Aktuelles in der Stadt Schmallenberg
Bebauungsplan Nr. 182 „Unter der Linde“, Stadtteil Schmallenberg
Stadt Schmallenberg
Der Bürgermeister
Öffentliche Bekanntmachung
Städtische Bauleitplanung
Bebauungsplan Nr. 182 „Unter der Linde“, Stadtteil Schmallenberg
Hier: Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch
Die Stadtvertretung Schmallenberg hat am 06.02.2025 folgenden Einleitungsbeschluss zur Aufstellung eines Bebauungsplans im Stadtteil Schmallenberg gefasst, der öffentlich bekannt zu machen ist:
„Die Stadtvertretung Schmallenberg fasst für den im Übersichtsplan Anlage 1 zur Verwaltungsvorlage (VwVorlage) X/1125 abgegrenzten Bereich am nordöstlichen Stadtrand von Schmallenberg gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) den Aufstellungsbeschluss für den gem. § 30 Abs. 1 BauGB qualifizierten Bebauungsplan Nr. 182 „Unter der Linde“.
Ziel ist die Schaffung des verbindlichen Planungsrechts für ein Neubaugebiet für Ein- und Mehrfamilienhausbebauung.
Für das Plangebiet ist auf Grundlage der Mustergestaltungssatzung der Stadt Schmallenberg eine Gestaltungssatzung gem. § 89 der Bauordnung für das Land NRW zu erarbeiten.
Die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 182 „Unter der Linde“ wird im Parallelverfahren gem. § 8 Abs. 3 BauGB zur räumlich deckungsgleichen 47. Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) betrieben.“
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 182 „Unter der Linde“ ist aus dem nachfolgenden Übersichtsplan zu ersehen:
Der vorstehende Aufstellungsbeschluss wird hiermit gem. § 2 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 52 Abs. 2 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen öffentlich bekannt gemacht.
Bekanntmachungsanordnung
Die Stadtvertretung Schmallenberg hat am 06.02.2025 folgenden Einleitungsbeschluss zur Aufstellung eines Bebauungsplans im Stadtteil Schmallenberg gefasst, der öffentlich bekannt zu machen ist:
„Die Stadtvertretung Schmallenberg fasst für den im Übersichtsplan Anlage 1 zur Verwaltungsvorlage (VwVorlage) X/1125 abgegrenzten Bereich am nordöstlichen Stadtrand von Schmallenberg gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) den Aufstellungsbeschluss für den gem. § 30 Abs. 1 BauGB qualifizierten Bebauungsplan Nr. 182 „Unter der Linde“.
Ziel ist die Schaffung des verbindlichen Planungsrechts für ein Neubaugebiet für Ein- und Mehrfamilienhausbebauung.
Für das Plangebiet ist auf Grundlage der Mustergestaltungssatzung der Stadt Schmallenberg eine Gestaltungssatzung gem. § 89 der Bauordnung für das Land NRW zu erarbeiten.
Die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 182 „Unter der Linde“ wird im Parallelverfahren gem. § 8 Abs. 3 BauGB zur räumlich deckungsgleichen 47. Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) betrieben.“
Gem. § 2 Abs. 3 i.V.m. § 2 Abs. 1 der Verordnung über die öffentliche Bekanntmachung von kommunalem Ortsrecht (BekanntmVO) in der zurzeit gültigen Fassung wird bestätigt, dass
- der Wortlaut mit dem Beschluss der Stadtvertretung Schmallenberg vom 06.02.2025 übereinstimmt und
- nach § 2 Abs. 1 und 2 BekanntmVO verfahren worden ist.
Gem. § 2 Abs. 3 BekanntmVO i.V.m. § 2 Abs. 1 BauGB wird hiermit die öffentliche Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses nach den entsprechenden Bestimmungen der
BekanntmVO und der Gemeindeordnung NW (§ 7 Abs. 6 GO NW) sowie der Hauptsatzung der Stadt Schmallenberg angeordnet.
Schmallenberg, den 07.02.2025
gez. König
Bürgermeister