Sobald ein Objekt in der Denkmalliste eingetragen ist, gilt für alle geplanten Veränderungen (innen wie außen), dass eine denkmalrechtliche Erlaubnis bei der Unteren Denkmalbehörde einzuholen ist.
Zu den Veränderungen zählen unter anderem: Umbau, Fassadenanstrich, Neueindeckung des Daches, u.v.m.
Gemäß § 9 Denkmalschutzgesetz NRW sind alle Maßnahmen an einem Bau-, Boden- oder beweglichen Denkmal erlaubnispflichtig. Die Erlaubnispflicht gilt auch für bauliche Anlagen in Denkmalbereichen sowie für Anlagen in der engeren Umgebung von Bau- oder Bodendenkmalen, soweit sie für das Erscheinungsbild von Bedeutung sind.
Anträge auf Erteilung einer Erlaubnis sind mit entsprechendem Antragsvordruck und unter Zugabe weiterer Unterlagen (Angebote von Handwerkern, Zeichnungen, Schäden, etc.) zu stellen. Eine Antragstellung ist auch online über unser Bürger-Service-Portal möglich.
Die Erlaubniserteilung ist gebührenfrei.
Wichtig:
Sollten baurechtliche Belange die Maßnahmen der Denkmäler betreffen, (Statik, Umnutzung, etc.) muss ein Bauantrag beim Bauordnungsamt der Stadt Schmallenberg gestellt werden. Dieses Verfahren ist dann gebührenpflichtig.
Sina
Hennecke
Bauordnungsamt
Dienstag
8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.30 Uhr bis 16.00 Uhr
Donnerstag
8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.30 Uhr bis 18.00 Uhr
Sobald ein Objekt in der Denkmalliste eingetragen ist, gilt für alle geplanten Veränderungen (innen wie außen), dass eine denkmalrechtliche Erlaubnis bei der Unteren Denkmalbehörde einzuholen ist.
Zu den Veränderungen zählen unter anderem: Umbau, Fassadenanstrich, Neueindeckung des Daches, u.v.m.
Gemäß § 9 Denkmalschutzgesetz NRW sind alle Maßnahmen an einem Bau-, Boden- oder beweglichen Denkmal erlaubnispflichtig. Die Erlaubnispflicht gilt auch für bauliche Anlagen in Denkmalbereichen sowie für Anlagen in der engeren Umgebung von Bau- oder Bodendenkmalen, soweit sie für das Erscheinungsbild von Bedeutung sind.
Die Erlaubniserteilung ist gebührenfrei.
Wichtig:
Sollten baurechtliche Belange die Maßnahmen der Denkmäler betreffen, (Statik, Umnutzung, etc.) muss ein Bauantrag beim Bauordnungsamt der Stadt Schmallenberg gestellt werden. Dieses Verfahren ist dann gebührenpflichtig.
Anträge auf Erteilung einer Erlaubnis sind mit entsprechendem Antragsvordruck und unter Zugabe weiterer Unterlagen (Angebote von Handwerkern, Zeichnungen, Schäden, etc.) zu stellen. Eine Antragstellung ist auch online über unser Bürger-Service-Portal möglich.