Aktuelles in der Stadt Schmallenberg
Städtische Bauleitplanung
Stadt Schmallenberg
- Der Bürgermeister –
Öffentliche Bekanntmachung
Städtische Bauleitplanung
43. Änderung des Flächennutzungsplanes, Stadtteil Schmallenberg
Hier: Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
Die Stadtvertretung Schmallenberg hat am 23.06.2022 den verfahrenseinleitenden Aufstellungsbeschluss zur 43. Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP) gefasst.
Ziel der Planungsmaßnahme ist es, am Firmensitz des Maschinenbauunternehmens „AT-Boretec“ im Gewerbegebiet „Auf der Lake“ im Stadtteil Schmallenberg die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen zu schaffen, um die dortige Betriebsfläche größtmöglich zu erweitern.
Konkreter rechtlicher Inhalt der Planungsmaßnahme ist die zukünftige Darstellung von „Gewerblicher Baufläche“ anstelle der dort derzeit dargestellten „Fläche für die Landwirtschaft“.
Die 43. FNP-Änderung wird im Parallelverfahren gem. § 8 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) zur 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 8a „Auf der Lake (I)“ durchgeführt, im Rahmen derer die bauleitplanerischen Detailfestsetzungen erfolgen.
Der Geltungsbereich der 43. FNP-Änderung ist aus dem nachfolgenden Übersichtsplan zu ersehen.
Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB zur 43. FNP-Änderung wird durchgeführt in der Zeit vom
16. Dezember 2024 bis einschl. 16. Januar 2025.
Zu diesem Zweck werden die Planvorentwurfsunterlagen für die Dauer eines Monats zu jedermanns Einsichtnahme auf folgende Art und Weise bereitgestellt:
1.) Veröffentlichung im Internet:
Veröffentlichung -einschließlich dieser Bekanntmachung- im Internet, zum einen auf der städtischen Homepage www.schmallenberg.de unter der Rubrik „Aktuelle Nachrichten“ (nur Bekanntmachung) und unter der Rubrik „Leben & Arbeiten“ => „Stadtentwicklung, Klima & Natur“ => „Bauen und Wohnen“ => „Bauleitplanung“ => „Bauleitpläne im Verfahren“ (Bekanntmachung und Planvorentwurfsunterlagen) – Direkt-Link: https://www.schmallenberg.de/leben-arbeiten/stadtentwicklung/bauen-wohnen/#c39610 , zum anderen im zentralen Portal des Landes Nordrhein-Westfalen unter https://www.bauleitplanung.nrw.de.
2.) Als zusätzliche, leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit:
Öffentlicher Aushang bei der Stadtverwaltung Schmallenberg, Rathaus, Unterm Werth 1, im Flur des II. Obergeschosses (Neubau) im Bereich der Zimmer 205 bis 207 des Amtes für Stadtentwicklung, während der allgemeinen Dienststunden, und zwar
Montag und Mittwoch 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr und
13.30 Uhr bis 16.00 Uhr
Dienstag und Donnerstag 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr und
13.30 Uhr bis 17.00 Uhr
Freitag 08.30 Uhr bis 13.00 Uhr.
Im angegebenen Zeitraum besteht für jedermann die Möglichkeit, die Planungsunterlagen einzusehen, die allgemeinen Ziele, Zwecke und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung zu erörtern und eine Stellungnahme dazu abzugeben.
Auf Verlangen kann über die Planung von der zuständigen Sachbearbeitung des Fachamtes (Herr Beste, Telefon: 02972/980-303, E-Mail: heiner.beste@schmallenberg.de; Frau Weidenfeld, Telefon: 02972/980-226, E-Mail: luisa.weidenfeld@schmallenberg.de;) Auskunft erteilt werden. Vorherige Terminvereinbarung wird empfohlen.
Stellungnahmen können während der Dauer der o.a. Veröffentlichungsfrist abgegeben werden. Sie sollen jeweils möglichst elektronisch übermittelt werden, können bei Bedarf aber auch auf anderem Weg abgegeben werden.
Für die elektronische Übermittlung von Stellungnahmen per E-Mail können folgende Empfangspostfächer genutzt werden:
- heiner.beste@schmallenberg.de (vorzugsweise)
- luisa.weidenfeld@schmallenberg.de
- stadtentwicklung@schmallenberg.de
Die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Schmallenberg, den 03.12.2024
gez. König
Bürgermeister