Die Hundesteuer zählt zu den traditionellen kommunalen Aufwandsteuern. Zur Erhebung der Hundesteuer sind die Gemeinden durch ihre Satzungen und dem Kommunalabgabengesetz als Rechtsgrundlage berechtigt. Diese Art der Abgabe verfolgt neben fiskalischen auch ordnungspolitische Zwecke. Ihr Nebenzweck liegt darin, einen statistischen Überblick über Anzahl und Rasse der im Stadtgebiet gehaltenen Hunde zu erlangen.
Gegenstand der Steuer ist das Halten von Hunden im Stadtgebiet Schmallenberg. Steuerpflichtig ist jeder Hundehalter, d. h. jeder, der einen Hund im eigenen Interesse oder im Interesse seiner Haushaltsangehörigen in seinen Haushalt aufgenommen hat. Alle in einem Haushalt aufgenommenen Hunde gelten als von ihren Haltern gemeinsam gehalten. Als Hundehalter gilt auch, wer einen Hund in Pflege oder Verwahrung genommen hat oder auf Probe zum Anlernen hält.
Die Anmeldung kann persönlich im Einwohnermeldeamt der Stadt Schmallenberg oder schriftlich per Vordruck (s.u. Formular Hundesteuer Anmeldung), vorgenommen werden.
Sollten Sie Ihren Hund nicht anmelden und sollte dies später bei einer Überprüfung festgestellt werden, kann sowohl ein rückwirkender Steuerbescheid als auch ein Bußgeld im Rahmen der Hundesteuersatzung der Stadt Schmallenberg gegen Sie ergehen.
Die Höhe der Hundesteuer richtet sich nach der Anzahl der im Haushalt gehaltenen Hunde. Der Jahressteuerbetrag beträgt, wenn von einem Hundehalter oder mehreren Personen gemeinsam
nur ein Hund gehalten wird | 72,00Euro |
zwei Hunde gehalten werden je Hund | 90,00 Euro |
drei oder mehr Hunde gehalten werden je Hund | 120,00 Euro |
ein gefährlicher Hund gehalten wird je Hund | 600,00 Euro |
zwei oder mehr gefährliche Hunde gehalten werden je Hund | 810,00 Euro |
Bei Beginn bzw. Ende der Hundehaltung während des Jahres wird die Steuer mit dem entsprechenden Teilbetrag festgesetzt.
Änderungen der Bankverbindungen oder Angaben von Erstattungskonten sind schriftlich mitzuteilen.
Der Hundehalter hat den Hund innerhalb von zwei Wochen, nachdem er ihn veräußert oder sonst abgeschafft hat, nachdem der Hund abhanden gekommen oder eingegangen ist oder nach dem der Halter aus der Stadt weggezogen ist, bei der Stadt abzumelden.
Die Abmeldung kann persönlich im Einwohnermeldeamt der Stadt Schmallenberg beziehungsweise schriftlich per Vordruck (s.u. Formular Hundesteuer Abmeldung) oder auch telefonisch, vorgenommen werden.
Weitere Informationen zur Hundesteuer siehe Beiblatt: Erläuterungen und Hinweise zur Hundesteuer.
Die Hundesteuer zählt zu den traditionellen kommunalen Aufwandsteuern. Zur Erhebung der Hundesteuer sind die Gemeinden durch ihre Satzungen und dem Kommunalabgabengesetz als Rechtsgrundlage berechtigt. Diese Art der Abgabe verfolgt neben fiskalischen auch ordnungspolitische Zwecke. Ihr Nebenzweck liegt darin, einen statistischen Überblick über Anzahl und Rasse der im Stadtgebiet gehaltenen Hunde zu erlangen.
Gegenstand der Steuer ist das Halten von Hunden im Stadtgebiet Schmallenberg. Steuerpflichtig ist jeder Hundehalter, d. h. jeder, der einen Hund im eigenen Interesse oder im Interesse seiner Haushaltsangehörigen in seinen Haushalt aufgenommen hat. Alle in einem Haushalt aufgenommenen Hunde gelten als von ihren Haltern gemeinsam gehalten. Als Hundehalter gilt auch, wer einen Hund in Pflege oder Verwahrung genommen hat oder auf Probe zum Anlernen hält.
Die Anmeldung kann persönlich im Einwohnermeldeamt der Stadt Schmallenberg oder schriftlich per Vordruck (s.u. Formular Hundesteuer Anmeldung), vorgenommen werden.
