Ehefähigkeitszeugnis

Bescheinigung der Behörde des Heimatlandes eines ausländischen Eheschließenden, dass der Eheschließung kein in den Gesetzen dieses Landes begründetes Ehehindernis entgegensteht. Weitere Auskünfte beim Standesamt persönlich erfragen.

Ehefähigkeitszeugnisse für Deutsche, die im Ausland (außerhalb des Geltungsbereiches des Personenstandsgesetzes) heiraten wollen und dazu eines deutschen Ehefähigkeitszeugnisses bedürfen, erteilt der Standesbeamte, in dessen Bezirk der Eheschließende seinen Wohnsitz (Aufenthalt) hat oder hatte. Weitere Auskünfte beim Standesamt persönlich erfragen. 

40,00 €

Beim Standesamt persönlich zu erfragen.

Personenstandsgesetz (PStG)
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
Internationales Privatrecht (IPR)

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Frau Anne Baumeister

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