Gaststättenerlaubnis

Wer ein Gaststättengewerbe betreiben will, benötigt hierfür eine Erlaubnis (Betrieb eines erlaubnispflichtigen Gaststättengewerbes).

Die Erteilung einer Gaststättenerlaubnis ist eine gebührenpflichtige Amtshandlung.

Hierfür wird eine Verwaltungsgebühr je nach Größe des Objektes zwischen 150,00 € und 3.000,00 €, in Fällen von besonders bedeutendem Umfang bis 5.000,00 €, festgesetzt.

- Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis zum Betrieb eines Gaststättengewerbes

- Personalausweis (evtl. Aufenthaltserlaubnis, Arbeitserlaubnis, etc.)

- Polizeiliches Führungszeugnis

- Auskunft aus dem Gewerbezentralregister

- Auskunft in Steuersachen der letzten 3 zuständigen Finanzämter

- Bescheinigung der IHK über Lehrgang Lebensmittelrechtliche Grundkenntnisse o d e r Ausbildungszeugnis

- Bescheinigung des Gesundheitsamtes über die Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz

- Kopie des Pachtvertrages oder Eigentumsnachweis

Gaststättengesetz (GastG)

Ihre Ansprechperson

Frau Sylvia Langer

sylvia.langer@​schmallenberg.de (02972) 980-128Adresse | Öffnungszeiten | Details

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