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Bebauungsplan Nr. 182 „Unter der Linde“, Stadtteil Schmallenberg

Hier: Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB

Stadt Schmallenberg
Der Bürgermeister

 

Öffentliche Bekanntmachung

 

Städtische Bauleitplanung

Bebauungsplan Nr. 182 „Unter der Linde“, Stadtteil Schmallenberg

Hier: Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch

Die Stadtvertretung Schmallenberg hat am 06.02.2025 folgenden Einleitungsbeschluss zur Aufstellung eines Bebauungsplans im Stadtteil Schmallenberg gefasst, der öffentlich bekannt zu machen ist:

„Die Stadtvertretung Schmallenberg fasst für den im Übersichtsplan Anlage 1 zur Verwaltungsvorlage (VwVorlage) X/1125 abgegrenzten Bereich am nordöstlichen Stadtrand von Schmallenberg gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) den Aufstellungsbeschluss für den gem. § 30 Abs. 1 BauGB qualifizierten Bebauungsplan Nr. 182 „Unter der Linde“.

Ziel ist die Schaffung des verbindlichen Planungsrechts für ein Neubaugebiet für Ein- und Mehrfamilienhausbebauung.

Für das Plangebiet ist auf Grundlage der Mustergestaltungssatzung der Stadt Schmallenberg eine Gestaltungssatzung gem. § 89 der Bauordnung für das Land NRW zu erarbeiten.

Die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 182 „Unter der Linde“ wird im Parallelverfahren gem. § 8 Abs. 3 BauGB zur räumlich deckungsgleichen 47. Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) betrieben.“

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 182 „Unter der Linde“ ist aus dem nachfolgenden Übersichtsplan zu ersehen:

Übersichtsplan

Der vorstehende Aufstellungsbeschluss wird hiermit gem. § 2 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 52 Abs. 2 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen öffentlich bekannt gemacht.

 

Bekanntmachungsanordnung

Die Stadtvertretung Schmallenberg hat am 06.02.2025 folgenden Einleitungsbeschluss zur Aufstellung eines Bebauungsplans im Stadtteil Schmallenberg gefasst, der öffentlich bekannt zu machen ist:

„Die Stadtvertretung Schmallenberg fasst für den im Übersichtsplan Anlage 1 zur Verwaltungsvorlage (VwVorlage) X/1125 abgegrenzten Bereich am nordöstlichen Stadtrand von Schmallenberg gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) den Aufstellungsbeschluss für den gem. § 30 Abs. 1 BauGB qualifizierten Bebauungsplan Nr. 182 „Unter der Linde“.

Ziel ist die Schaffung des verbindlichen Planungsrechts für ein Neubaugebiet für Ein- und Mehrfamilienhausbebauung.

Für das Plangebiet ist auf Grundlage der Mustergestaltungssatzung der Stadt Schmallenberg eine Gestaltungssatzung gem. § 89 der Bauordnung für das Land NRW zu erarbeiten.

Die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 182 „Unter der Linde“ wird im Parallelverfahren gem. § 8 Abs. 3 BauGB zur räumlich deckungsgleichen 47. Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) betrieben.“

Gem. § 2 Abs. 3 i.V.m. § 2 Abs. 1 der Verordnung über die öffentliche Bekanntmachung von kommunalem Ortsrecht (BekanntmVO) in der zurzeit gültigen Fassung wird bestätigt, dass

  1. der Wortlaut mit dem Beschluss der Stadtvertretung Schmallenberg vom 06.02.2025 übereinstimmt und
  2. nach § 2 Abs. 1 und 2 BekanntmVO verfahren worden ist.

Gem. § 2 Abs. 3 BekanntmVO i.V.m. § 2 Abs. 1 BauGB wird hiermit die öffentliche Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses nach den entsprechenden Bestimmungen der
BekanntmVO und der Gemeindeordnung NW (§ 7 Abs. 6 GO NW) sowie der Hauptsatzung der Stadt Schmallenberg angeordnet.

 

Schmallenberg, den 07.02.2025

gez. König
Bürgermeister