Frederike
Spaggiari
Allgemein
Montag
8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.30 Uhr bis 16.00 Uhr
Dienstag
8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.30 Uhr bis 17.00 Uhr
Mittwoch
8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.30 Uhr bis 16.00 Uhr
Donnerstag
8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.30 Uhr bis 17.00 Uhr
Freitag
8.30 Uhr bis 13.00 Uhr
Nele
Seeliger
Einwohnermeldeamt
Montag
8.30 bis 12.00 Uhr
Dienstag
8.30 bis 12.00 und 13.30 bis 17.00 Uhr
Mittwoch
8.30 bis 12.00 Uhr
Donnerstag
8.30 bis 12.00 und 13.30 bis 17.00 Uhr
Freitag
8.30 bis 12.00 Uhr
Freitext
und nach telefonischer Terminvereinbarung
Martin
Dornseifer
Einwohnermeldeamt
Montag
8.30 bis 12.00 Uhr
Dienstag
8.30 bis 12.00 und 13.30 bis 17.00 Uhr
Mittwoch
8.30 bis 12.00 Uhr
Donnerstag
8.30 bis 12.00 und 13.30 bis 17.00 Uhr
Freitag
8.30 bis 12.00 Uhr
Freitext
und nach telefonischer Terminvereinbarung
Anne
Baumeister
Einwohnermeldeamt
Montag
8.30 bis 12.00 Uhr
Dienstag
8.30 bis 12.00 und 13.30 bis 17.00 Uhr
Mittwoch
8.30 bis 12.00 Uhr
Donnerstag
8.30 bis 12.00 und 13.30 bis 17.00 Uhr
Freitag
8.30 bis 12.00 Uhr
Freitext
und nach telefonischer Terminvereinbarung
Sterbefälle, bei denen keine Angehörigen vorhanden sind, nicht rechtzeitig ermittelt werden können oder sich weigern, für die Bestattung des Verstorbenen zu Sorgen, werden auf Veranlassung der Ordnungsbehörde abgewickelt. Die Ordnungsbehörde beauftragt dann im Rahmen der Ersatzvornahme ein Bestattungsunternehmen. In der Regel werden die Verstorbenen im Rahmen eines einfachen Begräbnisses in einem pflegefreien Reihengrab des städtischen Friedhofs in Schmallenberg beigesetzt. Die entstandenen Kosten werden anschließend etwaigen Angehörigen in Rechnung gestellt.
gemäß Friedhofssatzung
Gesetz über das Friedhofs- und Bestattungswesen
(Bestattungsgesetz - BestG NRW)
Gesetz über Aufbau und Befugnisse der Ordnungsbehörden
(Ordnungsbehördengesetz - OBG)
Verwaltungsvollstreckungsgesetz NRW
(VwVG NRW)