Stadt Schmallenberg
Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Stadt Schmallenberg für das Haushaltsjahr 2021
I. Haushaltssatzung der Stadt Schmallenberg für das Haushaltsjahr 2021
Aufgrund der §§ 78 ff. der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen vom 14.07.1994 (GV.NRW. S. 666) in der zurzeit geltenden Fassung beschließt der Rat folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2021, der die für die Erfüllung der Aufgaben der Kommune voraussichtlich erzielbaren Erträge und entstehenden Aufwendungen sowie eingehenden Einzahlungen und zu leistenden Auszahlungen und notwendigen Verpflichtungsermächtigungen enthält, wird
im Ergebnisplan
mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf 66.063.700 €
dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 66.043.700 €
im Finanzplan mit
dem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf
59.967.900 €
dem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 59.279.900 €
dem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit auf
12.000.000 €
dem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit auf 20.985.000 €
dem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Finanzierungstätigkeit auf 30.000 €
dem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Finanzierungstätigkeit auf
200.000 € festgesetzt.
§ 2
Kredite für Investitionen werden nicht veranschlagt.
§ 3
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen, die zur Leistung von Investitionsauszahlungen in künftigen Jahren erforderlich sind, wird auf 3.395.000 € festgesetzt.
§ 4
Eine Inanspruchnahme des Eigenkapitals soll nicht erfolgen.
§ 5
Der Höchstbetrag der Kredite, die zur Liquiditätssicherung in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 2.500.000,00 € festgesetzt.
§ 6
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2021 wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
1.1 für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) auf 200 v.H.
1.2 für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf 400 v.H.
2. Gewerbesteuer auf 400 v.H.
§ 7
(Wiederherstellung Haushaltsausgleich) – Entfällt
II. Bekanntmachung der Haushaltssatzung
Die vorstehende Haushaltssatzung mit ihren Anlagen für das Haushaltsjahr 2021 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die Haushaltssatzung mit ihren Anlagen ist gemäß § 80 Abs. 5 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) dem Landrat des Hochsauerlandkreises als untere staatliche Verwaltungsbehörde in Meschede mit Schreiben vom 18.12.2020 angezeigt worden. Mit Schreiben vom 11.01.2021 teilte die Genehmigungsbehörde mit, dass gegen die Ausführung der angezeigten Pläne und gegen eine Bekanntmachung der Haushaltssatzung vor Ablauf der Monatsfrist gem. § 80 Abs. 5 S. 5 GO NRW keine Bedenken bestehen.
Der Haushalt 2021 der Stadt Schmallenberg erfüllt keine Genehmigungstatbestände nach der GO NRW.
Die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2021 liegt mit ihren Anlagen (einschließlich des Haushaltsplans 2021) zur Einsichtnahme vom bis zur Feststellung des Jahresabschlusses 2021 im Rathaus in Schmallenberg, Unterm Werth 1, Finanzabteilung, Zimmer 102, während der Dienststunden (Mo.-Mi.: 8.30 Uhr – 12.00 Uhr, 13.30 Uhr – 16.00 Uhr; Do.: 8.30 Uhr – 12.00 Uhr, 13.30 Uhr – 18.00 Uhr; Fr.: 8.30 Uhr – 12.00 Uhr, 13.30 Uhr – 15.30 Uhr) öffentlich aus und ist unter www.schmallenberg.de im Internet verfügbar.
Schmallenberg, den 11.01.2021
Der Bürgermeister
gez. König