Für Deutsche im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetztes ist es möglich, einen Kinderreisepass auszustellen. Der Kinderreisepass wird maximal bis zum 12. Lebensjahr ausgestellt. Er wird in vielen Ländern für die Ein- und Ausreise benötigt.
Für Personen, die in Schmallenberg gemeldet sind, ist das Einwohnermeldeamt der Stadt Schmallenberg für die Ausstellung des Kinderreisepasses zuständig.
Die Bediensteten des Einwohnermeldeamtes geben keine verbindlichen Auskünfte zur Anerkennung deutscher Ausweispapiere im Ausland. Personalausweise, Kinderreisepässe und vorläufige Dokumente werden nicht in jedem Land anerkannt. Mit einem Reisepass sind Sie bei entsprechender Gültigkeitsdauer auf der \"sicheren Seite\". Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrem Reiseveranstalter, beim zuständigen Konsulat oder der Botschaft, welches Dokument für das betreffende Land erforderlich ist und wie lange die Gültigkeitsdauer sein muss. Umfangreiche Informationen finden Sie auf den Internetseiten des Auswärtigen Amtes unter www.auswaertiges-amt.de.
Passgesetz (PassG)
- Bisheriger Kinderausweis/Kinderreisepass
- biometrietaugliches Lichtbild
- Einverständniserklärung beider Erziehungsberechtigten
- Aktuelle Personenstandsurkunde (Geburts- oder Abstammungsurkunde, begl. Abschrift aus dem Familienbuch)
Die Gebühren, die bei der Beantragung eines Kinderreisepasses anfallen, betragen 13,00 €. Die Gültigkeit des Dokuments beträgt ein Jahr, maximal jedoch bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres. Der Kinderreisepass kann bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres mit einem Passbild verlängert werden, diese Verlängerung kostet 6,00 €.
Für Deutsche im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetztes ist es möglich, einen Kinderreisepass auszustellen. Der Kinderreisepass wird maximal bis zum 12. Lebensjahr ausgestellt. Er wird in vielen Ländern für die Ein- und Ausreise benötigt.
Für Personen, die in Schmallenberg gemeldet sind, ist das Einwohnermeldeamt der Stadt Schmallenberg für die Ausstellung des Kinderreisepasses zuständig.
Die Bediensteten des Einwohnermeldeamtes geben keine verbindlichen Auskünfte zur Anerkennung deutscher Ausweispapiere im Ausland. Personalausweise, Kinderreisepässe und vorläufige Dokumente werden nicht in jedem Land anerkannt. Mit einem Reisepass sind Sie bei entsprechender Gültigkeitsdauer auf der \"sicheren Seite\". Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrem Reiseveranstalter, beim zuständigen Konsulat oder der Botschaft, welches Dokument für das betreffende Land erforderlich ist und wie lange die Gültigkeitsdauer sein muss. Umfangreiche Informationen finden Sie auf den Internetseiten des Auswärtigen Amtes unter www.auswaertiges-amt.de.
Passgesetz (PassG)
- Bisheriger Kinderausweis/Kinderreisepass
- biometrietaugliches Lichtbild
- Einverständniserklärung beider Erziehungsberechtigten
- Aktuelle Personenstandsurkunde (Geburts- oder Abstammungsurkunde, begl. Abschrift aus dem Familienbuch)
Die Gebühren, die bei der Beantragung eines Kinderreisepasses anfallen, betragen 13,00 €. Die Gültigkeit des Dokuments beträgt ein Jahr, maximal jedoch bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres. Der Kinderreisepass kann bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres mit einem Passbild verlängert werden, diese Verlängerung kostet 6,00 €.
Für Deutsche im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetztes ist es möglich, einen Kinderreisepass auszustellen. Der Kinderreisepass wird maximal bis zum 12. Lebensjahr ausgestellt. Er wird in vielen Ländern für die Ein- und Ausreise benötigt.
