Gewässerunterhaltung

Gewässerunterhaltung bezeichnet regelmäßig wiederkehrende Maßnahmen zur Pflege und Entwicklung von Fließgewässern.

Je nach Größe, Bedeutung und Nutzung eines Gewässers sowie Typ des Einzugsgebietes sind Art, Umfang und Häufigkeit der Unterhaltungsmaßnahmen verschieden.

Der Stadt Schmallenberg obliegt gemäß § 91 LWG die Unterhaltung der Gewässer Zweiter Ordnung und sonstiger Gewässer.

Zur Gewässerunterhaltung gehören insbesondere:

- Maßnahmen zur Erhaltung und Entwicklung des Gewässerbettes und der Ufer zur  Sicherstellung eines ordnungsgemäßen Abflusses sowie einer standortgerechten Ufervegetation

- Maßnahmen zur Erhaltung und Förderung der ökologischen Funktionsfähigkeit des Gewässers

- Maßnahmen zur Erhaltung des Gewässers in einem Zustand, der hinsichtlich der Abführung und Rückhaltung von Wasser, Geschiebe, Schwebstoffen und Eis denn wasserwirtschaftlichen Bedürfnissen entspricht
 

Wassergesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (Landeswassergesetz - LWG)

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