Aufenthalts-, Melde- und Lebensbescheinigungen sind Auszüge aus dem Melderegister, aus denen die persönlichen Daten und Anschriften hervorgehen. Sie werden zur Vorlage bei Behörden (z.B. Haushalts- und Lebensbescheinigungen für die Familienkasse des Arbeitsamtes, Meldebescheinigungen für Rentenzwecke etc.) oder für private Zwecke benötigt. Die Anträge müssen persönlich gestellt werden. Ist dies nicht möglich, kann eine andere Person mit einer schriftlichen Vollmacht damit bevollmächtigt werden. Lebensbescheinigungen können jedoch ausschließlich persönlich beantragt werden.
Lebensbescheinigung für Rentenzwecke: Personalausweis oder Pass, Schreiben des Rententrägers
Die Lebensbescheinigung kann nur persönlich beantragt werden.
Die Lebensbescheinigung für Rentenzwecke ist gebührenfrei.
Aufenthalts-, Melde- und Lebensbescheinigungen sind Auszüge aus dem Melderegister, aus denen die persönlichen Daten und Anschriften hervorgehen. Sie werden zur Vorlage bei Behörden (z.B. Haushalts- und Lebensbescheinigungen für die Familienkasse des Arbeitsamtes, Meldebescheinigungen für Rentenzwecke etc.) oder für private Zwecke benötigt. Die Anträge müssen persönlich gestellt werden. Ist dies nicht möglich, kann eine andere Person mit einer schriftlichen Vollmacht damit bevollmächtigt werden. Lebensbescheinigungen können jedoch ausschließlich persönlich beantragt werden.
Lebensbescheinigung für Rentenzwecke: Personalausweis oder Pass, Schreiben des Rententrägers
Die Lebensbescheinigung kann nur persönlich beantragt werden.
Die Lebensbescheinigung für Rentenzwecke ist gebührenfrei.
Aufenthalts-, Melde- und Lebensbescheinigungen sind Auszüge aus dem Melderegister, aus denen die persönlichen Daten und Anschriften hervorgehen. Sie werden zur Vorlage bei Behörden (z.B. Haushalts- und Lebensbescheinigungen für die Familienkasse des Arbeitsamtes, Meldebescheinigungen für Rentenzwecke etc.) oder für private Zwecke benötigt. Die Anträge müssen persönlich gestellt werden. Ist dies nicht möglich, kann eine andere Person mit einer schriftlichen Vollmacht damit bevollmächtigt werden. Lebensbescheinigungen können jedoch ausschließlich persönlich beantragt werden.
Lebensbescheinigung für Rentenzwecke: Personalausweis oder Pass, Schreiben des Rententrägers
Die Lebensbescheinigung kann nur persönlich beantragt werden.
Die Lebensbescheinigung für Rentenzwecke ist gebührenfrei.
Aufenthalts-, Melde- und Lebensbescheinigungen sind Auszüge aus dem Melderegister, aus denen die persönlichen Daten und Anschriften hervorgehen. Sie werden zur Vorlage bei Behörden (z.B. Haushalts- und Lebensbescheinigungen für die Familienkasse des Arbeitsamtes, Meldebescheinigungen für Rentenzwecke etc.) oder für private Zwecke benötigt. Die Anträge müssen persönlich gestellt werden. Ist dies nicht möglich, kann eine andere Person mit einer schriftlichen Vollmacht damit bevollmächtigt werden. Lebensbescheinigungen können jedoch ausschließlich persönlich beantragt werden.
Lebensbescheinigung für Rentenzwecke: Personalausweis oder Pass, Schreiben des Rententrägers
Die Lebensbescheinigung kann nur persönlich beantragt werden.
Die Lebensbescheinigung für Rentenzwecke ist gebührenfrei.
Ute
Lauber
Einwohnermeldeamt
Montag
8.30 bis 12.00 Uhr
Dienstag
8.30 bis 12.00 und 13.30 bis 17.00 Uhr
Mittwoch
8.30 bis 12.00 Uhr
Donnerstag
8.30 bis 12.00 und 13.30 bis 17.00 Uhr
Freitag
8.30 bis 12.00 Uhr
Freitext
und nach telefonischer Terminvereinbarung
Nele
Seeliger
Einwohnermeldeamt
Montag
8.30 bis 12.00 Uhr
Dienstag
8.30 bis 12.00 und 13.30 bis 17.00 Uhr
Mittwoch
8.30 bis 12.00 Uhr
Donnerstag
8.30 bis 12.00 und 13.30 bis 17.00 Uhr
Freitag
8.30 bis 12.00 Uhr
Freitext
und nach telefonischer Terminvereinbarung
Gaby
Kühlenborg
Einwohnermeldeamt
Montag
8.30 bis 12.00 Uhr
Dienstag
8.30 bis 12.00 und 13.30 bis 17.00 Uhr
Mittwoch
8.30 bis 12.00 Uhr
Donnerstag
8.30 bis 12.00 und 13.30 bis 17.00 Uhr
Freitag
8.30 bis 12.00 Uhr
Freitext
und nach telefonischer Terminvereinbarung
Gerlinde
Pape
Einwohnermeldeamt
Montag
8.30 bis 12.00 Uhr
Dienstag
8.30 bis 12.00 und 13.30 bis 17.00 Uhr
Mittwoch
8.30 bis 12.00 Uhr
Donnerstag
8.30 bis 12.00 und 13.30 bis 17.00 Uhr
Freitag
8.30 bis 12.00 Uhr
Freitext
und nach telefonischer Terminvereinbarung
Angelika
Liley
Einwohnermeldeamt
Montag
8.30 bis 12.00 Uhr
Dienstag
8.30 bis 12.00 und 13.30 bis 17.00 Uhr
Mittwoch
8.30 bis 12.00 Uhr
Donnerstag
8.30 bis 12.00 und 13.30 bis 17.00 Uhr
Freitag
8.30 bis 12.00 Uhr
Freitext
und nach telefonischer Terminvereinbarung
Anne
Baumeister
Einwohnermeldeamt
Montag
8.30 bis 12.00 Uhr
Dienstag
8.30 bis 12.00 und 13.30 bis 17.00 Uhr
Mittwoch
8.30 bis 12.00 Uhr
Donnerstag
8.30 bis 12.00 und 13.30 bis 17.00 Uhr
Freitag
8.30 bis 12.00 Uhr
Freitext
und nach telefonischer Terminvereinbarung
Aufenthalts-, Melde- und Lebensbescheinigungen sind Auszüge aus dem Melderegister, aus denen die persönlichen Daten und Anschriften hervorgehen. Sie werden zur Vorlage bei Behörden (z.B. Haushalts- und Lebensbescheinigungen für die Familienkasse des Arbeitsamtes, Meldebescheinigungen für Rentenzwecke etc.) oder für private Zwecke benötigt. Die Anträge müssen persönlich gestellt werden. Ist dies nicht möglich, kann eine andere Person mit einer schriftlichen Vollmacht damit bevollmächtigt werden. Lebensbescheinigungen können jedoch ausschließlich persönlich beantragt werden.
Die Lebensbescheinigung für Rentenzwecke ist gebührenfrei.
Lebensbescheinigung für Rentenzwecke: Personalausweis oder Pass, Schreiben des Rententrägers
Die Lebensbescheinigung kann nur persönlich beantragt werden.