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Städtische Bauleitplanung

Bebauungsplan Nr. 8a "Auf der Lake I", Stadtteil Schmallenberg - 6. Änderung

Hier: Beschluss zur Einleitung und Durchführung des Änderungsverfahrens

(Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch)

 

Stadt Schmallenberg

 

Öffentliche Bekanntmachung

 

Städtische Bauleitplanung

Bebauungsplan Nr. 8a "Auf der Lake I", Stadtteil Schmallenberg - 6. Änderung

Hier: Beschluss zur Einleitung und Durchführung des Änderungsverfahrens

         (Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch)

             

Die Stadtvertretung Schmallenberg hat am 23.06.2022 zum Zwecke der Erweiterung der Betriebsfläche des Maschinenbauunternehmens „AT-Boretec“ am Standort Schmallenberg im Gewerbegebiet „Auf der Lake“ folgenden verfahrenseinleitenden Aufstellungsbeschluss zur 6. Änderung des dortigen Bebauungsplanes Nr. 8a „Auf der Lake I“ gefasst, der öffentlich bekannt zu machen ist:

„Die Stadtvertretung Schmallenberg fasst für den in der Anlage 2 zur Verwaltungsvorlage (X/476) abgegrenzten Bereich im Stadtteil Schmallenberg einen verfahrenseinleitenden Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) zur Durchführung einer verbindlichen Bauleitplanung, um einem im dortigen Gewerbegebiet „Auf der Lake I“ bereits ansässigen Maschinenbauunternehmen antragsgemäß weiteren gewerblichen Expansionsraum zu ermöglichen.

Konkreter rechtlicher Inhalt der Maßnahme ist die Ausweisung respektive Erweiterung des bestehenden Gewerbegebiets gem. § 8 Baunutzungsverordnung.

Planungsrechtlich beinhaltet die Maßnahme die entsprechende, bislang 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 8a „Auf der Lake I“ mit anpassender Änderung innerhalb des bisherigen Geltungsbereichs des vg. Bebauungsplanes und antragsgemäßer Erweiterung desselben außerhalb des bisherigen Plangebietes.

Die 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 8a „Auf der Lake I“ wird im Parallelverfahren gem. § 8 Abs. 3 BauGB zur 43. Änderung des Flächennutzungsplanes betrieben.“

Der Geltungsbereich der 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 8a „Auf der Lake I“ ist aus dem nachfolgenden Übersichtsplan zu ersehen.

Der vorstehende Aufstellungsbeschluss wird hiermit gem. § 2 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 52 Abs. 2 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen öffentlich bekannt gemacht.

 

Bekanntmachungsanordnung

Die Stadtvertretung Schmallenberg hat am 23.06.2022 folgenden Einleitungsbeschluss zur 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 8a „Auf der Lake I“, Stadtteil Schmallenberg, gefasst, der öffentlich bekannt zu machen ist:

„Die Stadtvertretung Schmallenberg fasst für den in der Anlage 2 zur Verwaltungsvorlage (X/476) abgegrenzten Bereich im Stadtteil Schmallenberg einen verfahrenseinleitenden Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) zur Durchführung einer verbindlichen Bauleitplanung, um einem im dortigen Gewerbegebiet „Auf der Lake I“ bereits ansässigen Maschinenbauunternehmen antragsgemäß weiteren gewerblichen Expansionsraum zu ermöglichen.

Konkreter rechtlicher Inhalt der Maßnahme ist die Ausweisung respektive Erweiterung des bestehenden Gewerbegebiets gem. § 8 Baunutzungsverordnung.

Planungsrechtlich beinhaltet die Maßnahme die entsprechende, bislang 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 8a „Auf der Lake I“ mit anpassender Änderung innerhalb des bisherigen Geltungsbereichs des vg. Bebauungsplanes und antragsgemäßer Erweiterung desselben außerhalb des bisherigen Plangebietes.

Die 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 8a „Auf der Lake I“ wird im Parallelverfahren gem. § 8 Abs. 3 BauGB zur 43. Änderung des Flächennutzungsplanes betrieben.“

Gem. § 2 Abs. 3 i.V.m. § 2 Abs. 1 der Verordnung über die öffentliche Bekanntmachung von kommunalem Ortsrecht (BekanntmVO) i.d.z.Z. gültigen Fassung wird bestätigt, dass

  1. der Wortlaut mit dem Beschluss der Stadtvertretung Schmallenberg vom 23.06.2022 übereinstimmt und
  2. nach § 2 Abs. 1 und 2 BekanntmVO verfahren worden ist.

Gem. § 2 Abs. 3 BekanntmVO i.V.m. § 2 Abs. 1 BauGB wird hiermit die öffentliche Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses nach den entsprechenden Bestimmungen der BekanntmVO und der Gemeindeordnung NW (§ 7 Abs. 6 GO NW) sowie der Hauptsatzung der Stadt Schmallenberg angeordnet.

 

Schmallenberg, den 03.12.2024

 

gez. König

Bürgermeister