Zum Hauptinhalt springen

Städtische Bauleitplanung

Bebauungsplan Nr. 8a "Auf der Lake I", Stadtteil Schmallenberg - 6. Änderung

Hier: Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch

 

Stadt Schmallenberg                           

 

Öffentliche Bekanntmachung

 

Städtische Bauleitplanung

Bebauungsplan Nr. 8a "Auf der Lake I", Stadtteil Schmallenberg - 6. Änderung

Hier: Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch

 

Die Stadtvertretung Schmallenberg hat am 23.06.2022 den verfahrenseinleitenden Aufstellungsbeschluss zur 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 8a „Auf der Lake I“, Stadtteil Schmallenberg, gefasst.

Ziel der Planungsmaßnahme ist es, am Firmensitz des Maschinenbauunternehmens „AT-Boretec“ im Gewerbegebiet „Auf der Lake“ im Stadtteil Schmallenberg die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen zu schaffen, um die dortige Betriebsfläche zu erweitern.

Konkreter rechtlicher Inhalt der Maßnahme ist die Erweiterung des bestehenden Gewerbegebietes gem. § 8 Baunutzungsverordnung.

Planungsrechtlich beinhaltet die Maßnahme die entsprechende, bislang 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 8a „Auf der Lake I“ mit anpassender Änderung innerhalb des bisherigen Geltungsbereiches des vg. Bebauungsplanes und antragsgemäßer Erweiterung desselben außerhalb des bisherigen Plangebietes.

Die 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 8a „Auf der Lake I“ wird im Parallelverfahren gem. § 8 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) zur 43. Änderung des Flächennutzungsplanes betrieben.

Der Geltungsbereich der 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 8a „Auf der Lake I“ ist aus dem nachfolgenden Übersichtsplan zu ersehen.

Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB zur 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 8a „Auf der Lake I“ wird durchgeführt in der Zeit vom

16. Dezember 2024 bis einschl. 16. Januar 2025.

Zu diesem Zweck werden die Planvorentwurfsunterlagen für die Dauer eines Monats zu jedermanns Einsichtnahme auf folgende Art und Weise bereitgestellt:

1.) Veröffentlichung im Internet:

Veröffentlichung -einschließlich dieser Bekanntmachung- im Internet, zum einen auf der städtischen Homepage www.schmallenberg.de unter der Rubrik „Aktuelle Nachrichten“ (nur Bekanntmachung) und unter der Rubrik „Leben & Arbeiten“ => „Stadtentwicklung, Klima & Natur“ => „Bauen und Wohnen“ => „Bauleitplanung“ => „Bauleitpläne im Verfahren“ (Bekanntmachung und Planvorentwurfsunterlagen) – Direkt-Link: https://www.schmallenberg.de/leben-arbeiten/stadtentwicklung/bauen-wohnen/#c39610 , zum anderen im zentralen Portal des Landes Nordrhein-Westfalen unter https://www.bauleitplanung.nrw.de.

2.) Als zusätzliche, leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit:

Öffentlicher Aushang bei der Stadtverwaltung Schmallenberg, Rathaus, Unterm Werth 1, im Flur des II. Obergeschosses (Neubau) im Bereich der Zimmer 205 bis 207 des Amtes für Stadtentwicklung, während der allgemeinen Dienststunden, und zwar        

                        Montag und Mittwoch              08.30 Uhr bis 12.00 Uhr und

                                                                       13.30 Uhr bis 16.00 Uhr

                        Dienstag und Donnerstag       08.30 Uhr bis 12.00 Uhr und

                                                                       13.30 Uhr bis 17.00 Uhr

                        Freitag                                    08.30 Uhr bis 13.00 Uhr.

Im angegebenen Zeitraum besteht für jedermann die Möglichkeit, die Planungsunterlagen einzusehen, die allgemeinen Ziele, Zwecke und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung zu erörtern und eine Stellungnahme dazu abzugeben.

Auf Verlangen kann über die Planung von der zuständigen Sachbearbeitung des Fachamtes (Herr Beste, Telefon: 02972/980-303, E-Mail: heiner.beste@schmallenberg.de; Frau Weidenfeld, Telefon: 02972/980-226, E-Mail: luisa.weidenfeld@schmallenberg.de;) Auskunft erteilt werden. Vorherige Terminvereinbarung wird empfohlen.

Stellungnahmen können während der Dauer der o.a. Veröffentlichungsfrist abgegeben werden. Sie sollen jeweils möglichst elektronisch übermittelt werden, können bei Bedarf aber auch auf anderem Weg abgegeben werden.

Für die elektronische Übermittlung von Stellungnahmen per E-Mail können folgende Empfangspostfächer genutzt werden:

Die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

 

Schmallenberg, den 03.12.2024

 

gez. König

Bürgermeister