Die Bauleitplanung regelt auf Basis des Baugesetzbuches die bauliche und sonstige Nutzung der Grundstücke im Stadtgebiet.
Sie unterliegt der gemeindlichen Planungshoheit, d.h. über ihre Inhalte und planerischen Zielsetzungen entscheidet der Rat der Stadt Schmallenberg.
Die Bauleitplanung ist 2-stufig aufgebaut:
Der Flächennutzungsplan, der vorbereitende Bauleitplan, umfasst das gesamte Stadtgebiet. Er stellt die zukünftig beabsichtigte räumliche Entwicklung des Stadtgebietes in den Grundzügen dar. Für den Bürger besitzt er eher informellen Charakter, er schafft noch kein Baurecht.
Der Bebauungsplan, der verbindliche Bauleitplan, regelt für Teilbereiche des Stadtgebietes die Details der jeweils zulässigen Nutzung bzw. Bebauung und schafft - vorbehaltlich der gesicherten Erschließung des betreffenden Grundstückes - verbindliches Baurecht.
Für den Bürger beantwortet die Bauleitplanung insbesondere folgende Fragen:
- Wo darf ich bauen?
- Was darf ich bauen?
- Wie darf ich bauen?
- Welche Bauerwartungsaussichten bestehen?
Die Bauleitplanung regelt auf Basis des Baugesetzbuches die bauliche und sonstige Nutzung der Grundstücke im Stadtgebiet.
Sie unterliegt der gemeindlichen Planungshoheit, d.h. über ihre Inhalte und planerischen Zielsetzungen entscheidet der Rat der Stadt Schmallenberg.
Die Bauleitplanung ist 2-stufig aufgebaut:
Der Flächennutzungsplan, der vorbereitende Bauleitplan, umfasst das gesamte Stadtgebiet. Er stellt die zukünftig beabsichtigte räumliche Entwicklung des Stadtgebietes in den Grundzügen dar. Für den Bürger besitzt er eher informellen Charakter, er schafft noch kein Baurecht.
Der Bebauungsplan, der verbindliche Bauleitplan, regelt für Teilbereiche des Stadtgebietes die Details der jeweils zulässigen Nutzung bzw. Bebauung und schafft - vorbehaltlich der gesicherten Erschließung des betreffenden Grundstückes - verbindliches Baurecht.
Für den Bürger beantwortet die Bauleitplanung insbesondere folgende Fragen:
- Wo darf ich bauen?
- Was darf ich bauen?
- Wie darf ich bauen?
- Welche Bauerwartungsaussichten bestehen?
Die Bauleitplanung regelt auf Basis des Baugesetzbuches die bauliche und sonstige Nutzung der Grundstücke im Stadtgebiet.
Sie unterliegt der gemeindlichen Planungshoheit, d.h. über ihre Inhalte und planerischen Zielsetzungen entscheidet der Rat der Stadt Schmallenberg.
Die Bauleitplanung ist 2-stufig aufgebaut:
Der Flächennutzungsplan, der vorbereitende Bauleitplan, umfasst das gesamte Stadtgebiet. Er stellt die zukünftig beabsichtigte räumliche Entwicklung des Stadtgebietes in den Grundzügen dar. Für den Bürger besitzt er eher informellen Charakter, er schafft noch kein Baurecht.
Der Bebauungsplan, der verbindliche Bauleitplan, regelt für Teilbereiche des Stadtgebietes die Details der jeweils zulässigen Nutzung bzw. Bebauung und schafft - vorbehaltlich der gesicherten Erschließung des betreffenden Grundstückes - verbindliches Baurecht.
Für den Bürger beantwortet die Bauleitplanung insbesondere folgende Fragen:
- Wo darf ich bauen?
- Was darf ich bauen?
- Wie darf ich bauen?
- Welche Bauerwartungsaussichten bestehen?
Die Bauleitplanung regelt auf Basis des Baugesetzbuches die bauliche und sonstige Nutzung der Grundstücke im Stadtgebiet.
Sie unterliegt der gemeindlichen Planungshoheit, d.h. über ihre Inhalte und planerischen Zielsetzungen entscheidet der Rat der Stadt Schmallenberg.
Die Bauleitplanung ist 2-stufig aufgebaut:
Der Flächennutzungsplan, der vorbereitende Bauleitplan, umfasst das gesamte Stadtgebiet. Er stellt die zukünftig beabsichtigte räumliche Entwicklung des Stadtgebietes in den Grundzügen dar. Für den Bürger besitzt er eher informellen Charakter, er schafft noch kein Baurecht.
Der Bebauungsplan, der verbindliche Bauleitplan, regelt für Teilbereiche des Stadtgebietes die Details der jeweils zulässigen Nutzung bzw. Bebauung und schafft - vorbehaltlich der gesicherten Erschließung des betreffenden Grundstückes - verbindliches Baurecht.
