Nach der Ordnungsbehördlichen Verordnung der Stadt Schmallenberg ist das Plakatieren außerhalb der Plakatanschlagtafeln verboten. Verstöße können mit Verwarnungs- und Bußgeldern geahndet werden.
Es ist aber möglich, einen schriftlichen Antrag auf Plakatierung an Laternenmasten zu stellen. Dieser wird für 20-25 Plakatierungen genehmigt und kostet 25,00 €.
Sylvia
Langer
Nach der Ordnungsbehördlichen Verordnung der Stadt Schmallenberg ist das Plakatieren außerhalb der Plakatanschlagtafeln verboten. Verstöße können mit Verwarnungs- und Bußgeldern geahndet werden.
Es ist aber möglich, einen schriftlichen Antrag auf Plakatierung an Laternenmasten zu stellen. Dieser wird für 20-25 Plakatierungen genehmigt und kostet 25,00 €.