Aktuelles in der Stadt Schmallenberg
Städtische Bauleitplanung
Stadt Schmallenberg
- Der Bürgermeister -
Öffentliche Bekanntmachung
Städtische Bauleitplanung
48. Änderung des Flächennutzungsplanes, Ortsteil Gleidorf
hier: Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch
Die Stadtvertretung Schmallenberg hat am 05.12.2024 den nachfolgenden, verfahrenseinleitenden Aufstellungsbeschluss zur 48. Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP) gefasst, der öffentlich bekannt zu machen ist:
„Für den im Übersichtsplan Anlage 2 zur Verwaltungsvorlage X/1101 abgegrenzten Bereich am nördlichen Ortsrand von Gleidorf wird der Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) zur 48. Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP) gefasst.
Ziel der Änderung ist die planungsrechtliche Vorbereitung der Errichtung einer neuen Rettungswache.
Konkreter Inhalt der Planungsmaßnahme ist die Neudarstellung eines „(Sonstigen) Sondergebietes - Besondere Zweckbestimmung: Rettungswache“ anstelle der im Änderungsbereich bislang vorliegenden FNP-Darstellung „Fläche für die Landwirtschaft“.
Die 48. Änderung des Flächennutzungsplanes wird im Parallelverfahren gem. § 8 Abs. 3 BauGB zur Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 181 „Rettungswache Gleidorf“ durchgeführt.“.
Der geplante Geltungsbereich der 48. FNP-Änderung ist aus dem nachfolgenden Übersichtsplan zu ersehen, der im Übrigen der im obigen Beschluss genannten Anlage 2 der Verwaltungsvorlage X/1101 entspricht.
Der vorstehende, verfahrenseinleitende Aufstellungsbeschluss zur 48. Änderung des Flächennutzungsplanes wird hiermit gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch i.V.m. § 52 Abs. 2 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen öffentlich bekannt gemacht.
Bekanntmachungsanordnung
Die Stadtvertretung Schmallenberg hat am 05.12.2024 den nachfolgenden, verfahrenseinleitenden Aufstellungsbeschluss zur 48. Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP) gefasst, der öffentlich bekannt zu machen ist:
„Für den im Übersichtsplan Anlage 2 zur Verwaltungsvorlage X/1101 abgegrenzten Bereich am nördlichen Ortsrand von Gleidorf wird der Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) zur 48. Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP) gefasst.
Ziel der Änderung ist die planungsrechtliche Vorbereitung der Errichtung einer neuen Rettungswache.
Konkreter Inhalt der Planungsmaßnahme ist die Neudarstellung eines „(Sonstigen) Sondergebietes - Besondere Zweckbestimmung: Rettungswache“ anstelle der im Änderungsbereich bislang vorliegenden FNP-Darstellung „Fläche für die Landwirtschaft“.
Die 48. Änderung des Flächennutzungsplanes wird im Parallelverfahren gem. § 8 Abs. 3 BauGB zur Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 181 „Rettungswache Gleidorf“ durchgeführt.“.
Gem. § 2 Abs. 3 i.V.m. § 2 Abs. 1 der Verordnung über die öffentliche Bekanntmachung von kommunalem Ortsrecht (BekanntmVO) i.d.z.Z. gültigen Fassung wird bestätigt, dass
- der Wortlaut mit dem Beschluss der Stadtvertretung Schmallenberg vom 05.12.2024 übereinstimmt und
- nach § 2 Abs. 1 und 2 BekanntmVO verfahren worden ist.
Gem. § 2 Abs. 3 BekanntmVO i.V.m. § 2 Abs. 1 BauGB wird hiermit die öffentliche Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses nach den entsprechenden Bestimmungen der BekanntmVO und der Gemeindeordnung NW (§ 7 Abs. 6 GO NW) sowie der Hauptsatzung der Stadt Schmallenberg angeordnet.
Schmallenberg, den 06.12.2024
gez. König