Die Geburtsurkunde ist eine Personenstandsurkunde, die aus dem Geburtenbuch/Geburtsregister des Standesamtes ausgestellt wird; sie enthält den wesentlichen Inhalt des Geburtseintrages und hat die gleiche Beweiskraft wie die Personenstandsbücher.
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Personenstandsgesetz (PStG)
Verordnung zur Ausführung des Personenstandsgesetzes (Personenstandsverordnung - PStV)
Personalausweis
10,00 €
5,00 € für jede weitere gleichzeitig ausgestellte Urkunde
Die Geburtsurkunde ist eine Personenstandsurkunde, die aus dem Geburtenbuch/Geburtsregister des Standesamtes ausgestellt wird; sie enthält den wesentlichen Inhalt des Geburtseintrages und hat die gleiche Beweiskraft wie die Personenstandsbücher.
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Personenstandsgesetz (PStG)
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Personalausweis
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5,00 € für jede weitere gleichzeitig ausgestellte Urkunde
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Personenstandsgesetz (PStG)
Verordnung zur Ausführung des Personenstandsgesetzes (Personenstandsverordnung - PStV)
Personalausweis
10,00 €
5,00 € für jede weitere gleichzeitig ausgestellte Urkunde
Die Geburtsurkunde ist eine Personenstandsurkunde, die aus dem Geburtenbuch/Geburtsregister des Standesamtes ausgestellt wird; sie enthält den wesentlichen Inhalt des Geburtseintrages und hat die gleiche Beweiskraft wie die Personenstandsbücher.
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Personalausweis
10,00 €
5,00 € für jede weitere gleichzeitig ausgestellte Urkunde
Anne
Baumeister
Einwohnermeldeamt
Montag
8.30 bis 12.00 Uhr
Dienstag
8.30 bis 12.00 und 13.30 bis 17.00 Uhr
Mittwoch
8.30 bis 12.00 Uhr
Donnerstag
8.30 bis 12.00 und 13.30 bis 17.00 Uhr
Freitag
8.30 bis 12.00 Uhr
Freitext
und nach telefonischer Terminvereinbarung
Martin
Dornseifer
Einwohnermeldeamt
Montag
8.30 bis 12.00 Uhr
Dienstag
8.30 bis 12.00 und 13.30 bis 17.00 Uhr
Mittwoch
8.30 bis 12.00 Uhr
Donnerstag
8.30 bis 12.00 und 13.30 bis 17.00 Uhr
Freitag
8.30 bis 12.00 Uhr
Freitext
und nach telefonischer Terminvereinbarung
Nele
Seeliger
Einwohnermeldeamt
Montag
8.30 bis 12.00 Uhr
Dienstag
8.30 bis 12.00 und 13.30 bis 17.00 Uhr
Mittwoch
8.30 bis 12.00 Uhr
Donnerstag
8.30 bis 12.00 und 13.30 bis 17.00 Uhr
Freitag
8.30 bis 12.00 Uhr
Freitext
und nach telefonischer Terminvereinbarung
Gerlinde
Pape
Einwohnermeldeamt
Montag
8.30 bis 12.00 Uhr
Dienstag
8.30 bis 12.00 und 13.30 bis 17.00 Uhr
Mittwoch
8.30 bis 12.00 Uhr
Donnerstag
8.30 bis 12.00 und 13.30 bis 17.00 Uhr
Freitag
8.30 bis 12.00 Uhr
Freitext
und nach telefonischer Terminvereinbarung
Die Geburtsurkunde ist eine Personenstandsurkunde, die aus dem Geburtenbuch/Geburtsregister des Standesamtes ausgestellt wird; sie enthält den wesentlichen Inhalt des Geburtseintrages und hat die gleiche Beweiskraft wie die Personenstandsbücher.
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