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Städtische Bauleitplanung

Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 126 „Auf dem Stadtfeld“, Ortsteil Bödefeld

Hier: Satzungsbeschluss gem. § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch und Inkrafttreten

 

Stadt Schmallenberg

Öffentliche Bekanntmachung

 

Städtische Bauleitplanung

Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 126 „Auf dem Stadtfeld“, Ortsteil Bödefeld

Hier:   Satzungsbeschluss gem. § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch und Inkrafttreten

             

Die Stadtvertretung Schmallenberg hat am 23.06.2022 den verfahrenseinleitenden Beschluss zur Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 126 „Auf dem Stadtfeld“ im Ortsteil Bödefeld gefasst.

Bereits in den Jahren unmittelbar nach dem Inkrafttreten des Bebauungsplanes (2006) gab es aufgrund der nach wie vor bestehenden und sich naturgemäß mit der Zeit forcierenden Bauplatznachfrage im Ort intensive Bemühungen von den verschiedensten Akteursseiten, das Baugebiet umzusetzen und zu entwickeln, so u.a. im Rahmen eines angestrengten Umlegungsverfahrens.

Aus verschiedensten Gründen, vornehmlich allerdings aus mangelnder eigentumsrechtlicher Verfügbarkeit von „Schlüsselgrundstücken“, sind seinerzeit sowohl eine Gesamt- als auch eine Teilentwicklung des Plangebietes gescheitert, letztere insbes. aufgrund des Umstandes, dass in diesem Fall kein hinreichender Immissionsschutz für die Neubebauung mehr zu gewährleisten gewesen wäre.

Angesichts dieser Situation und vor dem Hintergrund des regionalplanerischen Erfordernisses, stadtgebietsweit die im Flächennutzungsplan dargestellten, aber nicht genutzten bzw. nicht nutzbaren und/oder bedarfsseitig eventuell auch nicht mehr zu rechtfertigenden Wohnbauflächen-Reserven deutlich zu reduzieren und in Freiraum-Darstellungen zurück zu überführen, war diesbezüglich u.a. auch der Bebauungsplan Nr. 126 „Auf dem Stadtfeld“ zu hinterfragen.

Der bisherige Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 126 „Auf dem Stadtfeld“ ist aus dem nachfolgenden Übersichtsplan zu ersehen.

Die Stadtvertretung Schmallenberg hat am 10.10.2024 folgenden Satzungsbeschluss zur Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 126 „Auf dem Stadtfeld“ gefasst, der öffentlich bekannt zu machen ist:

„Die Stadtvertretung Schmallenberg stimmt den Abwägungs- und Beschlussvorschlägen der Verwaltungsvorlage X/1054 zu, bestätigt zudem ihre im Rahmen der Verwaltungsvorlage X/947 vom 02.04.2024 am 25.04.2024 gefassten Abwägungsbeschlüsse zu den Stellungnahmen aus den frühzeitigen Beteiligungsverfahren und fasst den Satzungsbeschluss über die Aufhebung des Bebauungsplans Nr. 126 „Auf dem Stadtfeld“, Ortsteil Bödefeld. Die zugehörige Begründung der Aufhebungssatzung wird beschlossen.“

Dieser am 10.10.2024 vom Rat der Stadt Schmallenberg gem. § 10 Abs. 1 BauGB gefasste Satzungsbeschluss über die Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 126 „Auf dem Stadtfeld“ sowie Ort und Zeit der Einsichtnahmemöglichkeit der Planungsunterlagen wird hiermit gem. § 10 Abs. 3 Satz 1 BauGB i.V.m. den §§ 7 und 52 der Gemeindeordnung NRW öffentlich bekannt gemacht.

