Grundsteuerreform

Infos des Ministeriums der Finanzen des Landes NRW

Als Grundstückseigentümerin bzw. Grundstückseigentümer haben Sie in diesem Jahr eine Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts (Feststellungserklärung) bei Ihrem Finanzamt abzugeben. 
Bei Fragen  erreichen  Sie  das  Finanzamt  Meschede  unter  der  extra  eingerichteten  Grundsteuer-Hotline  0291-950-1959  (Montag-Freitag  von  9  bis  18  Uhr)  oder  unter  www.grundsteuer.nrw.de

Was Sie zur Feststellung des Grundsteuerwerts wissen müssen:  

  • Ab  Mai  erhalten  Sie  ein  individuelles  Informationsschreiben  mit  Daten  und  Informationen, die der Finanzverwaltung verfügbar sind (wie z. B. das Aktenzeichen, die Grundstücksfläche und den Bodenrichtwert) und die Sie bei der Erstellung der Feststellungserklärung  unterstützen.  Diese Daten können  Sie  nach  Prüfung  auf Vollständigkeit und Richtigkeit in die Feststellungserklärung übertragen.  
  • Die  Feststellungserklärung  ist  ab  dem  1.  Juli  bis  zum  31.  Januar 2023 im Grundsatz digital bei Ihrem zuständigen Finanzamt abzugeben. Zuständig ist das Finanzamt, in dessen Bezirk Ihr Grundbesitz liegt.   
  • Die  Abgabe  der  Feststellungserklärung  ist  ab  dem  1.  Juli  2022 über  Ihr  Online- Finanzamt  ELSTER  möglich.  Das hierfür notwendige  Benutzerkonto  können  Sie unter www.elster.de beantragen. Falls Sie bereits ein Benutzerkonto, zum Beispiel aufgrund Ihrer Einkommensteuererklärung besitzen, können Sie dieses auch für die Übermittlung Ihrer Feststellungserklärung nutzen.   
    Die Feststellungserklärung  kann  auch  über  den  Zugang  von  nahen  Angehörigen abgegeben werden.  
  • Bis zum Ablauf des Kalenderjahres 2024 berechnen und erheben die Kommunen die Grundsteuer weiterhin nach der bisherigen Rechtslage.   

Ab dem 1. Januar 2025 ist der neu festzustellende Grundsteuerwert maßgeblich für die   zu   leistende   Grundsteuer   an   die   Städte   und   Gemeinden.   Somit   sind Grundsteuerzahlungen nach neuem Recht ab dem 1. Januar 2025 zu leisten.

Alle Informationen zur Grundsteuerreform sowie die Grundsteuer-Hotline Ihres Finanzamts finden Sie auf der Internetseite der Finanzverwaltung Nordrhein-Westfalen: www.grundsteuer.nrw.de  

Die Finanzverwaltung Nordrhein-Westfalen hat auf ihrer Internetseite außerdem hilfreiche Erklärvideos zur Grundsteuer bereit gestellt, die Sie unter www.finanzverwaltung.nrw.de/einfach-erklaert-das-grundsteuerportal finden.

Die entsprechenden Daten zu Ihrem Grundstück finden Sie unter grundsteuer-geodaten.nrw.de.

Gemeinsam mit den Finanzverwaltungen der Länder und des Bundes sowie dem Deutschen Städtetag hat der DStGB ein Video über die Grundsteuerreform veröffentlicht. Darin wird auf die Bedeutung der Grundsteuer für die Städte und Gemeinden und auf die
Gründe hingewiesen, weshalb die Reform notwendig war. Insbesondere sollen alle Erklärungspflichtigen noch einmal für eine rechtzeitige Grundsteuererklärung sensibilisiert werden.
Das Video finden Sie unter https://www.youtube.com/watch?v=7AL6c8faBHk .

 

Die Frist zur Abgabe der Erklärung wurde bis zum 31.01.2023 verlängert.

 

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