Wer die Fischerei ausübt, muss grundsätzlich im Besitz eines Fischereischeines sein. Es gibt Jahres-, Fünfjahres- und Jugendfischereischeine.
Für die Ausstellung des Jahres- bzw. Fünfjahresfischereischeines ist die Ordnungsbehörde der Gemeinde oder Stadt, in der der Antragsteller seinen ständigen Wohnsitz hat, zuständig.
Einen Jugendfischereischein erhält derjenige, der das zehnte, aber noch nicht das sechzehnte Lebensjahr vollendet hat. Personen, die einen Jugendfischereischein besitzen, dürfen nur in Begleitung eines Fischereischeininhabers fischen.
Was benötigen Sie:
- ein Zeugnis über die Fischerprüfung
- bei Neuausstellung eines Jahres-, Fünfjahres- und Jugendfischereischeines wird ein Lichtbild benötigt
Hinweis:
Fischereiberechtigungsscheine erhalten Sie bei der Kur- und Freizeit GmbH, Poststraße 7, 57392 Schmallenberg, Tel.: 02972 / 97400
Durchführung der Fischerprüfung (im HSK 2 mal jährlich, nämlich im Frühjahr und Herbst):
Zur Prüfung dürfen nur Personen zugelassen werden, die das 13. Lebensjahr vollendet haben. Die Prüfung ist bei der unteren Fischereibehörde abzulegen, in deren Bezirk der Prüfling seinen ständigen Wohnsitz hat. Die untere Fischereibehörde kann Ausnahmen zulassen.
Weitere Informationen zur Fischerprüfung finden Sie auch auf der Internetseite des Hochsauerlandkreises.
Jugendfischereischein 8,00 €
Jahresfischereischein 16,00 €
Fünfjahresfischereischein 48,00 €
Wer die Fischerei ausübt, muss grundsätzlich im Besitz eines Fischereischeines sein. Es gibt Jahres-, Fünfjahres- und Jugendfischereischeine.
Für die Ausstellung des Jahres- bzw. Fünfjahresfischereischeines ist die Ordnungsbehörde der Gemeinde oder Stadt, in der der Antragsteller seinen ständigen Wohnsitz hat, zuständig.
Einen Jugendfischereischein erhält derjenige, der das zehnte, aber noch nicht das sechzehnte Lebensjahr vollendet hat. Personen, die einen Jugendfischereischein besitzen, dürfen nur in Begleitung eines Fischereischeininhabers fischen.
Was benötigen Sie:
- ein Zeugnis über die Fischerprüfung
- bei Neuausstellung eines Jahres-, Fünfjahres- und Jugendfischereischeines wird ein Lichtbild benötigt
Hinweis:
Fischereiberechtigungsscheine erhalten Sie bei der Kur- und Freizeit GmbH, Poststraße 7, 57392 Schmallenberg, Tel.: 02972 / 97400
Durchführung der Fischerprüfung (im HSK 2 mal jährlich, nämlich im Frühjahr und Herbst):
Zur Prüfung dürfen nur Personen zugelassen werden, die das 13. Lebensjahr vollendet haben. Die Prüfung ist bei der unteren Fischereibehörde abzulegen, in deren Bezirk der Prüfling seinen ständigen Wohnsitz hat. Die untere Fischereibehörde kann Ausnahmen zulassen.
Weitere Informationen zur Fischerprüfung finden Sie auch auf der Internetseite des Hochsauerlandkreises.
