Als Grundstückseigentümerin bzw. Grundstückseigentümer haben Sie in diesem Jahr eine Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts (Feststellungserklärung) bei Ihrem Finanzamt abzugeben.
Bei Fragen erreichen Sie das Finanzamt Meschede unter der extra eingerichteten Grundsteuer-Hotline 0291-950-1959 (Montag-Freitag von 9 bis 18 Uhr) oder unter www.grundsteuer.nrw.de.
Was Sie zur Feststellung des Grundsteuerwerts wissen müssen:
Ab dem 1. Januar 2025 ist der neu festzustellende Grundsteuerwert maßgeblich für die zu leistende Grundsteuer an die Städte und Gemeinden. Somit sind Grundsteuerzahlungen nach neuem Recht ab dem 1. Januar 2025 zu leisten.
Alle Informationen zur Grundsteuerreform sowie die Grundsteuer-Hotline Ihres Finanzamts finden Sie auf der Internetseite der Finanzverwaltung Nordrhein-Westfalen: www.grundsteuer.nrw.de
Die Finanzverwaltung Nordrhein-Westfalen hat auf ihrer Internetseite außerdem hilfreiche Erklärvideos zur Grundsteuer bereit gestellt, die Sie unter www.finanzverwaltung.nrw.de/einfach-erklaert-das-grundsteuerportal finden.
Die entsprechenden Daten zu Ihrem Grundstück finden Sie unter grundsteuer-geodaten.nrw.de.
Gemeinsam mit den Finanzverwaltungen der Länder und des Bundes sowie dem Deutschen Städtetag hat der DStGB ein Video über die Grundsteuerreform veröffentlicht. Darin wird auf die Bedeutung der Grundsteuer für die Städte und Gemeinden und auf die
Gründe hingewiesen, weshalb die Reform notwendig war. Insbesondere sollen alle Erklärungspflichtigen noch einmal für eine rechtzeitige Grundsteuererklärung sensibilisiert werden.
Das Video finden Sie unter https://www.youtube.com/watch?v=7AL6c8faBHk .
Die Frist zur Abgabe der Erklärung wurde bis zum 31.01.2023 verlängert.