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Die Bediensteten des Einwohnermeldeamtes geben keine verbindlichen Auskünfte zur Anerkennung deutscher Ausweispapiere im Ausland. Personalausweise, Kinderreisepässe und vorläufige Dokumente werden nicht in jedem Land anerkannt. Mit einem Reisepass sind Sie bei entsprechender Gültigkeitsdauer auf der \"sicheren Seite\". Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrem Reiseveranstalter, beim zuständigen Konsulat oder der Botschaft, welches Dokument für das betreffende Land erforderlich ist und wie lange die Gültigkeitsdauer sein muss. Umfangreiche Informationen finden Sie auf den Internetseiten des Auswärtigen Amtes unter www.auswaertiges-amt.de.
Passgesetz (PassG)
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- Einverständniserklärung beider Erziehungsberechtigten
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Die Gebühren, die bei der Beantragung eines Kinderreisepasses anfallen, betragen 13,00 €. Die Gültigkeit des Dokuments beträgt ein Jahr, maximal jedoch bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres. Der Kinderreisepass kann bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres mit einem Passbild verlängert werden, diese Verlängerung kostet 6,00 €.
Für Deutsche im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetztes ist es möglich, einen Kinderreisepass auszustellen. Der Kinderreisepass wird maximal bis zum 12. Lebensjahr ausgestellt. Er wird in vielen Ländern für die Ein- und Ausreise benötigt.
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Die Bediensteten des Einwohnermeldeamtes geben keine verbindlichen Auskünfte zur Anerkennung deutscher Ausweispapiere im Ausland. Personalausweise, Kinderreisepässe und vorläufige Dokumente werden nicht in jedem Land anerkannt. Mit einem Reisepass sind Sie bei entsprechender Gültigkeitsdauer auf der \"sicheren Seite\". Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrem Reiseveranstalter, beim zuständigen Konsulat oder der Botschaft, welches Dokument für das betreffende Land erforderlich ist und wie lange die Gültigkeitsdauer sein muss. Umfangreiche Informationen finden Sie auf den Internetseiten des Auswärtigen Amtes unter www.auswaertiges-amt.de.
Passgesetz (PassG)
- Bisheriger Kinderausweis/Kinderreisepass
- biometrietaugliches Lichtbild
- Einverständniserklärung beider Erziehungsberechtigten
- Aktuelle Personenstandsurkunde (Geburts- oder Abstammungsurkunde, begl. Abschrift aus dem Familienbuch)
Die Gebühren, die bei der Beantragung eines Kinderreisepasses anfallen, betragen 13,00 €. Die Gültigkeit des Dokuments beträgt ein Jahr, maximal jedoch bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres. Der Kinderreisepass kann bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres mit einem Passbild verlängert werden, diese Verlängerung kostet 6,00 €.
Für Deutsche im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetztes ist es möglich, einen Kinderreisepass auszustellen. Der Kinderreisepass wird maximal bis zum 12. Lebensjahr ausgestellt. Er wird in vielen Ländern für die Ein- und Ausreise benötigt.
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Die Bediensteten des Einwohnermeldeamtes geben keine verbindlichen Auskünfte zur Anerkennung deutscher Ausweispapiere im Ausland. Personalausweise, Kinderreisepässe und vorläufige Dokumente werden nicht in jedem Land anerkannt. Mit einem Reisepass sind Sie bei entsprechender Gültigkeitsdauer auf der \"sicheren Seite\". Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrem Reiseveranstalter, beim zuständigen Konsulat oder der Botschaft, welches Dokument für das betreffende Land erforderlich ist und wie lange die Gültigkeitsdauer sein muss. Umfangreiche Informationen finden Sie auf den Internetseiten des Auswärtigen Amtes unter www.auswaertiges-amt.de.
Passgesetz (PassG)
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- Aktuelle Personenstandsurkunde (Geburts- oder Abstammungsurkunde, begl. Abschrift aus dem Familienbuch)
Die Gebühren, die bei der Beantragung eines Kinderreisepasses anfallen, betragen 13,00 €. Die Gültigkeit des Dokuments beträgt ein Jahr, maximal jedoch bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres. Der Kinderreisepass kann bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres mit einem Passbild verlängert werden, diese Verlängerung kostet 6,00 €.