Sollten Sie Ihren Hund nicht anmelden und sollte dies später bei einer Überprüfung festgestellt werden, kann sowohl ein rückwirkender Steuerbescheid als auch ein Bußgeld im Rahmen der Hundesteuersatzung der Stadt Schmallenberg gegen Sie ergehen.
Die Höhe der Hundesteuer richtet sich nach der Anzahl der im Haushalt gehaltenen Hunde. Der Jahressteuerbetrag beträgt, wenn von einem Hundehalter oder mehreren Personen gemeinsam
nur ein Hund gehalten wird | 72,00Euro |
zwei Hunde gehalten werden je Hund | 90,00 Euro |
drei oder mehr Hunde gehalten werden je Hund | 120,00 Euro |
ein gefährlicher Hund gehalten wird je Hund | 600,00 Euro |
zwei oder mehr gefährliche Hunde gehalten werden je Hund | 810,00 Euro |
Bei Beginn bzw. Ende der Hundehaltung während des Jahres wird die Steuer mit dem entsprechenden Teilbetrag festgesetzt.
Änderungen der Bankverbindungen oder Angaben von Erstattungskonten sind schriftlich mitzuteilen.
Der Hundehalter hat den Hund innerhalb von zwei Wochen, nachdem er ihn veräußert oder sonst abgeschafft hat, nachdem der Hund abhanden gekommen oder eingegangen ist oder nach dem der Halter aus der Stadt weggezogen ist, bei der Stadt abzumelden.
Die Abmeldung kann persönlich im Einwohnermeldeamt der Stadt Schmallenberg beziehungsweise schriftlich per Vordruck (s.u. Formular Hundesteuer Abmeldung) oder auch telefonisch, vorgenommen werden.
Weitere Informationen zur Hundesteuer siehe Beiblatt: Erläuterungen und Hinweise zur Hundesteuer.
Die Hundesteuer zählt zu den traditionellen kommunalen Aufwandsteuern. Zur Erhebung der Hundesteuer sind die Gemeinden durch ihre Satzungen und dem Kommunalabgabengesetz als Rechtsgrundlage berechtigt. Diese Art der Abgabe verfolgt neben fiskalischen auch ordnungspolitische Zwecke. Ihr Nebenzweck liegt darin, einen statistischen Überblick über Anzahl und Rasse der im Stadtgebiet gehaltenen Hunde zu erlangen.
Gegenstand der Steuer ist das Halten von Hunden im Stadtgebiet Schmallenberg. Steuerpflichtig ist jeder Hundehalter, d. h. jeder, der einen Hund im eigenen Interesse oder im Interesse seiner Haushaltsangehörigen in seinen Haushalt aufgenommen hat. Alle in einem Haushalt aufgenommenen Hunde gelten als von ihren Haltern gemeinsam gehalten. Als Hundehalter gilt auch, wer einen Hund in Pflege oder Verwahrung genommen hat oder auf Probe zum Anlernen hält.
Die Anmeldung kann persönlich im Einwohnermeldeamt der Stadt Schmallenberg oder schriftlich per Vordruck (s.u. Formular Hundesteuer Anmeldung), vorgenommen werden.
Sollten Sie Ihren Hund nicht anmelden und sollte dies später bei einer Überprüfung festgestellt werden, kann sowohl ein rückwirkender Steuerbescheid als auch ein Bußgeld im Rahmen der Hundesteuersatzung der Stadt Schmallenberg gegen Sie ergehen.
Die Höhe der Hundesteuer richtet sich nach der Anzahl der im Haushalt gehaltenen Hunde. Der Jahressteuerbetrag beträgt, wenn von einem Hundehalter oder mehreren Personen gemeinsam
nur ein Hund gehalten wird | 72,00Euro |
zwei Hunde gehalten werden je Hund | 90,00 Euro |
drei oder mehr Hunde gehalten werden je Hund | 120,00 Euro |
ein gefährlicher Hund gehalten wird je Hund | 600,00 Euro |
zwei oder mehr gefährliche Hunde gehalten werden je Hund | 810,00 Euro |
Bei Beginn bzw. Ende der Hundehaltung während des Jahres wird die Steuer mit dem entsprechenden Teilbetrag festgesetzt.
Änderungen der Bankverbindungen oder Angaben von Erstattungskonten sind schriftlich mitzuteilen.
