Gewässerunterhaltung bezeichnet regelmäßig wiederkehrende Maßnahmen zur Pflege und Entwicklung von Fließgewässern.
Je nach Größe, Bedeutung und Nutzung eines Gewässers sowie Typ des Einzugsgebietes sind Art, Umfang und Häufigkeit der Unterhaltungsmaßnahmen verschieden.
Der Stadt Schmallenberg obliegt gemäß § 91 LWG die Unterhaltung der Gewässer Zweiter Ordnung und sonstiger Gewässer.
Zur Gewässerunterhaltung gehören insbesondere:
- Maßnahmen zur Erhaltung und Entwicklung des Gewässerbettes und der Ufer zur Sicherstellung eines ordnungsgemäßen Abflusses sowie einer standortgerechten Ufervegetation
- Maßnahmen zur Erhaltung und Förderung der ökologischen Funktionsfähigkeit des Gewässers
- Maßnahmen zur Erhaltung des Gewässers in einem Zustand, der hinsichtlich der Abführung und Rückhaltung von Wasser, Geschiebe, Schwebstoffen und Eis denn wasserwirtschaftlichen Bedürfnissen entspricht
Wassergesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (Landeswassergesetz - LWG)
Gewässerunterhaltung bezeichnet regelmäßig wiederkehrende Maßnahmen zur Pflege und Entwicklung von Fließgewässern.
Je nach Größe, Bedeutung und Nutzung eines Gewässers sowie Typ des Einzugsgebietes sind Art, Umfang und Häufigkeit der Unterhaltungsmaßnahmen verschieden.
Der Stadt Schmallenberg obliegt gemäß § 91 LWG die Unterhaltung der Gewässer Zweiter Ordnung und sonstiger Gewässer.
Zur Gewässerunterhaltung gehören insbesondere:
- Maßnahmen zur Erhaltung und Entwicklung des Gewässerbettes und der Ufer zur Sicherstellung eines ordnungsgemäßen Abflusses sowie einer standortgerechten Ufervegetation
- Maßnahmen zur Erhaltung und Förderung der ökologischen Funktionsfähigkeit des Gewässers
- Maßnahmen zur Erhaltung des Gewässers in einem Zustand, der hinsichtlich der Abführung und Rückhaltung von Wasser, Geschiebe, Schwebstoffen und Eis denn wasserwirtschaftlichen Bedürfnissen entspricht
Wassergesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (Landeswassergesetz - LWG)
Gewässerunterhaltung bezeichnet regelmäßig wiederkehrende Maßnahmen zur Pflege und Entwicklung von Fließgewässern.
Je nach Größe, Bedeutung und Nutzung eines Gewässers sowie Typ des Einzugsgebietes sind Art, Umfang und Häufigkeit der Unterhaltungsmaßnahmen verschieden.
Der Stadt Schmallenberg obliegt gemäß § 91 LWG die Unterhaltung der Gewässer Zweiter Ordnung und sonstiger Gewässer.
Zur Gewässerunterhaltung gehören insbesondere:
- Maßnahmen zur Erhaltung und Entwicklung des Gewässerbettes und der Ufer zur Sicherstellung eines ordnungsgemäßen Abflusses sowie einer standortgerechten Ufervegetation
- Maßnahmen zur Erhaltung und Förderung der ökologischen Funktionsfähigkeit des Gewässers
- Maßnahmen zur Erhaltung des Gewässers in einem Zustand, der hinsichtlich der Abführung und Rückhaltung von Wasser, Geschiebe, Schwebstoffen und Eis denn wasserwirtschaftlichen Bedürfnissen entspricht
Wassergesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (Landeswassergesetz - LWG)
Gewässerunterhaltung bezeichnet regelmäßig wiederkehrende Maßnahmen zur Pflege und Entwicklung von Fließgewässern.
Je nach Größe, Bedeutung und Nutzung eines Gewässers sowie Typ des Einzugsgebietes sind Art, Umfang und Häufigkeit der Unterhaltungsmaßnahmen verschieden.
