Bei Personen mit einer psychischen Erkrankung, von denen eine erhebliche Gefährdung ausgeht, haben die örtlichen Ordnungsbehörden die notwendigen Maßnahmen zur Gefahrenabwehr zu ergreifen.
Gesetz über Hilfen und Schutzmaßnahmen bei psychischen Krankheiten (PsychKG NRW)
Phil
Kappen
Allgemein
Montag
8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.30 Uhr bis 16.00 Uhr
Dienstag
8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.30 Uhr bis 16.00 Uhr
Mittwoch
8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.30 Uhr bis 16.00 Uhr
Donnerstag
8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.30 Uhr bis 18.00 Uhr
Freitag
8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.30 Uhr bis 15.30 Uhr
Bei Personen mit einer psychischen Erkrankung, von denen eine erhebliche Gefährdung ausgeht, haben die örtlichen Ordnungsbehörden die notwendigen Maßnahmen zur Gefahrenabwehr zu ergreifen.
Gesetz über Hilfen und Schutzmaßnahmen bei psychischen Krankheiten (PsychKG NRW)