Der Hundehalter hat den Hund innerhalb von zwei Wochen, nachdem er ihn veräußert oder sonst abgeschafft hat, nachdem der Hund abhanden gekommen oder eingegangen ist oder nach dem der Halter aus der Stadt weggezogen ist, bei der Stadt abzumelden.
Die Abmeldung kann persönlich im Einwohnermeldeamt der Stadt Schmallenberg beziehungsweise schriftlich per Vordruck (s.u. Formular Hundesteuer Abmeldung) oder auch telefonisch, vorgenommen werden.
Weitere Informationen zur Hundesteuer siehe Beiblatt: Erläuterungen und Hinweise zur Hundesteuer.
Die Hundesteuer zählt zu den traditionellen kommunalen Aufwandsteuern. Zur Erhebung der Hundesteuer sind die Gemeinden durch ihre Satzungen und dem Kommunalabgabengesetz als Rechtsgrundlage berechtigt. Diese Art der Abgabe verfolgt neben fiskalischen auch ordnungspolitische Zwecke. Ihr Nebenzweck liegt darin, einen statistischen Überblick über Anzahl und Rasse der im Stadtgebiet gehaltenen Hunde zu erlangen.
Gegenstand der Steuer ist das Halten von Hunden im Stadtgebiet Schmallenberg. Steuerpflichtig ist jeder Hundehalter, d. h. jeder, der einen Hund im eigenen Interesse oder im Interesse seiner Haushaltsangehörigen in seinen Haushalt aufgenommen hat. Alle in einem Haushalt aufgenommenen Hunde gelten als von ihren Haltern gemeinsam gehalten. Als Hundehalter gilt auch, wer einen Hund in Pflege oder Verwahrung genommen hat oder auf Probe zum Anlernen hält.
Die Anmeldung kann persönlich im Einwohnermeldeamt der Stadt Schmallenberg oder schriftlich per Vordruck (s.u. Formular Hundesteuer Anmeldung), vorgenommen werden.
Sollten Sie Ihren Hund nicht anmelden und sollte dies später bei einer Überprüfung festgestellt werden, kann sowohl ein rückwirkender Steuerbescheid als auch ein Bußgeld im Rahmen der Hundesteuersatzung der Stadt Schmallenberg gegen Sie ergehen.
Die Höhe der Hundesteuer richtet sich nach der Anzahl der im Haushalt gehaltenen Hunde. Der Jahressteuerbetrag beträgt, wenn von einem Hundehalter oder mehreren Personen gemeinsam
nur ein Hund gehalten wird | 72,00Euro |
zwei Hunde gehalten werden je Hund | 90,00 Euro |
drei oder mehr Hunde gehalten werden je Hund | 120,00 Euro |
ein gefährlicher Hund gehalten wird je Hund | 600,00 Euro |
zwei oder mehr gefährliche Hunde gehalten werden je Hund | 810,00 Euro |
Bei Beginn bzw. Ende der Hundehaltung während des Jahres wird die Steuer mit dem entsprechenden Teilbetrag festgesetzt.
Änderungen der Bankverbindungen oder Angaben von Erstattungskonten sind schriftlich mitzuteilen.
Der Hundehalter hat den Hund innerhalb von zwei Wochen, nachdem er ihn veräußert oder sonst abgeschafft hat, nachdem der Hund abhanden gekommen oder eingegangen ist oder nach dem der Halter aus der Stadt weggezogen ist, bei der Stadt abzumelden.
Die Abmeldung kann persönlich im Einwohnermeldeamt der Stadt Schmallenberg beziehungsweise schriftlich per Vordruck (s.u. Formular Hundesteuer Abmeldung) oder auch telefonisch, vorgenommen werden.
Weitere Informationen zur Hundesteuer siehe Beiblatt: Erläuterungen und Hinweise zur Hundesteuer.
Die Hundesteuer zählt zu den traditionellen kommunalen Aufwandsteuern. Zur Erhebung der Hundesteuer sind die Gemeinden durch ihre Satzungen und dem Kommunalabgabengesetz als Rechtsgrundlage berechtigt. Diese Art der Abgabe verfolgt neben fiskalischen auch ordnungspolitische Zwecke. Ihr Nebenzweck liegt darin, einen statistischen Überblick über Anzahl und Rasse der im Stadtgebiet gehaltenen Hunde zu erlangen.
