Zum Hauptinhalt springen

Öffentliche Bekanntmachung

Satzung vom 23.10.2024

über die

Aufhebung der Ergänzungssatzung „Zur Krummel“, Ortsteil Westernbödefeld vom 01.09.2005

 

Stadt Schmallenberg

 

Öffentliche Bekanntmachung

 

Satzung

vom ­­­­­23.10.2024

über die

Aufhebung

der Ergänzungssatzung „Zur Krummel“, Ortsteil Westernbödefeld,

vom 01.09.2005

 

In Anwendung der §§ 1 Abs. 8 und 10 Abs. 1 und 3 Baugesetzbuch (BauGB) sowie der §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) ) in den jeweils zur Zeit gültigen Fassungen hat der Rat der Stadt Schmallenberg am 27.06.2024 die folgende Satzung beschlossen, der gem. § 34 Abs. 5 Satz 4 Halbsatz 2 BauGB eine Begründung gem. § 2a Satz 2 Nr. 1 BauGB zugehörig ist:

 

§ 1

Aufhebung der Ergänzungssatzung „Zur Krummel“, Ortsteil Westernbödefeld

Die am 30.06.2005 vom Rat der Stadt Schmallenberg auf Grundlage von § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB als Satzung mit Begründung beschlossene, vom Bürgermeister der Stadt am 01.09.2005 unterzeichnete und mit der verfügten Bekanntmachung am 06.09.2005 in Kraft getretene Ergänzungssatzung „Zur Krummel“, Ortsteil Westernbödefeld, wird aufgehoben.

Der bisherige Geltungsbereich der Satzung ist aus dem nachfolgenden Übersichtsplan zu ersehen.

 

§ 2

Inkrafttreten und Außerkrafttreten

Diese Aufhebungssatzung tritt mit dem Tage ihrer Bekanntmachung in Kraft, die Ergänzungssatzung „Zur Krummel“ vom 01.09.2005 tritt in Folge dessen am selben Tage außer Kraft.

 

Bekanntmachungsanordnung

Die Stadtvertretung Schmallenberg hat am 27.06.2024 folgenden Satzungsbeschluss zur Aufhebung der Ergänzungssatzung „Zur Krummel“ im Ortsteil Westernbödefeld gefasst, der öffentlich bekannt zu machen ist:

„Die Stadtvertretung Schmallenberg stimmt den Abwägungs- und Beschlussvorschlägen der Verwaltungsvorlage X/969 zu und beschließt die Aufhebungssatzung (Anlage 1) zur Ergänzungssatzung „Zur Krummel“, Ortsteil Westernbödefeld, in der gem. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegten Fassung. Die zugehörige Begründung (Anlage 2) der Aufhebungssatzung wird beschlossen.“

Gem. § 2 Abs. 3 i.V.m. § 2 Abs. 1 der Verordnung über die öffentliche Bekanntmachung von kommunalem Ortsrecht (BekanntmVO) in der zurzeit gültigen Fassung wird bestätigt, dass

  1. der Wortlaut mit dem Beschluss der Stadtvertretung Schmallenberg vom 27.06.2024 übereinstimmt,
  2. die Satzung ordnungsgemäß zustande gekommen ist und
  3. nach § 2 Abs. 1 und 2 BekanntmVO verfahren worden ist.

Gem. § 2 Abs. 3 BekanntmVO i.V.m. § 2 Abs. 1 BauGB wird hiermit die öffentliche Bekanntmachung des Aufhebungsbeschlusses nach den entsprechenden Bestimmungen der BekanntmVO und der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (§ 7 Abs. 6 GO NRW) sowie der Hauptsatzung der Stadt Schmallenberg angeordnet.

Dieser am 27.06.2024 vom Rat der Stadt Schmallenberg gefasste Aufhebungsbeschluss über die Ergänzungssatzung „Zur Krummel“, Ortsteil Westernbödefeld wird hiermit gem. § 10 Abs. 3 BauGB i.V.m. §§ 7 und 52 GO NRW öffentlich bekannt gemacht.

Die Aufhebung der Ergänzungssatzung wird gem. § 10 Abs. 3 Satz 2 und 3 BauGB ab sofort bei der Stadtverwaltung Schmallenberg, Rathaus, Unterm Werth 1, 2. Obergeschoss, beim Amt für Stadtentwicklung während der allgemeinen Sprechzeiten zu jedermanns Einsicht bereitgehalten. Auf Verlangen wird über den Planinhalt Auskunft erteilt.

Zusätzlich werden die Satzungsunterlagen in Kürze auch auf der städtischen Homepage unter folgendem Link (Rechtskräftige Bauleitpläne) zur Einsichtnahme und zum Download bereitgestellt:

https://www.schmallenberg.de/leben-arbeiten/stadtentwicklung/bauen-wohnen/#c39610

Gem. § 10 Abs. 3 Satz 4 BauGB tritt die Aufhebung der Ergänzungssatzung „Zur Krummel“, Ortsteil Westernbödefeld, mit dieser Bekanntmachung in Kraft.

 

Hinweise nach dem Baugesetzbuch und der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen:

1.    Gem. § 44 Abs. 5 BauGB wird auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 BauGB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche wegen Planungsschäden infolge dieser Satzung sowie auf § 44 Abs. 4 BauGB über das Erlöschen der Entschädigungsansprüche bei nicht fristgemäßer Geltendmachung hingewiesen.

2.    Gem. § 215 Abs. 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass gem. § 215 Abs. 1 BauGB Verletzungen der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3, Abs. 2 und Abs. 3 Satz 2 BauGB bezeichneten Vorschriften respektive Mängel der Abwägung unbeachtlich werden, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung dieser Satzung schriftlich gegenüber der Stadt Schmallenberg unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind.

3.    Gem. § 7 Abs. 6 GO NW wird darauf hingewiesen, dass die Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der GO NW beim Zustandekommen dieser Satzung nach Ablauf von 6 Monaten seit dieser Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn,

a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt,

b) diese Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden,

c) der Bürgermeister hat den Satzungsbeschluss vorher beanstandet oder

d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Stadt Schmallenberg vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergeben.

 

Schmallenberg, den 23.10.2024

 

gez. König

Bürgermeister