Handwerksbetriebe können für ihre Firmenfahrzeuge einen Parkausweis beantragen, um in unmittelbarer Nähe der Kunden parken zu können.
Während der Arbeiten ist das Parken an folgenden Stellen erlaubt:
soweit und solange die mangels anderer geeigneter Parkmöglichkeiten zur Durchführung der Arbeiten notwendig ist.
Die Ausnahmegenehmigung wird ausschließlich für Service- und Werkstattfahrzeuge ausgestellt. Die Ausnahmegenehmigung gilt nur für den Transport von schwerem oder umfangreichem Material. Sie gilt nicht für reine Ladetätigkeiten und dient nicht zum Abstellen des Fahrzeuges im Bereich der Betriebsstätte bzw. am Wohnungsort des jeweiligen Fahrzeugführers.
Die Ausnahmegenehmigung wird für maximal 1 Jahr ausgestellt. Die Genehmigung wird für den jeweiligen Handwerksbetrieb ausgestellt; ein bestimmtes Fahrzeugkennzeichen wird nicht eingetragen.
Für kürzere Maßnahmen und auswärtige Gewerbebetriebe sind befristete Einzelgenehmigungen mit geringen Gebühren möglich.
Kopie der Handwerkerkarte bei Handwerksbetrieben
Kopie der Gewerbeanmeldung bei handwerksähnlichen Betrieben
Kopien der aktuellen Fahrzeugscheine/Zulassungsbescheinigungen Teil 1 (beidseitig)
Aktuelle Fotos der Service-/Werkstattwagen, auf denen die amtlichen Kennzeichen und die festen Firmenbeschriftungen ersichtlich sind
Die Verwaltungsgebühren sind gestaffelt und betragen je nach Dauer (drei Tage bis zu einem Jahr) und Anzahl der Fahrzeuge, die pro Handwerksbetrieb ausgestellt werden, zwischen 5,00 Euro und 60,00 Euro je Fahrzeug.
Staffelung | 1. Fahrzeug | 2. Fahrzeug | ab dem 3. Fahrzeug |
12 Monate | 60,00€ | 50,00€ | 40,00€ |
bis 6 Monate | 40,00€ | 35,00€ | 30,00€ |
bis 3 Monate | 30,00€ | 25,00€ | 20,00€ |
bis 2 Wochen | 20,00€ | 15,00€ | 10,00€ |
bis 3 Tage | 10,00€ | 7,50€ | 5,00€ |
bis 1 Tag | 5,00€ | 5,00€ | 0,00€ |
Handwerksbetriebe können für ihre Firmenfahrzeuge einen Parkausweis beantragen, um in unmittelbarer Nähe der Kunden parken zu können.
Während der Arbeiten ist das Parken an folgenden Stellen erlaubt:
soweit und solange die mangels anderer geeigneter Parkmöglichkeiten zur Durchführung der Arbeiten notwendig ist.
Die Ausnahmegenehmigung wird ausschließlich für Service- und Werkstattfahrzeuge ausgestellt. Die Ausnahmegenehmigung gilt nur für den Transport von schwerem oder umfangreichem Material. Sie gilt nicht für reine Ladetätigkeiten und dient nicht zum Abstellen des Fahrzeuges im Bereich der Betriebsstätte bzw. am Wohnungsort des jeweiligen Fahrzeugführers.
Die Ausnahmegenehmigung wird für maximal 1 Jahr ausgestellt. Die Genehmigung wird für den jeweiligen Handwerksbetrieb ausgestellt; ein bestimmtes Fahrzeugkennzeichen wird nicht eingetragen.
Für kürzere Maßnahmen und auswärtige Gewerbebetriebe sind befristete Einzelgenehmigungen mit geringen Gebühren möglich.
Kopie der Handwerkerkarte bei Handwerksbetrieben
Kopie der Gewerbeanmeldung bei handwerksähnlichen Betrieben
Kopien der aktuellen Fahrzeugscheine/Zulassungsbescheinigungen Teil 1 (beidseitig)
Aktuelle Fotos der Service-/Werkstattwagen, auf denen die amtlichen Kennzeichen und die festen Firmenbeschriftungen ersichtlich sind
Die Verwaltungsgebühren sind gestaffelt und betragen je nach Dauer (drei Tage bis zu einem Jahr) und Anzahl der Fahrzeuge, die pro Handwerksbetrieb ausgestellt werden, zwischen 5,00 Euro und 60,00 Euro je Fahrzeug.
