Aktuelles in der Stadt Schmallenberg
Städtische Bauleitplanung
Stadt Schmallenberg
Öffentliche Bekanntmachung
Städtische Bauleitplanung
Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 37 „Ober der Hummeske“, Ortsteil Gleidorf
Hier: Satzungsbeschluss gem. § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch und Inkrafttreten
Die Stadtvertretung Schmallenberg hat am 06.04.2017 den verfahrenseinleitenden Beschluss zur Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 37 „Ober der Hummeske“ im Ortsteil Gleidorf gefasst.
Die Umsetzung des Bebauungsplanes „Ober der Hummeske“ scheiterte bis heute an der nicht herzustellenden eigentumsrechtlichen Verfügbarkeit, nicht zuletzt von „Schlüsselgrundstücken“ im vorgesehenen Zufahrtsbereich. Dementsprechend hatte man sich eigentlich schon seit Jahren vom Gedanken der Umsetzung dieser Planung verabschiedet.
Verstärkend hinzu kamen zunehmende allgemeine Umweltverantwortung und damit u.a. einhergehende Bestrebungen zur Reduzierung des Flächenverbrauchs sowie Auswirkungen des demografischen Wandels.
Angesichts dieser Situation und vor dem Hintergrund des regionalplanerischen Erfordernisses, stadtgebietsweit die im Flächennutzungsplan dargestellten, aber nicht genutzten bzw. nicht nutzbaren und/oder bedarfsseitig eventuell auch nicht mehr zu rechtfertigenden Wohnbauflächen-Reserven deutlich zu reduzieren und in Freiraum-Darstellungen zurück zu überführen, war diesbezüglich u.a. auch der Bebauungsplan Nr. 37 „Ober der Hummeske“ zu hinterfragen.
Der bisherige Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 37 „Ober der Hummeske“ ist aus dem nachfolgenden Übersichtsplan zu ersehen.
Die Stadtvertretung Schmallenberg hat am 10.10.2024 folgenden Satzungsbeschluss zur Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 37 „Ober der Hummeske“ gefasst, der öffentlich bekannt zu machen ist:
„Die Stadtvertretung Schmallenberg stimmt den Abwägungs- und Beschlussvorschlägen der Verwaltungsvorlage X/1053 zu, bestätigt zudem ihre im Rahmen der Verwaltungsvorlage X/946 vom 02.04.2024 am 25.04.2024 gefassten Abwägungsbeschlüsse zu den Stellungnahmen aus den frühzeitigen Beteiligungsverfahren und fasst den Satzungsbeschluss über die Aufhebung des Bebauungsplans Nr. 37 „Ober der Hummeske“, Ortsteil Gleidorf. Die zugehörige Begründung der Aufhebungssatzung wird beschlossen.“
Dieser am 10.10.2024 vom Rat der Stadt Schmallenberg gem. § 10 Abs. 1 BauGB gefasste Satzungsbeschluss über die Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 37 „Ober der Hummeske“ sowie Ort und Zeit der Einsichtnahmemöglichkeit der Planungsunterlagen wird hiermit gem. § 10 Abs. 3 Satz 1 BauGB i.V.m. den §§ 7 und 52 der Gemeindeordnung NRW öffentlich bekannt gemacht.
Die Aufhebungssatzung des Bebauungsplanes wird gem. § 10 Abs. 3 Satz 2 und 3 BauGB ab sofort bei der Stadtverwaltung Schmallenberg, Rathaus, Unterm Werth 1, 2. Obergeschoss, beim Amt für Stadtentwicklung (Zimmer 217 / 218) während der allgemeinen Sprechzeiten zu jedermanns Einsichtnahme bereitgehalten. Auf Verlangen wird über den Planinhalt Auskunft erteilt.
Zusätzlich werden die vg. Planunterlagen in Kürze auch auf der städtischen Homepage unter folgendem Link zur Einsichtnahme und zum Download bereitgestellt:
https://www.schmallenberg.de/leben-arbeiten/stadtentwicklung/bauen-wohnen/#c39610
Gem. § 10 Abs. 3 Satz 4 BauGB tritt die Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 37 „Ober der Hummeske“ mit dieser Bekanntmachung in Kraft.
Hinweise nach dem Baugesetzbuch und der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen:
1. Gem. § 44 Abs. 5 BauGB wird auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 BauGB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche wegen Planungsschäden infolge dieser Satzung sowie auf § 44 Abs. 4 BauGB über das Erlöschen der Entschädigungsansprüche bei nicht fristgemäßer Geltendmachung hingewiesen.
2. Gem. § 215 Abs. 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass gem. § 215 Abs. 1 BauGB Verletzungen der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3, Abs. 2 und Abs. 3 Satz 2 BauGB bezeichneten Vorschriften respektive Mängel der Abwägung unbeachtlich werden, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung dieser Satzung schriftlich gegenüber der Stadt Schmallenberg unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind.
3. Gem. § 7 Abs. 6 GO NW wird darauf hingewiesen, dass die Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der GO NW beim Zustandekommen dieser Satzung nach Ablauf von 6 Monaten seit dieser Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn,
a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt,
b) diese Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden,
c) der Bürgermeister hat den Satzungsbeschluss vorher beanstandet oder
d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Stadt Schmallenberg vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergeben.
Bekanntmachungsanordnung
Die Stadtvertretung Schmallenberg hat am 10.10.2024 folgenden Satzungsbeschluss zur Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 37 „Ober der Hummeske“ gefasst, der öffentlich be-kannt zu machen ist:
„Die Stadtvertretung Schmallenberg stimmt den Abwägungs- und Beschlussvorschlägen der Verwaltungsvorlage X/1053 zu, bestätigt zudem ihre im Rahmen der Verwaltungsvorlage X/946 vom 02.04.2024 am 25.04.2024 gefassten Abwägungsbeschlüsse zu den Stellungnahmen aus den frühzeitigen Beteiligungsverfahren und fasst den Satzungsbeschluss über die Aufhebung des Bebauungsplans Nr. 37 „Ober der Hummeske“, Ortsteil Gleidorf. Die zugehörige Begründung der Aufhebungssatzung wird beschlossen.“
Gem. § 2 Abs. 3 i.V.m. § 2 Abs. 1 der Verordnung über die öffentliche Bekanntmachung von kommunalem Ortsrecht (BekanntmVO) i.d.z.Z. gültigen Fassung wird bestätigt, dass
- der Wortlaut mit dem Beschluss der Stadtvertretung Schmallenberg vom 10.10.2024 übereinstimmt und
- nach § 2 Abs. 1 und 2 BekanntmVO verfahren worden ist.
Gem. § 2 Abs. 3 BekanntmVO i.V.m. § 10 Abs. 3 Satz 1 BauGB wird hiermit die öffentliche Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses nach den entsprechenden Bestimmungen der BekanntmVO und der Gemeindeordnung NRW (§ 7 Abs. 6 GO NW) sowie der Hauptsatzung der Stadt Schmallenberg angeordnet; ferner gem. § 215 Abs. 2 BauGB die öffentliche Bekanntmachung der gesetzlich vorgeschriebenen Hinweise.
Schmallenberg, den 23.10.2024
gez. König
Bürgermeister