Zum Hauptinhalt springen

Grundsteuer

Gegenstand der Grundsteuer sind
- Betriebe der Land- und Forstwirtschaft (Grundsteuer A)
- unbebaute und bebaute Grundstücke (Grundsteuer B).

Die Grundsteuer knüpft an den Steuergegenstand „Grundstückswert\" an. Die Bestimmung des Grundstückwertes kann dabei nicht einfach nach der Grundstücksgröße erfolgen. Vielmehr wird dieser durch andere Merkmale wie Bebauung und örtliche Lage erheblich beeinflusst. Insofern muss jedes Grundstück entsprechend seiner Eigenart wertmäßig erfasst werden. Dabei kann es sich nur um den Wert handeln, der einem möglichen Verkaufserlös des Grundstückes entspricht. Dieser Wert wird als Verkehrswert oder gemeiner Wert bezeichnet. Steuerlich gesehen entsteht daraus der Einheitswert, somit der steuerliche Wert für die Grundstückseinheit. Einheitswert und Verkehrswert fallen deshalb auseinander.

Der Einheitswert wird nicht von der Stadt Schmallenberg, sondern vom Finanzamt Meschede festgesetzt und Ihnen von dort im Einheitswertbescheid mitgeteilt. Je nach Grundstücksart wird der Einheitswert vom Finanzamt mit unterschiedlichen Messzahlen multipliziert. Daraus ergibt sich der sog. Steuermessbetrag, den das Finanzamt Ihnen im Grundsteuermessbescheid mitteilt.

Einwendungen gegen die Festsetzung des Einheitswertes, des Steuermessbetrages oder gegen Ihre Grundsteuerpflicht können Sie nur beim Finanzamt – und nicht bei der Stadt – geltend machen.

Für die Bewertung ist das Finanzamt Meschede, Bewertungsstelle, Fritz-Honsel-Straße 4, 59872 Meschede, Telefon 0291/950-0 zuständig.

Die von Ihnen zu zahlende Grundsteuer wird von der Stadt durch Multiplikation des Steuermessbetrages mit dem von der Stadt in der Haushaltssatzung festgesetzten Hebesatzes ermittelt und mit einem Abgabenbescheid von Ihnen erhoben.

Den Hebesatz für die Stadt Schmallenberg finden Sie unter Steuern & Gebühren

Grundsteuergesetz (GrStG)

Abgabenordnung (AO)

Kontakt

Rathaus Schmallenberg
Raum: 117
Unterm Werth 1
57392 Schmallenberg
Öffnungszeiten
Tag
Montag:8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.30 Uhr bis 16.00 Uhr
Dienstag:8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.30 Uhr bis 17.00 Uhr
Mittwoch:8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.30 Uhr bis 16.00 Uhr
Donnerstag:8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.30 Uhr bis 17.00 Uhr
Freitag:8.30 Uhr bis 13.00 Uhr
Rathaus Schmallenberg
Raum: 116
Unterm Werth 1
57392 Schmallenberg
Öffnungszeiten
Tag
Montag:8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.30 Uhr bis 16.00 Uhr
Dienstag:8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.30 Uhr bis 17.00 Uhr
Mittwoch:8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.30 Uhr bis 16.00 Uhr
Donnerstag:8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.30 Uhr bis 17.00 Uhr
Freitag:8.30 Uhr bis 13.00 Uhr