitnah auf der städtischen Homepage unter folgendem Link zur Einsichtnahme und zum Download bereitgestellt:
Gem. § 10 Abs. 3 Satz 4 BauGB tritt die 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 34 "Grafschafter Straße II", Stadtteil Schmallenberg, mit dieser Bekanntmachung in Kraft.
Hinweise nach dem Baugesetzbuch und der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen:
1. Gem. § 44 Abs. 5 BauGB wird auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 BauGB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche wegen Planungsschäden infolge dieser Satzung sowie auf § 44 Abs. 4 BauGB über das Erlöschen der Entschädigungsansprüche bei nicht fristgemäßer Geltendmachung hingewiesen.
2. Gem. § 215 Abs. 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass gem. § 215 Abs. 1 BauGB Verletzungen der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3, Abs. 2 und Abs. 3 Satz 2 BauGB bezeichneten Vorschriften respektive Mängel der Abwägung unbeachtlich werden, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung dieser Satzung schriftlich gegenüber der Stadt Schmallenberg unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind.
3. Gem. § 7 Abs. 6 GO NW wird darauf hingewiesen, dass die Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der GO NW beim Zustandekommen dieser Satzung nach Ablauf eines Jahres seit dieser Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn,
a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt,
b) diese Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden,
c) der Bürgermeister hat den Satzungsbeschluss vorher beanstandet oder
d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Stadt Schmallenberg vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergeben.
Bekanntmachungsanordnung
Bauleitplanung der Stadt Schmallenberg
Bebauungsplan Nr. 34 "Grafschafter Straße II", Stadtteil Schmallenberg
3. Änderung im vereinfachten Verfahren gem. § 13 Baugesetzbuch
Hier: Satzungsbeschluss gem. § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch
Die Stadtvertretung Schmallenberg hat zum Abschluss der 3. Änderung des Bebauungsplanverfahrens Nr. 34 "Grafschafter Straße II", Stadtteil Schmallenberg, am 12.07.2018 folgenden Beschluss gefasst, der öffentlich bekannt zu machen ist:
"Die Stadtvertretung fasst für den planungsrechtlichen Teil der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 34 "Grafschafter Straße II", Stadtteil Schmallenberg, in der öffentlich ausgelegten Fassung den Satzungsbeschluss gem. § 10 Abs. 1 BauGB.
Die zugehörige Begründung wird beschlossen."
Gem. § 2 Abs. 3 i.V.m. § 2 Abs. 1 der Verordnung über die öffentliche Bekanntmachung von kommunalem Ortsrecht (BekanntmVO) i.d.z.Z. gültigen Fassung wird bestätigt, dass
1) der Wortlaut mit dem Beschluss der Stadtvertretung Schmallenberg vom 12.07.2018 übereinstimmt und
2) nach § 2 Abs. 1 und 2 BekanntmVO verfahren worden ist.
Gem. § 2 Abs. 3 BekanntmVO i.V.m. § 10 Abs. 3 Satz 1 BauGB wird hiermit die öffentliche Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses nach den entsprechenden Bestimmungen der BekanntmVO und der Gemeindeordnung NRW (§ 7 Abs. 6 GO NW) sowie der Hauptsatzung der Stadt Schmallenberg angeordnet; ferner gem. § 215 Abs. 2 BauGB die öffentliche Bekanntmachung der gesetzlich vorgeschriebenen Hinweise.
Schmallenberg, den 25.07.2018
In Vertretung
gez. Dicke
Technischer Beigeordneter