Die Aufhebungssatzung des Bebauungsplanes wird gem. § 10 Abs. 3 Satz 2 und 3 BauGB ab sofort bei der Stadtverwaltung Schmallenberg, Rathaus, Unterm Werth 1, 2. Obergeschoss, beim Amt für Stadtentwicklung (Zimmer 217 / 218) während der allgemeinen Sprechzeiten zu jedermanns Einsichtnahme bereitgehalten. Auf Verlangen wird über den Planinhalt Auskunft erteilt.

Zusätzlich werden die vg. Planunterlagen in Kürze auch auf der städtischen Homepage unter folgendem Link zur Einsichtnahme und zum Download bereitgestellt:

https://www.schmallenberg.de/leben-arbeiten/stadtentwicklung/bauen-wohnen/#c39610

Gem. § 10 Abs. 3 Satz 4 BauGB tritt die Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 126 „Auf dem Stadtfeld“ mit dieser Bekanntmachung in Kraft.

 

Hinweise nach dem Baugesetzbuch und der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen:

1.    Gem. § 44 Abs. 5 BauGB wird auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 BauGB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche wegen Planungsschäden infolge dieser Satzung sowie auf § 44 Abs. 4 BauGB über das Erlöschen der Entschädigungsansprüche bei nicht fristgemäßer Geltendmachung hingewiesen.

2.    Gem. § 215 Abs. 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass gem. § 215 Abs. 1 BauGB Verletzungen der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3, Abs. 2 und Abs. 3 Satz 2 BauGB bezeichneten Vorschriften respektive Mängel der Abwägung unbeachtlich werden, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung dieser Satzung schriftlich gegenüber der Stadt Schmallenberg unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind.

3.    Gem. § 7 Abs. 6 GO NW wird darauf hingewiesen, dass die Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der GO NW beim Zustandekommen dieser Satzung nach Ablauf von 6 Monaten seit dieser Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn,

a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt,

b) diese Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden,

c) der Bürgermeister hat den Satzungsbeschluss vorher beanstandet oder

d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Stadt Schmallenberg vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergeben.

 

Bekanntmachungsanordnung

Die Stadtvertretung Schmallenberg hat am 10.10.2024 folgenden Satzungsbeschluss zur Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 126 „Auf dem Stadtfeld“ gefasst, der öffentlich bekannt zu machen ist:

„Die Stadtvertretung Schmallenberg stimmt den Abwägungs- und Beschlussvorschlägen der Verwaltungsvorlage X/1054 zu, bestätigt zudem ihre im Rahmen der Verwaltungsvorlage X/947 vom 02.04.2024 am 25.04.2024 gefassten Abwägungsbeschlüsse zu den Stellungnahmen aus den frühzeitigen Beteiligungsverfahren und fasst den Satzungsbeschluss über die Aufhebung des Bebauungsplans Nr. 126 „Auf dem Stadtfeld“, Ortsteil Bödefeld. Die zugehörige Begründung der Aufhebungssatzung wird beschlossen.“

Gem. § 2 Abs. 3 i.V.m. § 2 Abs. 1 der Verordnung über die öffentliche Bekanntmachung von kommunalem Ortsrecht (BekanntmVO) i.d.z.Z. gültigen Fassung wird bestätigt, dass

  1. der Wortlaut mit dem Beschluss der Stadtvertretung Schmallenberg vom 10.10.2024 übereinstimmt und
  2. nach § 2 Abs. 1 und 2 BekanntmVO verfahren worden ist.

Gem. § 2 Abs. 3 BekanntmVO i.V.m. § 10 Abs. 3 Satz 1 BauGB wird hiermit die öffentliche Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses nach den entsprechenden Bestimmungen der BekanntmVO und der Gemeindeordnung NRW (§ 7 Abs. 6 GO NW) sowie der Hauptsatzung der Stadt Schmallenberg angeordnet; ferner gem. § 215 Abs. 2 BauGB die öffentliche Bekanntmachung der gesetzlich vorgeschriebenen Hinweise.

 

Schmallenberg, den 23.10.2024

 

gez. König

Bürgermeister