Brandverhütungsschau

Der Brandschutz als öffentliche Aufgabe gliedert sich in den vorbeugenden baulichen und in den abwehrenden Brandschutz. Der vorbeugende bauliche Brandschutz ist in erster Linie in der Landesbauordnung und in den Sonderbauvorschriften geregelt. Der abwehrende Brandschutz findet in NRW seine Grundlage im § 26 BHKG NRW und in Rechtsverordnungen sowie ministeriellen Erlassen. Brandverhütungsschauen sollen den Erfolg wirksamer Maßnahmen im Brandfalle Gewähr leisten. Aus diesem Grunde wird im Rahmen von Brandschauen geprüft, ob die jeweilige bauliche Anlage den aus Gründen des abwehrenden Brandschutz zu stellenden Anforderungen genügt. Festgestellte Mängel werden in einem Brandverhütungsschaubericht gutachterlich zusammengefasst. 

Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKG)

 

Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW) 2018

 

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