Gegenstand der Steuer ist das Halten von Hunden im Stadtgebiet Schmallenberg. Steuerpflichtig ist jeder Hundehalter, d. h. jeder, der einen Hund im eigenen Interesse oder im Interesse seiner Haushaltsangehörigen in seinen Haushalt aufgenommen hat. Alle in einem Haushalt aufgenommenen Hunde gelten als von ihren Haltern gemeinsam gehalten. Als Hundehalter gilt auch, wer einen Hund in Pflege oder Verwahrung genommen hat oder auf Probe zum Anlernen hält.
Die Anmeldung kann persönlich im Einwohnermeldeamt der Stadt Schmallenberg oder schriftlich per Vordruck (s.u. Formular Hundesteuer Anmeldung), vorgenommen werden.
Sollten Sie Ihren Hund nicht anmelden und sollte dies später bei einer Überprüfung festgestellt werden, kann sowohl ein rückwirkender Steuerbescheid als auch ein Bußgeld im Rahmen der Hundesteuersatzung der Stadt Schmallenberg gegen Sie ergehen.
Die Höhe der Hundesteuer richtet sich nach der Anzahl der im Haushalt gehaltenen Hunde. Der Jahressteuerbetrag beträgt, wenn von einem Hundehalter oder mehreren Personen gemeinsam
nur ein Hund gehalten wird | 72,00Euro |
zwei Hunde gehalten werden je Hund | 90,00 Euro |
drei oder mehr Hunde gehalten werden je Hund | 120,00 Euro |
ein gefährlicher Hund gehalten wird je Hund | 600,00 Euro |
zwei oder mehr gefährliche Hunde gehalten werden je Hund | 810,00 Euro |
Bei Beginn bzw. Ende der Hundehaltung während des Jahres wird die Steuer mit dem entsprechenden Teilbetrag festgesetzt.
Änderungen der Bankverbindungen oder Angaben von Erstattungskonten sind schriftlich mitzuteilen.
Der Hundehalter hat den Hund innerhalb von zwei Wochen, nachdem er ihn veräußert oder sonst abgeschafft hat, nachdem der Hund abhanden gekommen oder eingegangen ist oder nach dem der Halter aus der Stadt weggezogen ist, bei der Stadt abzumelden.
Die Abmeldung kann persönlich im Einwohnermeldeamt der Stadt Schmallenberg beziehungsweise schriftlich per Vordruck (s.u. Formular Hundesteuer Abmeldung) oder auch telefonisch, vorgenommen werden.
Weitere Informationen zur Hundesteuer siehe Beiblatt: Erläuterungen und Hinweise zur Hundesteuer.
Die Hundesteuer zählt zu den traditionellen kommunalen Aufwandsteuern. Zur Erhebung der Hundesteuer sind die Gemeinden durch ihre Satzungen und dem Kommunalabgabengesetz als Rechtsgrundlage berechtigt. Diese Art der Abgabe verfolgt neben fiskalischen auch ordnungspolitische Zwecke. Ihr Nebenzweck liegt darin, einen statistischen Überblick über Anzahl und Rasse der im Stadtgebiet gehaltenen Hunde zu erlangen.
Gegenstand der Steuer ist das Halten von Hunden im Stadtgebiet Schmallenberg. Steuerpflichtig ist jeder Hundehalter, d. h. jeder, der einen Hund im eigenen Interesse oder im Interesse seiner Haushaltsangehörigen in seinen Haushalt aufgenommen hat. Alle in einem Haushalt aufgenommenen Hunde gelten als von ihren Haltern gemeinsam gehalten. Als Hundehalter gilt auch, wer einen Hund in Pflege oder Verwahrung genommen hat oder auf Probe zum Anlernen hält.
Die Anmeldung kann persönlich im Einwohnermeldeamt der Stadt Schmallenberg oder schriftlich per Vordruck (s.u. Formular Hundesteuer Anmeldung), vorgenommen werden.
Sollten Sie Ihren Hund nicht anmelden und sollte dies später bei einer Überprüfung festgestellt werden, kann sowohl ein rückwirkender Steuerbescheid als auch ein Bußgeld im Rahmen der Hundesteuersatzung der Stadt Schmallenberg gegen Sie ergehen.