Staffelung | 1. Fahrzeug | 2. Fahrzeug | ab dem 3. Fahrzeug |
12 Monate | 60,00€ | 50,00€ | 40,00€ |
bis 6 Monate | 40,00€ | 35,00€ | 30,00€ |
bis 3 Monate | 30,00€ | 25,00€ | 20,00€ |
bis 2 Wochen | 20,00€ | 15,00€ | 10,00€ |
bis 3 Tage | 10,00€ | 7,50€ | 5,00€ |
bis 1 Tag | 5,00€ | 5,00€ | 0,00€ |
Phil
Kappen
Allgemein
Montag
8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.30 Uhr bis 16.00 Uhr
Dienstag
8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.30 Uhr bis 16.00 Uhr
Mittwoch
8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.30 Uhr bis 16.00 Uhr
Donnerstag
8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.30 Uhr bis 18.00 Uhr
Freitag
8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.30 Uhr bis 15.30 Uhr
Handwerksbetriebe können für ihre Firmenfahrzeuge einen Parkausweis beantragen, um in unmittelbarer Nähe der Kunden parken zu können.
Während der Arbeiten ist das Parken an folgenden Stellen erlaubt:
soweit und solange die mangels anderer geeigneter Parkmöglichkeiten zur Durchführung der Arbeiten notwendig ist.
Die Ausnahmegenehmigung wird ausschließlich für Service- und Werkstattfahrzeuge ausgestellt. Die Ausnahmegenehmigung gilt nur für den Transport von schwerem oder umfangreichem Material. Sie gilt nicht für reine Ladetätigkeiten und dient nicht zum Abstellen des Fahrzeuges im Bereich der Betriebsstätte bzw. am Wohnungsort des jeweiligen Fahrzeugführers.
Die Ausnahmegenehmigung wird für maximal 1 Jahr ausgestellt. Die Genehmigung wird für den jeweiligen Handwerksbetrieb ausgestellt; ein bestimmtes Fahrzeugkennzeichen wird nicht eingetragen.
Für kürzere Maßnahmen und auswärtige Gewerbebetriebe sind befristete Einzelgenehmigungen mit geringen Gebühren möglich.
Die Verwaltungsgebühren sind gestaffelt und betragen je nach Dauer (drei Tage bis zu einem Jahr) und Anzahl der Fahrzeuge, die pro Handwerksbetrieb ausgestellt werden, zwischen 5,00 Euro und 60,00 Euro je Fahrzeug.
Staffelung | 1. Fahrzeug | 2. Fahrzeug | ab dem 3. Fahrzeug |
12 Monate | 60,00€ | 50,00€ | 40,00€ |
bis 6 Monate | 40,00€ | 35,00€ | 30,00€ |
bis 3 Monate | 30,00€ | 25,00€ | 20,00€ |
bis 2 Wochen | 20,00€ | 15,00€ | 10,00€ |
bis 3 Tage | 10,00€ | 7,50€ | 5,00€ |
bis 1 Tag | 5,00€ | 5,00€ | 0,00€ |
Kopie der Handwerkerkarte bei Handwerksbetrieben
Kopie der Gewerbeanmeldung bei handwerksähnlichen Betrieben
Kopien der aktuellen Fahrzeugscheine/Zulassungsbescheinigungen Teil 1 (beidseitig)
Aktuelle Fotos der Service-/Werkstattwagen, auf denen die amtlichen Kennzeichen und die festen Firmenbeschriftungen ersichtlich sind
Handwerksbetriebe können für ihre Firmenfahrzeuge einen Parkausweis beantragen, um in unmittelbarer Nähe der Kunden parken zu können.
Während der Arbeiten ist das Parken an folgenden Stellen erlaubt:
soweit und solange dies mangels anderer geeigneter Parkmöglichkeiten zur Durchführung der Arbeiten notwendig ist.
Die Ausnahmegenehmigung wird für maximal 1 Jahr ausgestellt. Die Genehmigung wird für den jeweiligen Handwerksbetrieb ausgestellt; ein bestimmtes Fahrzeugkennzeichen wird nicht eingetragen.
Für kürzere Maßnahmen und auswärtige Gewerbebetriebe sind befristete Einzelgenehmigungen mit geringen Gebühren möglich.
Die Verwaltungsgebühren sind gestaffelt und betragen je nach Dauer (drei Tage bis zu einem Jahr) und Anzahl der Fahrzeuge, die pro Handwerksbetrieb ausgestellt werden, zwischen 5,00 Euro und 60,00 Euro je Fahrzeug.
Staffelung | 1. Fahrzeug | 2. Fahrzeug | ab dem 3. Fahrzeug |
12 Monate | 60,00€ | 50,00€ | 40,00€ |
bis 6 Monate | 40,00€ | 35,00€ | 30,00€ |
bis 3 Monate | 30,00€ | 25,00€ | 20,00€ |
bis 2 Wochen | 20,00€ | 15,00€ | 10,00€ |
bis 3 Tage | 10,00€ | 7,50€ | 5,00€ |
bis 1 Tag | 5,00€ | 5,00€ | 0,00€ |