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Bekanntmachung

des Entwurfes der Haushaltssatzung der Stadt Schmallenberg für das Haushaltsjahr 2025

Stadt Schmallenberg

 

Bekanntmachung

des Entwurfes der Haushaltssatzung der Stadt Schmallenberg für das Haushaltsjahr 2025

 

 

1. Entwurf der Haushaltssatzung der Stadt Schmallenberg für das Haushaltsjahr 2025

Aufgrund der §§ 78 ff. der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen vom 14.07.1994 (GV.NRW. S. 666) in der zurzeit geltenden Fassung wurde dem Rat der Stadt Schmallenberg am 10.10.2024 folgender Entwurf der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 zugeleitet:

 

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025, der die für die Erfüllung der Aufgaben der Gemeinde voraussichtlich anfallenden Erträge und entstehenden Aufwendungen sowie eingehenden Einzahlungen und zu leistenden Auszahlungen und notwendigen Verpflichtungsermächtigungen enthält, wird

 

     im Ergebnisplan mit

     dem Gesamtbetrag der Erträge auf                                                                         83.636.100 €

     dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf                                                             87.086.100 €

    

     im Finanzplan mit

     dem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf      77.648.700 €

    dem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf     78.785.900 €  

                                     

     dem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit auf                 12.605.000 €

     dem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit auf                 23.288.000 €

 

     dem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Finanzierungstätigkeit auf               4.170.000 €

     dem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Finanzierungstätigkeit auf                 600.000 €

                       

    festgesetzt.

                  

§ 2

Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme für Investitionen erforderlich ist, wird auf 4.000.000 € festgesetzt.

 

§ 3

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen, der zur Leistung von Investitionsauszahlungen in künftigen Jahren erforderlich ist, wird auf 13.820.000 € festgesetzt.

 

§ 4

Die Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage aufgrund des voraussichtlichen Jahresergebnisses im Ergebnisplan wird auf 3.450.000 € festgesetzt.

                       

§ 5

Der Höchstbetrag der Kredite, die zur Liquiditätssicherung in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 3.000.000 € festgesetzt.

 

§ 6

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2025 wie folgt festgesetzt:

 

1.    Grundsteuer

1.1   für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) auf                      130 v.H.

1.2   für die Grundstücke (Grundsteuer B) einheitlich auf                                               530 v.H.

 

2.    Gewerbesteuer auf                                                                                                 420 v.H.

 

§ 7

(Wiederherstellung Haushaltsausgleich) - entfällt.

 

2. Bekanntmachung des Entwurfes der Haushaltssatzung

Der vorstehende Entwurf der Haushaltssatzung mit ihren Anlagen für das Haushaltsjahr 2025 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Gemäß § 80 Abs. 3 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen liegt der Entwurf der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025mit ihren Anlagen während des Beratungsverfahrens im Rat, voraussichtlich bis zum 12.12.2024, im Rathaus in Schmallenberg, Unterm Werth 1, Finanzabteilung, Zimmer 106, während der Dienststunden (Mo. u. Mi.: 8.30 Uhr – 12.00 Uhr, 13.30 Uhr – 16.00 Uhr; Die und Do.: 8.30 Uhr – 12.00 Uhr, 13.30 Uhr – 17.00 Uhr; Fr.: 8.30 Uhr – 13.00 Uhr) zur Einsichtnahme öffentlich aus und ist unter www.schmallenberg.de im Internet verfügbar.

Einwohnerinnen und Einwohner oder Abgabepflichtige sind berechtigt, gegen den Entwurf und seine Anlagen bis zum 04.12.2024 Einwendungen zur erheben.Über die Einwendungen, die schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadtverwaltung Schmallenberg, Unterm Werth 1, 57392 Schmallenberg, Zimmer 106 zu erheben sind, beschließt der Rat in öffentlicher Sitzung.

 

Schmallenberg, den 11.10.2024

 

Der Bürgermeister

gez. König

 

Haushaltsplanentwurf