Die Höhe der Hundesteuer richtet sich nach der Anzahl der im Haushalt gehaltenen Hunde. Der Jahressteuerbetrag beträgt, wenn von einem Hundehalter oder mehreren Personen gemeinsam
nur ein Hund gehalten wird | 72,00Euro |
zwei Hunde gehalten werden je Hund | 90,00 Euro |
drei oder mehr Hunde gehalten werden je Hund | 120,00 Euro |
ein gefährlicher Hund gehalten wird je Hund | 600,00 Euro |
zwei oder mehr gefährliche Hunde gehalten werden je Hund | 810,00 Euro |
Bei Beginn bzw. Ende der Hundehaltung während des Jahres wird die Steuer mit dem entsprechenden Teilbetrag festgesetzt.
Änderungen der Bankverbindungen oder Angaben von Erstattungskonten sind schriftlich mitzuteilen.
Der Hundehalter hat den Hund innerhalb von zwei Wochen, nachdem er ihn veräußert oder sonst abgeschafft hat, nachdem der Hund abhanden gekommen oder eingegangen ist oder nach dem der Halter aus der Stadt weggezogen ist, bei der Stadt abzumelden.
Die Abmeldung kann persönlich im Einwohnermeldeamt der Stadt Schmallenberg beziehungsweise schriftlich per Vordruck (s.u. Formular Hundesteuer Abmeldung) oder auch telefonisch, vorgenommen werden.
Weitere Informationen zur Hundesteuer siehe Beiblatt: Erläuterungen und Hinweise zur Hundesteuer.
Miriam
Salamon
Die Hundesteuer zählt zu den traditionellen kommunalen Aufwandsteuern. Zur Erhebung der Hundesteuer sind die Gemeinden durch ihre Satzungen und dem Kommunalabgabengesetz als Rechtsgrundlage berechtigt. Diese Art der Abgabe verfolgt neben fiskalischen auch ordnungspolitische Zwecke. Ihr Nebenzweck liegt darin, einen statistischen Überblick über Anzahl und Rasse der im Stadtgebiet gehaltenen Hunde zu erlangen.
Gegenstand der Steuer ist das Halten von Hunden im Stadtgebiet Schmallenberg. Steuerpflichtig ist jeder Hundehalter, d. h. jeder, der einen Hund im eigenen Interesse oder im Interesse seiner Haushaltsangehörigen in seinen Haushalt aufgenommen hat. Alle in einem Haushalt aufgenommenen Hunde gelten als von ihren Haltern gemeinsam gehalten. Als Hundehalter gilt auch, wer einen Hund in Pflege oder Verwahrung genommen hat oder auf Probe zum Anlernen hält.
Die Anmeldung kann persönlich im Einwohnermeldeamt der Stadt Schmallenberg oder schriftlich per Vordruck (s.u. Formular Hundesteuer Anmeldung), vorgenommen werden.
Sollten Sie Ihren Hund nicht anmelden und sollte dies später bei einer Überprüfung festgestellt werden, kann sowohl ein rückwirkender Steuerbescheid als auch ein Bußgeld im Rahmen der Hundesteuersatzung der Stadt Schmallenberg gegen Sie ergehen.
Die Höhe der Hundesteuer richtet sich nach der Anzahl der im Haushalt gehaltenen Hunde. Der Jahressteuerbetrag beträgt, wenn von einem Hundehalter oder mehreren Personen gemeinsam
nur ein Hund gehalten wird | 72,00Euro |
zwei Hunde gehalten werden je Hund | 90,00 Euro |
drei oder mehr Hunde gehalten werden je Hund | 120,00 Euro |
ein gefährlicher Hund gehalten wird je Hund | 600,00 Euro |
zwei oder mehr gefährliche Hunde gehalten werden je Hund | 810,00 Euro |
Bei Beginn bzw. Ende der Hundehaltung während des Jahres wird die Steuer mit dem entsprechenden Teilbetrag festgesetzt.
Änderungen der Bankverbindungen oder Angaben von Erstattungskonten sind schriftlich mitzuteilen.
Der Hundehalter hat den Hund innerhalb von zwei Wochen, nachdem er ihn veräußert oder sonst abgeschafft hat, nachdem der Hund abhanden gekommen oder eingegangen ist oder nach dem der Halter aus der Stadt weggezogen ist, bei der Stadt abzumelden.
Die Abmeldung kann persönlich im Einwohnermeldeamt der Stadt Schmallenberg beziehungsweise schriftlich per Vordruck (s.u. Formular Hundesteuer Abmeldung) oder auch telefonisch, vorgenommen werden.
Weitere Informationen zur Hundesteuer siehe Beiblatt: Erläuterungen und Hinweise zur Hundesteuer.