Für Deutsche im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetztes ist es möglich, einen Kinderreisepass auszustellen. Der Kinderreisepass wird maximal bis zum 12. Lebensjahr ausgestellt. Er wird in vielen Ländern für die Ein- und Ausreise benötigt.
Für Personen, die in Schmallenberg gemeldet sind, ist das Einwohnermeldeamt der Stadt Schmallenberg für die Ausstellung des Kinderreisepasses zuständig.
Die Bediensteten des Einwohnermeldeamtes geben keine verbindlichen Auskünfte zur Anerkennung deutscher Ausweispapiere im Ausland. Personalausweise, Kinderreisepässe und vorläufige Dokumente werden nicht in jedem Land anerkannt. Mit einem Reisepass sind Sie bei entsprechender Gültigkeitsdauer auf der \"sicheren Seite\". Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrem Reiseveranstalter, beim zuständigen Konsulat oder der Botschaft, welches Dokument für das betreffende Land erforderlich ist und wie lange die Gültigkeitsdauer sein muss. Umfangreiche Informationen finden Sie auf den Internetseiten des Auswärtigen Amtes unter www.auswaertiges-amt.de.
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- Aktuelle Personenstandsurkunde (Geburts- oder Abstammungsurkunde, begl. Abschrift aus dem Familienbuch)
Die Gebühren, die bei der Beantragung eines Kinderreisepasses anfallen, betragen 13,00 €. Die Gültigkeit des Dokuments beträgt ein Jahr, maximal jedoch bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres. Der Kinderreisepass kann bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres mit einem Passbild verlängert werden, diese Verlängerung kostet 6,00 €.
Für Deutsche im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetztes ist es möglich, einen Kinderreisepass auszustellen. Der Kinderreisepass wird maximal bis zum 12. Lebensjahr ausgestellt. Er wird in vielen Ländern für die Ein- und Ausreise benötigt.
Für Personen, die in Schmallenberg gemeldet sind, ist das Einwohnermeldeamt der Stadt Schmallenberg für die Ausstellung des Kinderreisepasses zuständig.
Die Bediensteten des Einwohnermeldeamtes geben keine verbindlichen Auskünfte zur Anerkennung deutscher Ausweispapiere im Ausland. Personalausweise, Kinderreisepässe und vorläufige Dokumente werden nicht in jedem Land anerkannt. Mit einem Reisepass sind Sie bei entsprechender Gültigkeitsdauer auf der \"sicheren Seite\". Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrem Reiseveranstalter, beim zuständigen Konsulat oder der Botschaft, welches Dokument für das betreffende Land erforderlich ist und wie lange die Gültigkeitsdauer sein muss. Umfangreiche Informationen finden Sie auf den Internetseiten des Auswärtigen Amtes unter www.auswaertiges-amt.de.
Passgesetz (PassG)
- Bisheriger Kinderausweis/Kinderreisepass
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- Aktuelle Personenstandsurkunde (Geburts- oder Abstammungsurkunde, begl. Abschrift aus dem Familienbuch)
Die Gebühren, die bei der Beantragung eines Kinderreisepasses anfallen, betragen 13,00 €. Die Gültigkeit des Dokuments beträgt ein Jahr, maximal jedoch bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres. Der Kinderreisepass kann bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres mit einem Passbild verlängert werden, diese Verlängerung kostet 6,00 €.
Für Deutsche im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetztes ist es möglich, einen Kinderreisepass auszustellen. Der Kinderreisepass wird maximal bis zum 12. Lebensjahr ausgestellt. Er wird in vielen Ländern für die Ein- und Ausreise benötigt.
Für Personen, die in Schmallenberg gemeldet sind, ist das Einwohnermeldeamt der Stadt Schmallenberg für die Ausstellung des Kinderreisepasses zuständig.
