Kinder und Jugendliche sollen sich ausprobieren können, neue Erfahrungen sammeln und ihre Talente entdecken. Deshalb macht das Bildungspaket jetzt Mitmachen möglich.
Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene aus Familien mit geringem Einkommen sollen zukünftig nicht wegen ihrer finanziellen Situation von der Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in unserer Gesellschaft ausgeschlossen sein. Sie erhalten zusätzlich zu ihrem monatlichen Regelbedarf auch Bedarfe für Bildung und Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft. Das Bildungspaket fördert und unterstützt bedürftige Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene. Es ermöglicht ihnen die Teilhabe an soziokulturellen Angeboten wie Mitgliedschaft im Sportverein, Musikunterricht, Freizeiten sowie gezielte Unterstützung durch Lernförderung, wenn die Versetzung gefährdet ist.
Neuerungen im Bildungs- und Teilhabepaket seit dem 01.08.19
Seit dem 01.08.19 gibt es Veränderungen im Bereich des Bildungs- und Teilhabepaketes, welche durch das in Kraft getretene „Starke-Familien-Gesetz“ gelten.
Das Gesetz stärkt Familien mit kleinerem Einkommen und schafft faire Chancen auf gesellschaftliche Teilhabe für alle Kinder und Jugendlichen.
Weitere Informationen zum Bildungs- und Teilhabepaket erhalten Sie auch unter www.bildungspaket.bmas.de.
Auf diesem Schaubild erhalten Sie die wichtigsten Infos:
Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II - Grundsicherung für Arbeitsuchende)
Die vorzulegenden Nachweise sind aus den Anträgen ersichtlich.
Kinder und Jugendliche sollen sich ausprobieren können, neue Erfahrungen sammeln und ihre Talente entdecken. Deshalb macht das Bildungspaket jetzt Mitmachen möglich.
Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene aus Familien mit geringem Einkommen sollen zukünftig nicht wegen ihrer finanziellen Situation von der Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in unserer Gesellschaft ausgeschlossen sein. Sie erhalten zusätzlich zu ihrem monatlichen Regelbedarf auch Bedarfe für Bildung und Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft. Das Bildungspaket fördert und unterstützt bedürftige Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene. Es ermöglicht ihnen die Teilhabe an soziokulturellen Angeboten wie Mitgliedschaft im Sportverein, Musikunterricht, Freizeiten sowie gezielte Unterstützung durch Lernförderung, wenn die Versetzung gefährdet ist.
Neuerungen im Bildungs- und Teilhabepaket seit dem 01.08.19
Seit dem 01.08.19 gibt es Veränderungen im Bereich des Bildungs- und Teilhabepaketes, welche durch das in Kraft getretene „Starke-Familien-Gesetz“ gelten.
Das Gesetz stärkt Familien mit kleinerem Einkommen und schafft faire Chancen auf gesellschaftliche Teilhabe für alle Kinder und Jugendlichen.
Weitere Informationen zum Bildungs- und Teilhabepaket erhalten Sie auch unter www.bildungspaket.bmas.de.
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Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II - Grundsicherung für Arbeitsuchende)
Die vorzulegenden Nachweise sind aus den Anträgen ersichtlich.
Christian
Strathausen
Allgemein
Montag
8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.30 Uhr bis 16.00 Uhr
Dienstag
8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.30 Uhr bis 16.00 Uhr
Mittwoch
8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.30 Uhr bis 16.00 Uhr
Donnerstag
8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.30 Uhr bis 18.00 Uhr
Freitag
8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.30 Uhr bis 15.30 Uhr
Bernhard
Lingemann
Sozialamt
Montag
8.30 Uhr bis 12.00 Uhr
Dienstag
8.30 Uhr bis 12.00 Uhr
Mittwoch
8.30 Uhr bis 12.00 Uhr
Donnerstag
13.30 Uhr bis 16.00 Uhr
Alina
Okon
Sozialamt
Montag
8.30 Uhr bis 12.00 Uhr
Dienstag
8.30 Uhr bis 12.00 Uhr
Mittwoch
8.30 Uhr bis 12.00 Uhr
Donnerstag
13.30 Uhr bis 16.00 Uhr
Fabienne
Achrainer
Marius
Heinemann
Sozialamt
Montag
8.30 Uhr bis 12.00 Uhr
Dienstag
8.30 Uhr bis 12.00 Uhr
Mittwoch
8.30 Uhr bis 12.00 Uhr
Donnerstag
13.30 Uhr bis 16.00 Uhr
Marie
Steilmann
Sozialamt
Montag
8.30 Uhr bis 12.00 Uhr
Dienstag
8.30 Uhr bis 12.00 Uhr
Mittwoch
8.30 Uhr bis 12.00 Uhr
Donnerstag
13.30 Uhr bis 16.00 Uhr
Simon
Kling
Sozialamt
Montag
8.30 Uhr bis 12.00 Uhr
Dienstag
8.30 Uhr bis 12.00 Uhr
Mittwoch
8.30 Uhr bis 12.00 Uhr
Donnerstag
13.30 Uhr bis 16.00 Uhr
Michaela
Gerlach
Sozialamt
Montag
8.30 Uhr bis 12.00 Uhr
Dienstag
8.30 Uhr bis 12.00 Uhr
Mittwoch
8.30 Uhr bis 12.00 Uhr
Donnerstag
13.30 Uhr bis 16.00 Uhr
Carmen
Oberstadt
Sozialamt
Montag
8.30 Uhr bis 12.00 Uhr
Dienstag
8.30 Uhr bis 12.00 Uhr
Mittwoch
8.30 Uhr bis 12.00 Uhr
Donnerstag
13.30 Uhr bis 16.00 Uhr
Brigitte
Hardebusch
Sozialamt
Montag
8.30 Uhr bis 12.00 Uhr
Dienstag
8.30 Uhr bis 12.00 Uhr
Mittwoch
8.30 Uhr bis 12.00 Uhr
Donnerstag
13.30 Uhr bis 16.00 Uhr
Kinder und Jugendliche sollen sich ausprobieren können, neue Erfahrungen sammeln und ihre Talente entdecken. Deshalb macht das Bildungspaket jetzt Mitmachen möglich.
Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene aus Familien mit geringem Einkommen sollen zukünftig nicht wegen ihrer finanziellen Situation von der Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in unserer Gesellschaft ausgeschlossen sein. Sie erhalten zusätzlich zu ihrem monatlichen Regelbedarf auch Bedarfe für Bildung und Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft. Das Bildungspaket fördert und unterstützt bedürftige Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene. Es ermöglicht ihnen die Teilhabe an soziokulturellen Angeboten wie Mitgliedschaft im Sportverein, Musikunterricht, Freizeiten sowie gezielte Unterstützung durch Lernförderung, wenn die Versetzung gefährdet ist.
Neuerungen im Bildungs- und Teilhabepaket seit dem 01.08.19
Seit dem 01.08.19 gibt es Veränderungen im Bereich des Bildungs- und Teilhabepaketes, welche durch das in Kraft getretene „Starke-Familien-Gesetz“ gelten.
Das Gesetz stärkt Familien mit kleinerem Einkommen und schafft faire Chancen auf gesellschaftliche Teilhabe für alle Kinder und Jugendlichen.
Weitere Informationen zum Bildungs- und Teilhabepaket erhalten Sie auch unter www.bildungspaket.bmas.de.
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Die vorzulegenden Nachweise sind aus den Anträgen ersichtlich.
Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II - Grundsicherung für Arbeitsuchende)