Ausübung eines Gewerbes
Gewerbeordnung (GewO)
Handwerksrolle
Gewerbeanmeldung/Gewerbeummeldung/Gewerbeabmeldung (siehe unter Formulare)
Personalausweis
Im Einzelfall weitere Unterlagen, z. B. Nachweis über Eintragung in die Handwerksrolle oder Eintragung ins Handelsregister
Für eine Gewerbe-Anmeldung einer natürlichen Person wird eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 26,- € erhoben.
Die Kosten für eine Gewerbe-Anmeldung von juristischen Personen oder Personengesellschaften weichen hiervon ab und werden einzelfallabhängig erhoben.
Die o.g. Angaben gelten ebenso für Gewerbe-Ummeldungen.
Für Gewerbe-Abmeldungen werden keine Verwaltungsgebühren erhoben.
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Handwerksrolle
Gewerbeanmeldung/Gewerbeummeldung/Gewerbeabmeldung (siehe unter Formulare)
Personalausweis
Im Einzelfall weitere Unterlagen, z. B. Nachweis über Eintragung in die Handwerksrolle oder Eintragung ins Handelsregister
Für eine Gewerbe-Anmeldung einer natürlichen Person wird eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 26,- € erhoben.
Die Kosten für eine Gewerbe-Anmeldung von juristischen Personen oder Personengesellschaften weichen hiervon ab und werden einzelfallabhängig erhoben.
Die o.g. Angaben gelten ebenso für Gewerbe-Ummeldungen.
Für Gewerbe-Abmeldungen werden keine Verwaltungsgebühren erhoben.
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Im Einzelfall weitere Unterlagen, z. B. Nachweis über Eintragung in die Handwerksrolle oder Eintragung ins Handelsregister
Für eine Gewerbe-Anmeldung einer natürlichen Person wird eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 26,- € erhoben.
Die Kosten für eine Gewerbe-Anmeldung von juristischen Personen oder Personengesellschaften weichen hiervon ab und werden einzelfallabhängig erhoben.
Die o.g. Angaben gelten ebenso für Gewerbe-Ummeldungen.
Für Gewerbe-Abmeldungen werden keine Verwaltungsgebühren erhoben.
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Die o.g. Angaben gelten ebenso für Gewerbe-Ummeldungen.
Für Gewerbe-Abmeldungen werden keine Verwaltungsgebühren erhoben.
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Für eine Gewerbe-Anmeldung einer natürlichen Person wird eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 26,- € erhoben.
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Die o.g. Angaben gelten ebenso für Gewerbe-Ummeldungen.
Für Gewerbe-Abmeldungen werden keine Verwaltungsgebühren erhoben.
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Für Gewerbe-Abmeldungen werden keine Verwaltungsgebühren erhoben.
Kathrin
Sasse
Vormittags
Montag
8.30 Uhr bis 12.00 Uhr
Dienstag
8.30 Uhr bis 12.00 Uhr
Mittwoch
8.30 Uhr bis 12.00 Uhr
Donnerstag
8.30 Uhr bis 12.00 Uhr
Freitag
8.30 Uhr bis 12.00 Uhr
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Für eine Gewerbe-Anmeldung einer natürlichen Person wird eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 26,- € erhoben.
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