Jugendfischereischein 8,00 €
Jahresfischereischein 16,00 €
Fünfjahresfischereischein 48,00 €
Ute
Lauber
Einwohnermeldeamt
Montag
8.30 bis 12.00 Uhr
Dienstag
8.30 bis 12.00 und 13.30 bis 17.00 Uhr
Mittwoch
8.30 bis 12.00 Uhr
Donnerstag
8.30 bis 12.00 und 13.30 bis 17.00 Uhr
Freitag
8.30 bis 12.00 Uhr
Freitext
und nach telefonischer Terminvereinbarung
Nele
Seeliger
Einwohnermeldeamt
Montag
8.30 bis 12.00 Uhr
Dienstag
8.30 bis 12.00 und 13.30 bis 17.00 Uhr
Mittwoch
8.30 bis 12.00 Uhr
Donnerstag
8.30 bis 12.00 und 13.30 bis 17.00 Uhr
Freitag
8.30 bis 12.00 Uhr
Freitext
und nach telefonischer Terminvereinbarung
Gaby
Kühlenborg
Einwohnermeldeamt
Montag
8.30 bis 12.00 Uhr
Dienstag
8.30 bis 12.00 und 13.30 bis 17.00 Uhr
Mittwoch
8.30 bis 12.00 Uhr
Donnerstag
8.30 bis 12.00 und 13.30 bis 17.00 Uhr
Freitag
8.30 bis 12.00 Uhr
Freitext
und nach telefonischer Terminvereinbarung
Gerlinde
Pape
Einwohnermeldeamt
Montag
8.30 bis 12.00 Uhr
Dienstag
8.30 bis 12.00 und 13.30 bis 17.00 Uhr
Mittwoch
8.30 bis 12.00 Uhr
Donnerstag
8.30 bis 12.00 und 13.30 bis 17.00 Uhr
Freitag
8.30 bis 12.00 Uhr
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und nach telefonischer Terminvereinbarung
Angelika
Liley
Einwohnermeldeamt
Montag
8.30 bis 12.00 Uhr
Dienstag
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Mittwoch
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Anne
Baumeister
Einwohnermeldeamt
Montag
8.30 bis 12.00 Uhr
Dienstag
8.30 bis 12.00 und 13.30 bis 17.00 Uhr
Mittwoch
8.30 bis 12.00 Uhr
Donnerstag
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Freitag
8.30 bis 12.00 Uhr
Freitext
und nach telefonischer Terminvereinbarung
Wer die Fischerei ausübt, muss grundsätzlich im Besitz eines Fischereischeines sein. Es gibt Jahres-, Fünfjahres- und Jugendfischereischeine.
Für die Ausstellung des Jahres- bzw. Fünfjahresfischereischeines ist die Ordnungsbehörde der Gemeinde oder Stadt, in der der Antragsteller seinen ständigen Wohnsitz hat, zuständig.
Einen Jugendfischereischein erhält derjenige, der das zehnte, aber noch nicht das sechzehnte Lebensjahr vollendet hat. Personen, die einen Jugendfischereischein besitzen, dürfen nur in Begleitung eines Fischereischeininhabers fischen.
Was benötigen Sie:
- ein Zeugnis über die Fischerprüfung
- bei Neuausstellung eines Jahres-, Fünfjahres- und Jugendfischereischeines wird ein Lichtbild benötigt
Hinweis:
Fischereiberechtigungsscheine erhalten Sie bei der Kur- und Freizeit GmbH, Poststraße 7, 57392 Schmallenberg, Tel.: 02972 / 97400
Durchführung der Fischerprüfung (im HSK 2 mal jährlich, nämlich im Frühjahr und Herbst):
Zur Prüfung dürfen nur Personen zugelassen werden, die das 13. Lebensjahr vollendet haben. Die Prüfung ist bei der unteren Fischereibehörde abzulegen, in deren Bezirk der Prüfling seinen ständigen Wohnsitz hat. Die untere Fischereibehörde kann Ausnahmen zulassen.
Weitere Informationen zur Fischerprüfung finden Sie auch auf der Internetseite des Hochsauerlandkreises.
Jugendfischereischein 8,00 €
Jahresfischereischein 16,00 €
Fünfjahresfischereischein 48,00 €
Antrag auf Zulassung zur Fischereiprüfung zwecks Erlangung des ersten Fischereischeines