Der Stadt Schmallenberg obliegt gemäß § 91 LWG die Unterhaltung der Gewässer Zweiter Ordnung und sonstiger Gewässer.
Zur Gewässerunterhaltung gehören insbesondere:
- Maßnahmen zur Erhaltung und Entwicklung des Gewässerbettes und der Ufer zur Sicherstellung eines ordnungsgemäßen Abflusses sowie einer standortgerechten Ufervegetation
- Maßnahmen zur Erhaltung und Förderung der ökologischen Funktionsfähigkeit des Gewässers
- Maßnahmen zur Erhaltung des Gewässers in einem Zustand, der hinsichtlich der Abführung und Rückhaltung von Wasser, Geschiebe, Schwebstoffen und Eis denn wasserwirtschaftlichen Bedürfnissen entspricht
Wassergesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (Landeswassergesetz - LWG)
Gewässerunterhaltung bezeichnet regelmäßig wiederkehrende Maßnahmen zur Pflege und Entwicklung von Fließgewässern.
Je nach Größe, Bedeutung und Nutzung eines Gewässers sowie Typ des Einzugsgebietes sind Art, Umfang und Häufigkeit der Unterhaltungsmaßnahmen verschieden.
Der Stadt Schmallenberg obliegt gemäß § 91 LWG die Unterhaltung der Gewässer Zweiter Ordnung und sonstiger Gewässer.
Zur Gewässerunterhaltung gehören insbesondere:
- Maßnahmen zur Erhaltung und Entwicklung des Gewässerbettes und der Ufer zur Sicherstellung eines ordnungsgemäßen Abflusses sowie einer standortgerechten Ufervegetation
- Maßnahmen zur Erhaltung und Förderung der ökologischen Funktionsfähigkeit des Gewässers
- Maßnahmen zur Erhaltung des Gewässers in einem Zustand, der hinsichtlich der Abführung und Rückhaltung von Wasser, Geschiebe, Schwebstoffen und Eis denn wasserwirtschaftlichen Bedürfnissen entspricht
Wassergesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (Landeswassergesetz - LWG)
Thomas
Gräff
Allgemein
Montag
8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.30 Uhr bis 16.00 Uhr
Dienstag
8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.30 Uhr bis 16.00 Uhr
Mittwoch
8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.30 Uhr bis 16.00 Uhr
Donnerstag
8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.30 Uhr bis 18.00 Uhr
Freitag
8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.30 Uhr bis 15.30 Uhr
Jannik
Schneider
Allgemein
Montag
8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.30 Uhr bis 16.00 Uhr
Dienstag
8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.30 Uhr bis 16.00 Uhr
Mittwoch
8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.30 Uhr bis 16.00 Uhr
Donnerstag
8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.30 Uhr bis 18.00 Uhr
Freitag
8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.30 Uhr bis 15.30 Uhr
Gewässerunterhaltung bezeichnet regelmäßig wiederkehrende Maßnahmen zur Pflege und Entwicklung von Fließgewässern.
Je nach Größe, Bedeutung und Nutzung eines Gewässers sowie Typ des Einzugsgebietes sind Art, Umfang und Häufigkeit der Unterhaltungsmaßnahmen verschieden.
Der Stadt Schmallenberg obliegt gemäß § 91 LWG die Unterhaltung der Gewässer Zweiter Ordnung und sonstiger Gewässer.
Zur Gewässerunterhaltung gehören insbesondere:
- Maßnahmen zur Erhaltung und Entwicklung des Gewässerbettes und der Ufer zur Sicherstellung eines ordnungsgemäßen Abflusses sowie einer standortgerechten Ufervegetation
- Maßnahmen zur Erhaltung und Förderung der ökologischen Funktionsfähigkeit des Gewässers
- Maßnahmen zur Erhaltung des Gewässers in einem Zustand, der hinsichtlich der Abführung und Rückhaltung von Wasser, Geschiebe, Schwebstoffen und Eis denn wasserwirtschaftlichen Bedürfnissen entspricht
Wassergesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (Landeswassergesetz - LWG)