Aktuelles in der Stadt Schmallenberg
Städtische Bauleitplanung - Bebauungsplan Nr. 174 „Almhütte Schanze“, Ortsteil Schanze
Stadt Schmallenberg
- Der Bürgermeister -
Öffentliche Bekanntmachung
Städtische Bauleitplanung
Bebauungsplan Nr. 174 „Almhütte Schanze“, Ortsteil Schanze
hier: Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch
Die Stadtvertretung Schmallenberg hat am 24.11.2022 zum Zwecke der bauplanungs- wie bauordnungsrechtlichen Fassung der bestehenden und beabsichtigten Nutzungen im Zusammenhang mit der „Almhütte Schanze“ im gleichnamigen Ortsteil Schanze den nachfolgenden Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 174 „Almhütte Schanze“ gefasst, der öffentlich bekannt zu machen ist:
„Die Stadtvertretung Schmallenberg fasst für das im Übersichtsplan Anlage 2 zur Verwaltungsvorlage (X/575) umgrenzte Gebiet im Bereich der Skihütte im Ortsteil Schanze gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) den verfahrenseinleitenden Beschluss zur Aufstellung des gem. § 30 abs. 1 BauGB qualifizierten Bebauungsplan Nr. 174 „Almhütte Schanze“.
Planungsziel ist die Ausweisung eines (Sonstigen) Sondergebietes gem. § 11 Baunutzungsverordnung mit der besonderen Zweckbestimmung „Erholung, Freizeit, Gastronomie und Wohnmobile“, welches im Wesentlichen der Erweiterung der Außenbereichsanlagen um Stellplätze, u.a. für Wohnmobile, dienen soll sowie der Etablierung von Außengastronomie und diese ergänzende, kleinteilige Freizeitattraktivitäten. Da diese z.T. in den Bereich der nach wie vor beabsichtigt weiterzuführenden Wintersportnutzung fallen, soll dieses Areal südlich der Zuwegung zur Skihütte grundsätzlich als „Fläche für Sportanlagen“ ausgewiesen werden.
Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 174 „Almhütte Schanze“ erfolgt im Parallelverfahren gem. § 8 Abs. 3 BauGB zur Durchführung der im Wesentlichen räumlich deckungsgleichen 44. Änderung des Flächennutzungsplanes.“
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 174 „Almhütte Schanze“ ist aus dem nachfolgenden Übersichtsplan zu ersehen.
Der vorstehende Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 174 „Almhütte Schanze“ wird hiermit gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch i.V.m. § 52 Abs. 2 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen öffentlich bekannt gemacht.
Diese Bekanntmachung wird in Kürze auch im Internet auf der städtischen Homepage www.schmallenberg.de unter der Rubrik „Aktuelles“ => „Öffentliche Bekanntmachungen“ veröffentlicht.
Bekanntmachungsanordnung
Betr.: Bebauungsplan Nr. 174 „Almhütte Schanze“, Ortsteil Schanze
hier: Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch
Die Stadtvertretung Schmallenberg hat am 24.11.2022 zum Zwecke der bauplanungs- wie bauordnungsrechtlichen Fassung der bestehenden und beabsichtigten Nutzungen im Zusammenhang mit der „Almhütte Schanze“ im gleichnamigen Ortsteil Schanze den nachfolgenden Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 174 „Almhütte Schanze“ gefasst, der öffentlich bekannt zu machen ist:
„Die Stadtvertretung Schmallenberg fasst für das im Übersichtsplan Anlage 2 zur Verwaltungsvorlage (X/575) umgrenzte Gebiet im Bereich der Skihütte im Ortsteil Schanze gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) den verfahrenseinleitenden Beschluss zur Aufstellung des gem. § 30 abs. 1 BauGB qualifizierten Bebauungsplan Nr. 174 „Almhütte Schanze“.
Planungsziel ist die Ausweisung eines (Sonstigen) Sondergebietes gem. § 11 Baunutzungsverordnung mit der besonderen Zweckbestimmung „Erholung, Freizeit, Gastronomie und Wohnmobile“, welches im Wesentlichen der Erweiterung der Außenbereichsanlagen um Stellplätze, u.a. für Wohnmobile, dienen soll sowie der Etablierung von Außengastronomie und diese ergänzende, kleinteilige Freizeitattraktivitäten. Da diese z.T. in den Bereich der nach wie vor beabsichtigt weiterzuführenden Wintersportnutzung fallen, soll dieses Areal südlich der Zuwegung zur Skihütte grundsätzlich als „Fläche für Sportanlagen“ ausgewiesen werden.
Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 174 „Almhütte Schanze“ erfolgt im Parallelverfahren gem. § 8 Abs. 3 BauGB zur Durchführung der im Wesentlichen räumlich deckungsgleichen 44. Änderung des Flächennutzungsplanes.“
Gem. § 2 Abs. 3 i.V.m. § 2 Abs. 1 der Verordnung über die öffentliche Bekanntmachung von kommunalem Ortsrecht (BekanntmVO) i.d.z.Z. gültigen Fassung wird bestätigt, dass
- der Wortlaut mit dem Beschluss der Stadtvertretung Schmallenberg vom 24.11.2022 übereinstimmt und
- nach § 2 Abs. 1 und 2 BekanntmVO verfahren worden ist.
Gem. § 2 Abs. 3 BekanntmVO i.V.m. § 2 Abs. 1 BauGB wird hiermit die öffentliche Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses nach den entsprechenden Bestimmungen der BekanntmVO und der Gemeindeordnung NW (§ 7 Abs. 6 GO NW) sowie der Hauptsatzung der Stadt Schmallenberg angeordnet.
Schmallenberg, den 25.05.2023
In Vertretung
gez. Dicke
Technischer Beigeordneter