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Städtische Bauleitplanung

43. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Schmallenberg

Änderung von "Fläche für die Landwirtschaft" in "Gewerbliche Baufläche" im Stadtteil Schmallenberg

Hier: Beschluss zur Einleitung und Durchführung des Änderungsverfahrens

(Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch)

 

Stadt Schmallenberg

 

Öffentliche Bekanntmachung

 

Städtische Bauleitplanung

43. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Schmallenberg

Änderung von "Fläche für die Landwirtschaft" in "Gewerbliche Baufläche" im Stadtteil Schmallenberg

Hier: Beschluss zur Einleitung und Durchführung des Änderungsverfahrens

         (Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch)

             

Die Stadtvertretung Schmallenberg hat am 23.06.2022 zum Zwecke der Erweiterung der Betriebsfläche der Fa. „AT-Boretec“, Schmallenberg, folgenden verfahrenseinleitenden Aufstellungsbeschluss zur 43. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt gefasst, der öffentlich bekannt zu machen ist:

„Die Stadtvertretung Schmallenberg fasst für das in der Anlage 2 zur Verwaltungsvorlage (X/472) abgegrenzte Areal gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) den verfahrenseinleitenden Aufstellungsbeschluss zur 43. Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP).

Ziel der Maßnahme ist die Schaffung des vorbereitenden Bauplanungsrechts für die Vergrößerung des Betriebsgeländes des dort ansässigen Maschinenbauunternehmens.

Im Rahmen der 43. FNP-Änderung ist im Plangebiet die bestehende Darstellung „Fläche für die Landwirtschaft“ in „Gewerbliche Baufläche“ zu ändern.

Die Aufstellung der 43. Änderung des Flächennutzungsplanes wird im Parallelverfahren gem. § 8 Abs. 3 BauGB zur 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 8a „Auf der Lake I“ betrieben.“

Der Geltungsbereich der 43. FNP-Änderung ist aus dem nachfolgenden Übersichtsplan zu ersehen.

Der vorstehende Beschluss zur Einleitung und Durchführung des 43. FNP-Änderungsverfahrens wird hiermit gem. § 2 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 52 Abs. 2 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen öffentlich bekannt gemacht.

 

Bekanntmachungsanordnung

Folgender Beschluss der Stadtvertretung Schmallenberg vom 23.06.2022 ist öffentlich bekannt zu machen:

„Die Stadtvertretung Schmallenberg fasst für das in der Anlage 2 zur Verwaltungsvorlage (X/472) abgegrenzte Areal gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) den verfahrenseinleitenden Aufstellungsbeschluss zur 43. Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP).

Ziel der Maßnahme ist die Schaffung des vorbereitenden Bauplanungsrechts für die Vergrößerung des Betriebsgeländes des dort ansässigen Maschinenbauunternehmens.

Im Rahmen der 43. FNP-Änderung ist im Plangebiet die bestehende Darstellung „Fläche für die Landwirtschaft“ in „Gewerbliche Baufläche“ zu ändern.

Die Aufstellung der 43. Änderung des Flächennutzungsplanes wird im Parallelverfahren gem. § 8 Abs. 3 BauGB zur 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 8a „Auf der Lake I“ betrieben.“

Gem. § 2 Abs. 3 i.V.m. § 2 Abs. 1 der Verordnung über die öffentliche Bekanntmachung von kommunalem Ortsrecht (BekanntmVO) i.d.z.Z. gültigen Fassung wird bestätigt, dass

  1. der Wortlaut mit dem Beschluss der Stadtvertretung Schmallenberg vom 23.06.2022 übereinstimmt und
  2. nach § 2 Abs. 1 und 2 BekanntmVO verfahren worden ist.

Gem. § 2 Abs. 3 BekanntmVO i.V.m. § 2 Abs. 1 BauGB wird hiermit die öffentliche Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses nach den entsprechenden Bestimmungen der BekanntmVO und der Gemeindeordnung NW (§ 7 Abs. 6 GO NW) sowie der Hauptsatzung der Stadt Schmallenberg angeordnet.

 

Schmallenberg, den 03.12.2024

 

gez. König

Bürgermeister