Denkmalrechtliche Erlaubnis

Sobald ein Objekt in der Denkmalliste eingetragen ist, gilt für alle geplanten Veränderungen (innen wie außen), dass eine denkmalrechtliche Erlaubnis bei der Unteren Denkmalbehörde einzuholen ist. 

Zu den Veränderungen zählen unter anderem: Umbau, Fassadenanstrich, Neueindeckung des Daches, u.v.m.

Gemäß § 9 Denkmalschutzgesetz NRW sind alle Maßnahmen an einem Bau-, Boden- oder beweglichen Denkmal erlaubnispflichtig. Die Erlaubnispflicht gilt auch für bauliche Anlagen in Denkmalbereichen sowie für Anlagen in der engeren Umgebung von Bau- oder Bodendenkmalen, soweit sie für das Erscheinungsbild von Bedeutung sind.

 

Baudenkmal "Schmalen Haus", Foto: Stadt Schmallenberg

Die Erlaubniserteilung ist gebührenfrei.

Wichtig:
Sollten baurechtliche Belange die Maßnahmen der Denkmäler betreffen, (Statik, Umnutzung, etc.) muss ein Bauantrag beim Bauordnungsamt der Stadt Schmallenberg gestellt werden. Dieses Verfahren ist dann gebührenpflichtig.

Anträge auf Erteilung einer Erlaubnis sind mit entsprechendem Antragsvordruck und unter Zugabe weiterer Unterlagen (Angebote von Handwerkern, Zeichnungen, Schäden, etc.) zu stellen. Eine Antragstellung ist auch online über unser Bürger-Service-Portal möglich.

Ihre Ansprechperson

Frau Sina Hennecke

sina.hennecke@​schmallenberg.de (02972) 980-407Adresse | Öffnungszeiten | Details

Tourismus

Wirtschaft

Schmallenberg - Unternehmen Zukunft

Das Portal für Neubürger

SauerlandBAD

SauerlandBAD

Werbegemeinschaft Schmallenberg

Werbegemeinschaft Schmallenberg

LEADER-Region "4 mitten im Sauerland"

LEADER-Region "4 mitten im Sauerland"

Südwestfalen

Südwestfalen

Stadt Schmallenberg

Der Bürgermeister
Unterm Werth 1
57392 Schmallenberg
Tel. 02972 980-0
Fax 02972 980-480
E-Mail schreiben

Socialmedia