Die Bediensteten des Einwohnermeldeamtes geben keine verbindlichen Auskünfte zur Anerkennung deutscher Ausweispapiere im Ausland. Personalausweise, Kinderreisepässe und vorläufige Dokumente werden nicht in jedem Land anerkannt. Mit einem Reisepass sind Sie bei entsprechender Gültigkeitsdauer auf der \"sicheren Seite\". Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrem Reiseveranstalter, beim zuständigen Konsulat oder der Botschaft, welches Dokument für das betreffende Land erforderlich ist und wie lange die Gültigkeitsdauer sein muss. Umfangreiche Informationen finden Sie auf den Internetseiten des Auswärtigen Amtes unter www.auswaertiges-amt.de.
Passgesetz (PassG)
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- Einverständniserklärung beider Erziehungsberechtigten
- Aktuelle Personenstandsurkunde (Geburts- oder Abstammungsurkunde, begl. Abschrift aus dem Familienbuch)
Die Gebühren, die bei der Beantragung eines Kinderreisepasses anfallen, betragen 13,00 €. Die Gültigkeit des Dokuments beträgt ein Jahr, maximal jedoch bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres. Der Kinderreisepass kann bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres mit einem Passbild verlängert werden, diese Verlängerung kostet 6,00 €.
Für Deutsche im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetztes ist es möglich, einen Kinderreisepass auszustellen. Der Kinderreisepass wird maximal bis zum 12. Lebensjahr ausgestellt. Er wird in vielen Ländern für die Ein- und Ausreise benötigt.
Für Personen, die in Schmallenberg gemeldet sind, ist das Einwohnermeldeamt der Stadt Schmallenberg für die Ausstellung des Kinderreisepasses zuständig.
Die Bediensteten des Einwohnermeldeamtes geben keine verbindlichen Auskünfte zur Anerkennung deutscher Ausweispapiere im Ausland. Personalausweise, Kinderreisepässe und vorläufige Dokumente werden nicht in jedem Land anerkannt. Mit einem Reisepass sind Sie bei entsprechender Gültigkeitsdauer auf der \"sicheren Seite\". Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrem Reiseveranstalter, beim zuständigen Konsulat oder der Botschaft, welches Dokument für das betreffende Land erforderlich ist und wie lange die Gültigkeitsdauer sein muss. Umfangreiche Informationen finden Sie auf den Internetseiten des Auswärtigen Amtes unter www.auswaertiges-amt.de.
Passgesetz (PassG)
- Bisheriger Kinderausweis/Kinderreisepass
- biometrietaugliches Lichtbild
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Die Gebühren, die bei der Beantragung eines Kinderreisepasses anfallen, betragen 13,00 €. Die Gültigkeit des Dokuments beträgt ein Jahr, maximal jedoch bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres. Der Kinderreisepass kann bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres mit einem Passbild verlängert werden, diese Verlängerung kostet 6,00 €.
Für Deutsche im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetztes ist es möglich, einen Kinderreisepass auszustellen. Der Kinderreisepass wird maximal bis zum 12. Lebensjahr ausgestellt. Er wird in vielen Ländern für die Ein- und Ausreise benötigt.
Für Personen, die in Schmallenberg gemeldet sind, ist das Einwohnermeldeamt der Stadt Schmallenberg für die Ausstellung des Kinderreisepasses zuständig.
Die Bediensteten des Einwohnermeldeamtes geben keine verbindlichen Auskünfte zur Anerkennung deutscher Ausweispapiere im Ausland. Personalausweise, Kinderreisepässe und vorläufige Dokumente werden nicht in jedem Land anerkannt. Mit einem Reisepass sind Sie bei entsprechender Gültigkeitsdauer auf der \"sicheren Seite\". Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrem Reiseveranstalter, beim zuständigen Konsulat oder der Botschaft, welches Dokument für das betreffende Land erforderlich ist und wie lange die Gültigkeitsdauer sein muss. Umfangreiche Informationen finden Sie auf den Internetseiten des Auswärtigen Amtes unter www.auswaertiges-amt.de.
Passgesetz (PassG)
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- biometrietaugliches Lichtbild
- Einverständniserklärung beider Erziehungsberechtigten
- Aktuelle Personenstandsurkunde (Geburts- oder Abstammungsurkunde, begl. Abschrift aus dem Familienbuch)
Die Gebühren, die bei der Beantragung eines Kinderreisepasses anfallen, betragen 13,00 €. Die Gültigkeit des Dokuments beträgt ein Jahr, maximal jedoch bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres. Der Kinderreisepass kann bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres mit einem Passbild verlängert werden, diese Verlängerung kostet 6,00 €.
