Wer ein Reisegewerbe betreiben will, bedarf der Erlaubnis (Reisegewerbekarte).
Gewerbeordnung (GewO)
Antrag auf Erteilung einer Reisegewerbekarte
Polizeiliches Führungszeugnis
Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
Auskunft in Steuersachen der letzten 3 zuständigen Finanzämter
Im Einzelfall je nach Art des Gewerbes weitere Unterlagen
Ausstellung Reisegewerbekarte: 250,00 €
Änderung: 50,00 €
Ersatzkarte: 15,00 €
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Kathrin
Sasse
Vormittags
Montag
8.30 Uhr bis 12.00 Uhr
Dienstag
8.30 Uhr bis 12.00 Uhr
Mittwoch
8.30 Uhr bis 12.00 Uhr
Donnerstag
8.30 Uhr bis 12.00 Uhr
Freitag
8.30 Uhr bis 12.00 Uhr
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