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Städtische Bauleitplanung

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 181 „Rettungswache Gleidorf“, Ortsteil Gleidorf

hier: Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch

 

Stadt Schmallenberg                           

- Der Bürgermeister -

Öffentliche Bekanntmachung

 

Städtische Bauleitplanung

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 181 „Rettungswache Gleidorf“, Ortsteil Gleidorf

hier:    Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch

 

Die Stadtvertretung Schmallenberg hat am 05.12.2024 den nachfolgenden, verfahrenseinleitenden Aufstellungsbeschluss zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 181 „Rettungswache Gleidorf“ gefasst, der öffentlich bekannt zu machen ist:

„Für den im Übersichtsplan Anlage 2 zur Verwaltungsvorlage X/1102 abgegrenzten Bereich am nördlichen Ortsrand von Gleidorf wird gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) der Aufstellungsbeschluss für den gem. § 12 BauGB Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 181 „Rettungswache Gleidorf“ gefasst.

Ziel und Zweck der Planungsmaßnahme ist die Herbeiführung des verbindlichen Planungs-rechtes für die Errichtung einer Rettungswache.

Konkreter Inhalt ist die Festsetzung eines „(Sonstigen) Sondergebietes - Besondere Zweck-bestimmung: Rettungswache“.

Die Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 181 „Rettungswache Gleidorf“ wird im Parallelverfahren gem. § 8 Abs. 3 BauGB zur 48. Änderung des Flächennutzungsplanes zur durchgeführt.“.

Der geplante Geltungsbereich des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 181 „Rettungswache Gleidorf“ ist aus dem nachfolgenden Übersichtsplan zu ersehen, der im Übrigen der im obigen Beschluss genannten Anlage 2 der Verwaltungsvorlage X/1102 entspricht.

Der vorstehende, verfahrenseinleitende Aufstellungsbeschluss zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 181 „Rettungswache Gleidorf“ wird hiermit gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch i.V.m. § 52 Abs. 2 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen öffentlich bekannt gemacht.

 

Bekanntmachungsanordnung

Die Stadtvertretung Schmallenberg hat am 05.12.2024 den nachfolgenden, verfahrenseinleitenden Aufstellungsbeschluss zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 181 „Rettungswache Gleidorf“ gefasst, der öffentlich bekannt zu machen ist:

„Für den im Übersichtsplan Anlage 2 zur Verwaltungsvorlage X/1102 abgegrenzten Bereich am nördlichen Ortsrand von Gleidorf wird gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) der Aufstellungsbeschluss für den gem. § 12 BauGB Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 181 „Rettungswache Gleidorf“ gefasst.

Ziel und Zweck der Planungsmaßnahme ist die Herbeiführung des verbindlichen Planungs-rechtes für die Errichtung einer Rettungswache.

Konkreter Inhalt ist die Festsetzung eines „(Sonstigen) Sondergebietes - Besondere Zweck-bestimmung: Rettungswache“.

Die Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 181 „Rettungswache Gleidorf“ wird im Parallelverfahren gem. § 8 Abs. 3 BauGB zur 48. Änderung des Flächennutzungsplanes zur durchgeführt.“.

Gem. § 2 Abs. 3 i.V.m. § 2 Abs. 1 der Verordnung über die öffentliche Bekanntmachung von kommunalem Ortsrecht (BekanntmVO) i.d.z.Z. gültigen Fassung wird bestätigt, dass

  1. der Wortlaut mit dem Beschluss der Stadtvertretung Schmallenberg vom 05.12.2024 übereinstimmt und
  2. nach § 2 Abs. 1 und 2 BekanntmVO verfahren worden ist.

Gem. § 2 Abs. 3 BekanntmVO i.V.m. § 2 Abs. 1 BauGB wird hiermit die öffentliche Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses nach den entsprechenden Bestimmungen der BekanntmVO und der Gemeindeordnung NW (§ 7 Abs. 6 GO NW) sowie der Hauptsatzung der Stadt Schmallenberg angeordnet.

 

Schmallenberg, den 06.12.2024

 

gez. König