Die Ordnungsbehörde ist im Rahmen der Gefahrenabwehr für die Unterbringung Obdachloser zuständig.
Ordnungsbehördengesetz (OBG)
Kathrin
Sasse
Vormittags
Montag
8.30 Uhr bis 12.00 Uhr
Dienstag
8.30 Uhr bis 12.00 Uhr
Mittwoch
8.30 Uhr bis 12.00 Uhr
Donnerstag
8.30 Uhr bis 12.00 Uhr
Freitag
8.30 Uhr bis 12.00 Uhr
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Ordnungsbehördengesetz (OBG)