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Bauleitplanung der Stadt Schmallenberg - Bebauungsplan Nr. 28c „Weißer Stein I“, Stadtteil Bad Fredeburg   ---   3. Änderung

Hier: Satzungsbeschluss gem. § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch und Inkrafttreten

Stadt Schmallenberg

Öffentliche Bekanntmachung

Bauleitplanung der Stadt Schmallenberg

Bebauungsplan Nr. 28c „Weißer Stein I“, Stadtteil Bad Fredeburg   ---   3. Änderung

Hier:  Satzungsbeschluss gem. § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch und Inkrafttreten

Im Stadtteil Bad Fredeburg ist seit Längerem ein anwachsender Nachfragedruck nach vorwiegend wohnbaulich zu nutzenden Grundstücken festzustellen. Um diesen zu mindern, hat die Stadtvertretung Schmallenberg am 02.09.2021 den Beschluss zur 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 28 c „Weißer Stein I“, Stadtteil Bad Fredeburg, gefasst.

Zielsetzung der Planungsmaßnahme war die Herbeiführung einer wohnbaulichen Innenverdichtung zur Milderung des bestehenden Wohnbauflächen-Nachfragedrucks. Zu diesem Zweck wurde die Aufgabe einer nicht (mehr) benötigten, seit Jahren ungenutzten innerörtlichen Grünfläche und deren umgebungskonforme Umplanung in Richtung eines „Mischgebietes“ gem. § 6 Baunutzungsverordnung vorgenommen.

Da die Planungsmaßnahme die Kriterien des § 13a Abs. 1 Nr. 1 BauGB erfüllte, war sie rechtlich als "Bebauungsplan der Innenentwicklung" und im sogen. „Vereinfachten Verfahren“ abzuwickeln.

Der Geltungsbereich der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 28 c „Weißer Stein I“ ist aus dem nachfolgenden Übersichtsplan zu ersehen.

Zum Abschluss des Verfahrens zur 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 28c „Weißer Stein I“ hat die Stadtvertretung Schmallenberg am 15.06.2023 den nachfolgenden Satzungsbeschluss gefasst, der öffentlich bekannt zu machen ist:

„Die Stadtvertretung stimmt den Abwägungs- und Beschlussvorschlägen der Verwaltungsvorlage (X/642) zu und fasst für den planungsrechtlichen Teil der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 28c „Weißer Stein I“, Stadtteil Bad Fredeburg, in der gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) öffentlich ausgelegten Fassung den Satzungsbeschluss gem. § 10 Abs. 1 BauGB.

Die zugehörige Begründung wird beschlossen.“

Dieser am 15.06.2023 vom Rat der Stadt Schmallenberg gem. § 10 Abs. 1 BauGB gefasste Satzungsbeschluss über die 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 28c „Weißer Stein I“ sowie Ort und Zeit der Einsichtnahmemöglichkeit des Änderungsplans, bestehend aus der Planzeichnung und der Begründung, wird hiermit gem. § 10 Abs. 3 Satz 1 BauGB i.V.m. den §§ 7 und 52 der Gemeindeordnung NRW öffentlich bekannt gemacht.

Die Bebauungsplanänderung wird gem. § 10 Abs. 3 Satz 2 und 3 BauGB ab sofort bei der Stadtverwaltung Schmallenberg, Rathaus, Unterm Werth 1, 2. Obergeschoss, beim Amt für Stadtentwicklung (Zimmer 217 / 218) während der allgemeinen Sprechzeiten zu jedermanns Einsichtnahme bereitgehalten. Auf Verlangen wird über den Planinhalt Auskunft erteilt.

Zusätzlich werden die vg. Bebauungsplanunterlagen in Kürze auch auf der städtischen Homepage unter folgendem Link zur digitalen Einsichtnahme und zum Download bereitgestellt:

https://www.schmallenberg.de/rathaus-buergerservice/bauen-wohnen/bauleitplanung/rechtskraeftige-bauleitplaene/

Ein weiterer digitaler Zugriff auf die Planunterlagen ist dann über das zentrale Portal des Landes NRW unter https://www.bauleitplanung.nrw.de möglich.

Gem. § 10 Abs. 3 Satz 4 BauGB tritt die 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 28c „Weißer Stein I“, Stadtteil Bad Fredeburg, mit dieser Bekanntmachung in Kraft.

 

Hinweise nach dem Baugesetzbuch und der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen:

1.    Gem. § 44 Abs. 5 BauGB wird auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 BauGB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche wegen Planungsschäden infolge dieser Satzung sowie auf § 44 Abs. 4 BauGB über das Erlöschen der Entschädigungsansprüche bei nicht fristgemäßer Geltendmachung hingewiesen.

2.    Gem. § 215 Abs. 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass gem. § 215 Abs. 1 BauGB Verletzungen der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3, Abs. 2 und Abs. 3 Satz 2 BauGB bezeichneten Vorschriften respektive Mängel der Abwägung unbeachtlich werden, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung dieser Satzung schriftlich gegenüber der Stadt Schmallenberg unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind.

3.    Gem. § 7 Abs. 6 GO NW wird darauf hingewiesen, dass die Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der GO NW beim Zustandekommen dieser Satzung nach Ablauf von 6 Monaten seit dieser Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn,

       a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt,

       b) diese Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden,

       c) der Bürgermeister hat den Satzungsbeschluss vorher beanstandet oder

d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Stadt Schmallenberg vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergeben.

 

Bekanntmachungsanordnung

Bauleitplanung der Stadt Schmallenberg

Bebauungsplan Nr. 28c „Weißer Stein I“, Stadtteil Bad Fredeburg   ---   3. Änderung

Hier:   Satzungsbeschluss gem. § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch

Die Stadtvertretung Schmallenberg hat am 15.06.2023 zum Abschluss des Verfahrens zur 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 28c „Weißer Stein I“, Stadtteil Bad Fredeburg, den nachfolgenden Satzungsbeschluss gefasst, der öffentlich bekannt zu machen ist:

„Die Stadtvertretung stimmt den Abwägungs- und Beschlussvorschlägen der Verwaltungsvorlage (X/642) zu und fasst für den planungsrechtlichen Teil der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 28c „Weißer Stein I“, Stadtteil Bad Fredeburg, in der gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) öffentlich ausgelegten Fassung den Satzungsbeschluss gem. § 10 Abs. 1 BauGB.

Die zugehörige Begründung wird beschlossen.“

Gem. § 2 Abs. 3 i.V.m. § 2 Abs. 1 der Verordnung über die öffentliche Bekanntmachung von kommunalem Ortsrecht (BekanntmVO) i.d.z.Z. gültigen Fassung wird bestätigt, dass

  1. der Wortlaut mit dem Beschluss der Stadtvertretung Schmallenberg vom 15.06.2023 übereinstimmt und
  2. nach § 2 Abs. 1 und 2 BekanntmVO verfahren worden ist.

Gem. § 2 Abs. 3 BekanntmVO i.V.m. § 10 Abs. 3 Satz 1 BauGB wird hiermit die öffentliche Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses nach den entsprechenden Bestimmungen der BekanntmVO und der Gemeindeordnung NRW (§ 7 Abs. 6 GO NW) sowie der Hauptsatzung der Stadt Schmallenberg angeordnet; ferner gem. § 215 Abs. 2 BauGB die öffentliche Bekanntmachung der gesetzlich vorgeschriebenen Hinweise.

Schmallenberg, den 16.06.2023

           

gez. König

Bürgermeister