Für den Bürger beantwortet die Bauleitplanung insbesondere folgende Fragen:
- Wo darf ich bauen?
- Was darf ich bauen?
- Wie darf ich bauen?
- Welche Bauerwartungsaussichten bestehen?
Die Bauleitplanung regelt auf Basis des Baugesetzbuches die bauliche und sonstige Nutzung der Grundstücke im Stadtgebiet.
Sie unterliegt der gemeindlichen Planungshoheit, d.h. über ihre Inhalte und planerischen Zielsetzungen entscheidet der Rat der Stadt Schmallenberg.
Die Bauleitplanung ist 2-stufig aufgebaut:
Der Flächennutzungsplan, der vorbereitende Bauleitplan, umfasst das gesamte Stadtgebiet. Er stellt die zukünftig beabsichtigte räumliche Entwicklung des Stadtgebietes in den Grundzügen dar. Für den Bürger besitzt er eher informellen Charakter, er schafft noch kein Baurecht.
Der Bebauungsplan, der verbindliche Bauleitplan, regelt für Teilbereiche des Stadtgebietes die Details der jeweils zulässigen Nutzung bzw. Bebauung und schafft - vorbehaltlich der gesicherten Erschließung des betreffenden Grundstückes - verbindliches Baurecht.
Für den Bürger beantwortet die Bauleitplanung insbesondere folgende Fragen:
- Wo darf ich bauen?
- Was darf ich bauen?
- Wie darf ich bauen?
- Welche Bauerwartungsaussichten bestehen?
Die Bauleitplanung regelt auf Basis des Baugesetzbuches die bauliche und sonstige Nutzung der Grundstücke im Stadtgebiet.
Sie unterliegt der gemeindlichen Planungshoheit, d.h. über ihre Inhalte und planerischen Zielsetzungen entscheidet der Rat der Stadt Schmallenberg.
Die Bauleitplanung ist 2-stufig aufgebaut:
Der Flächennutzungsplan, der vorbereitende Bauleitplan, umfasst das gesamte Stadtgebiet. Er stellt die zukünftig beabsichtigte räumliche Entwicklung des Stadtgebietes in den Grundzügen dar. Für den Bürger besitzt er eher informellen Charakter, er schafft noch kein Baurecht.
Der Bebauungsplan, der verbindliche Bauleitplan, regelt für Teilbereiche des Stadtgebietes die Details der jeweils zulässigen Nutzung bzw. Bebauung und schafft - vorbehaltlich der gesicherten Erschließung des betreffenden Grundstückes - verbindliches Baurecht.
Für den Bürger beantwortet die Bauleitplanung insbesondere folgende Fragen:
- Wo darf ich bauen?
- Was darf ich bauen?
- Wie darf ich bauen?
- Welche Bauerwartungsaussichten bestehen?
Heiner
Beste
Allgemein
Montag
8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.30 Uhr bis 16.00 Uhr
Dienstag
8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.30 Uhr bis 16.00 Uhr
Mittwoch
8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.30 Uhr bis 16.00 Uhr
Donnerstag
8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.30 Uhr bis 18.00 Uhr
Freitag
8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.30 Uhr bis 15.30 Uhr
Luisa
Weidenfeld
Allgemein
Montag
8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.30 Uhr bis 16.00 Uhr
Dienstag
8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.30 Uhr bis 16.00 Uhr
Mittwoch
8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.30 Uhr bis 16.00 Uhr
Donnerstag
8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.30 Uhr bis 18.00 Uhr
Freitag
8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.30 Uhr bis 15.30 Uhr
Die Bauleitplanung regelt auf Basis des Baugesetzbuches die bauliche und sonstige Nutzung der Grundstücke im Stadtgebiet.
Sie unterliegt der gemeindlichen Planungshoheit, d.h. über ihre Inhalte und planerischen Zielsetzungen entscheidet der Rat der Stadt Schmallenberg.
Die Bauleitplanung ist 2-stufig aufgebaut:
Der Flächennutzungsplan, der vorbereitende Bauleitplan, umfasst das gesamte Stadtgebiet. Er stellt die zukünftig beabsichtigte räumliche Entwicklung des Stadtgebietes in den Grundzügen dar. Für den Bürger besitzt er eher informellen Charakter, er schafft noch kein Baurecht.
Der Bebauungsplan, der verbindliche Bauleitplan, regelt für Teilbereiche des Stadtgebietes die Details der jeweils zulässigen Nutzung bzw. Bebauung und schafft - vorbehaltlich der gesicherten Erschließung des betreffenden Grundstückes - verbindliches Baurecht.
Für den Bürger beantwortet die Bauleitplanung insbesondere folgende Fragen:
- Wo darf ich bauen?
- Was darf ich bauen?
- Wie darf ich bauen?
- Welche Bauerwartungsaussichten bestehen?