Bescheinigung der Behörde des Heimatlandes eines ausländischen Eheschließenden, dass der Eheschließung kein in den Gesetzen dieses Landes begründetes Ehehindernis entgegensteht. Weitere Auskünfte beim Standesamt persönlich erfragen.
Ehefähigkeitszeugnisse für Deutsche, die im Ausland (außerhalb des Geltungsbereiches des Personenstandsgesetzes) heiraten wollen und dazu eines deutschen Ehefähigkeitszeugnisses bedürfen, erteilt der Standesbeamte, in dessen Bezirk der Eheschließende seinen Wohnsitz (Aufenthalt) hat oder hatte. Weitere Auskünfte beim Standesamt persönlich erfragen.
Personenstandsgesetz (PStG)
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
Internationales Privatrecht (IPR)
Beim Standesamt persönlich zu erfragen.
40,00 €
Bescheinigung der Behörde des Heimatlandes eines ausländischen Eheschließenden, dass der Eheschließung kein in den Gesetzen dieses Landes begründetes Ehehindernis entgegensteht. Weitere Auskünfte beim Standesamt persönlich erfragen.
Ehefähigkeitszeugnisse für Deutsche, die im Ausland (außerhalb des Geltungsbereiches des Personenstandsgesetzes) heiraten wollen und dazu eines deutschen Ehefähigkeitszeugnisses bedürfen, erteilt der Standesbeamte, in dessen Bezirk der Eheschließende seinen Wohnsitz (Aufenthalt) hat oder hatte. Weitere Auskünfte beim Standesamt persönlich erfragen.
Personenstandsgesetz (PStG)
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
Internationales Privatrecht (IPR)
Beim Standesamt persönlich zu erfragen.
40,00 €
Bescheinigung der Behörde des Heimatlandes eines ausländischen Eheschließenden, dass der Eheschließung kein in den Gesetzen dieses Landes begründetes Ehehindernis entgegensteht. Weitere Auskünfte beim Standesamt persönlich erfragen.
Ehefähigkeitszeugnisse für Deutsche, die im Ausland (außerhalb des Geltungsbereiches des Personenstandsgesetzes) heiraten wollen und dazu eines deutschen Ehefähigkeitszeugnisses bedürfen, erteilt der Standesbeamte, in dessen Bezirk der Eheschließende seinen Wohnsitz (Aufenthalt) hat oder hatte. Weitere Auskünfte beim Standesamt persönlich erfragen.
Personenstandsgesetz (PStG)
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
Internationales Privatrecht (IPR)
Beim Standesamt persönlich zu erfragen.
40,00 €
Martin
Dornseifer
Einwohnermeldeamt
Montag
8.30 bis 12.00 Uhr
Dienstag
8.30 bis 12.00 und 13.30 bis 17.00 Uhr
Mittwoch
8.30 bis 12.00 Uhr
Donnerstag
8.30 bis 12.00 und 13.30 bis 17.00 Uhr
Freitag
8.30 bis 12.00 Uhr
Freitext
und nach telefonischer Terminvereinbarung
Anne
Baumeister
Einwohnermeldeamt
Montag
8.30 bis 12.00 Uhr
Dienstag
8.30 bis 12.00 und 13.30 bis 17.00 Uhr
Mittwoch
8.30 bis 12.00 Uhr
Donnerstag
8.30 bis 12.00 und 13.30 bis 17.00 Uhr
Freitag
8.30 bis 12.00 Uhr
Freitext
und nach telefonischer Terminvereinbarung
Nele
Seeliger
Einwohnermeldeamt
Montag
8.30 bis 12.00 Uhr
Dienstag
8.30 bis 12.00 und 13.30 bis 17.00 Uhr
Mittwoch
8.30 bis 12.00 Uhr
Donnerstag
8.30 bis 12.00 und 13.30 bis 17.00 Uhr
Freitag
8.30 bis 12.00 Uhr
Freitext
und nach telefonischer Terminvereinbarung
Gerlinde
Pape
Einwohnermeldeamt
Montag
8.30 bis 12.00 Uhr
Dienstag
8.30 bis 12.00 und 13.30 bis 17.00 Uhr
Mittwoch
8.30 bis 12.00 Uhr
Donnerstag
8.30 bis 12.00 und 13.30 bis 17.00 Uhr
Freitag
8.30 bis 12.00 Uhr
Freitext
und nach telefonischer Terminvereinbarung
Bescheinigung der Behörde des Heimatlandes eines ausländischen Eheschließenden, dass der Eheschließung kein in den Gesetzen dieses Landes begründetes Ehehindernis entgegensteht. Weitere Auskünfte beim Standesamt persönlich erfragen.
Ehefähigkeitszeugnisse für Deutsche, die im Ausland (außerhalb des Geltungsbereiches des Personenstandsgesetzes) heiraten wollen und dazu eines deutschen Ehefähigkeitszeugnisses bedürfen, erteilt der Standesbeamte, in dessen Bezirk der Eheschließende seinen Wohnsitz (Aufenthalt) hat oder hatte. Weitere Auskünfte beim Standesamt persönlich erfragen.
40,00 €
Beim Standesamt persönlich zu erfragen.
Personenstandsgesetz (PStG)
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
Internationales Privatrecht (IPR)