Stellvertretungserlaubnis

Erlaubnis zur Vertretung des Inhabers eines Gaststättengewerbes

Je nach Art des Betriebes zwischen 100,00 € und 250,00 €

Antrag des Inhabers eines Gaststättengewerbes auf Erteilung einer Stellvertretungserlaubnis für einen bestimmten Stellvertreter.

Von dem bestimmten Stellvertreter werden folgende Unterlagen benötigt:
- Polizeiliches Führungszeugnis
- Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
- Auskunft in Steuersachen der letzten 3 zuständigen Finanzämter

Gaststättengesetz (GastG)

Ihre Ansprechperson

Frau Kathrin Sasse

kathrin.sasse@​schmallenberg.de (02972) 980-132Öffnungszeiten | Details

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