Anne
Baumeister
Einwohnermeldeamt
Montag
8.30 bis 12.00 Uhr
Dienstag
8.30 bis 12.00 und 13.30 bis 17.00 Uhr
Mittwoch
8.30 bis 12.00 Uhr
Donnerstag
8.30 bis 12.00 und 13.30 bis 17.00 Uhr
Freitag
8.30 bis 12.00 Uhr
Freitext
und nach telefonischer Terminvereinbarung
Ute
Lauber
Einwohnermeldeamt
Montag
8.30 bis 12.00 Uhr
Dienstag
8.30 bis 12.00 und 13.30 bis 17.00 Uhr
Mittwoch
8.30 bis 12.00 Uhr
Donnerstag
8.30 bis 12.00 und 13.30 bis 17.00 Uhr
Freitag
8.30 bis 12.00 Uhr
Freitext
und nach telefonischer Terminvereinbarung
Nele
Seeliger
Einwohnermeldeamt
Montag
8.30 bis 12.00 Uhr
Dienstag
8.30 bis 12.00 und 13.30 bis 17.00 Uhr
Mittwoch
8.30 bis 12.00 Uhr
Donnerstag
8.30 bis 12.00 und 13.30 bis 17.00 Uhr
Freitag
8.30 bis 12.00 Uhr
Freitext
und nach telefonischer Terminvereinbarung
Gaby
Kühlenborg
Einwohnermeldeamt
Montag
8.30 bis 12.00 Uhr
Dienstag
8.30 bis 12.00 und 13.30 bis 17.00 Uhr
Mittwoch
8.30 bis 12.00 Uhr
Donnerstag
8.30 bis 12.00 und 13.30 bis 17.00 Uhr
Freitag
8.30 bis 12.00 Uhr
Freitext
und nach telefonischer Terminvereinbarung
Gerlinde
Pape
Einwohnermeldeamt
Montag
8.30 bis 12.00 Uhr
Dienstag
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Mittwoch
8.30 bis 12.00 Uhr
Donnerstag
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Freitag
8.30 bis 12.00 Uhr
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und nach telefonischer Terminvereinbarung
Angelika
Liley
Einwohnermeldeamt
Montag
8.30 bis 12.00 Uhr
Dienstag
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Mittwoch
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Freitag
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Für Personen, die in Schmallenberg gemeldet sind, ist das Einwohnermeldeamt der Stadt Schmallenberg für die Ausstellung des Kinderreisepasses zuständig.
Die Bediensteten des Einwohnermeldeamtes geben keine verbindlichen Auskünfte zur Anerkennung deutscher Ausweispapiere im Ausland. Personalausweise, Kinderreisepässe und vorläufige Dokumente werden nicht in jedem Land anerkannt. Mit einem Reisepass sind Sie bei entsprechender Gültigkeitsdauer auf der \"sicheren Seite\". Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrem Reiseveranstalter, beim zuständigen Konsulat oder der Botschaft, welches Dokument für das betreffende Land erforderlich ist und wie lange die Gültigkeitsdauer sein muss. Umfangreiche Informationen finden Sie auf den Internetseiten des Auswärtigen Amtes unter www.auswaertiges-amt.de.
Die Gebühren, die bei der Beantragung eines Kinderreisepasses anfallen, betragen 13,00 €. Die Gültigkeit des Dokuments beträgt ein Jahr, maximal jedoch bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres. Der Kinderreisepass kann bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres mit einem Passbild verlängert werden, diese Verlängerung kostet 6,00 €.
- Bisheriger Kinderausweis/Kinderreisepass
- biometrietaugliches Lichtbild
- Einverständniserklärung beider Erziehungsberechtigten
- Aktuelle Personenstandsurkunde (Geburts- oder Abstammungsurkunde, begl. Abschrift aus dem Familienbuch)
Passgesetz (PassG)